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Zuzahlungsbefreiung für 2026 – was mit Rente, Bürgergeld / Grundsicherung gezahlt werden muss!

Nicht nur für Grundsicherungsbezieher (Bürgergeld) und Rentner gilt 2026 die Zuzahlungsbefreiung als Schutz vor finanzieller Überforderung durch Medikamente und medizinische Leistungen. Bis zu einer festgelegten Belastungsgrenze müssen auch Senioren und Menschen mit niedrigem Einkommen verpflichtende Zuzahlungen leisten, können sich danach aber bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen – das ist gesetzlich geregelt und bietet wichtige Unterstützung im Alltag. Wo 2025 die Belastungsgrenze liegt, erklären wir in folgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was sind Zuzahlungen?

Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt bei vielen medizinischen Leistungen – etwa bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Krankenhausaufenthalten oder Hilfsmitteln – eine Zuzahlung. Diese beträgt meist 10 % des Preises, mindestens aber 5 €, höchstens 10 € pro Medikament oder Leistung. Für Krankenhausaufenthalte sind es pauschal 10 € pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.

Die Belastungsgrenze 2026

Die jährlich maximal zu leistende Zuzahlung ist durch eine gesetzlich festgelegte Belastungsgrenze gedeckelt. Diese liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens des Haushalts. Für chronisch kranke Menschen beträgt die Grenze 1 % des Bruttoeinkommens.

Wer Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld oder nur eine geringe Rente erhält, hat typischerweise eine besonders niedrige Belastungsgrenze, weil das relevante Einkommen gering ist. Freibeträge für Ehepartner und Kinder werden abgezogen, sodass der zu zahlende Betrag weiter sinkt.

Beispiel:

  • Alleinstehende/r Rentner/in mit monatlicher Grundsicherung (z. B. 600 €):
    Belastungsgrenze (2 % von 7.200 €/Jahr) = 144 € jährlich
    Bei chronisch kranken Personen: 72 € jährlich.

Antrag und Befreiung: So funktioniert es

Die Befreiung muss bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden und gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Die Versicherten sammeln die Zuzahlungsbelege und weisen ihr Einkommen nach. Wer die Belastungsgrenze erreicht oder überschreitet, erhält für den Rest des Jahres eine Zuzahlungsbefreiung.

Eine Vorab-Befreiung für das gesamte Jahr 2026 ist möglich: Wer im Voraus einzahlt, muss danach keine weiteren Zuzahlungen für das laufende Jahr leisten. Die Krankenkasse versendet dann eine Befreiungskarte für das gesamte Kalenderjahr 2026.

Was zählt zum Einkommen?

Zur Berechnung zählen alle Einkünfte des Haushalts:

  • Rente und Pension
  • Lohn und Gehalt
  • Bürgergeld (Neue Grundsicherung), Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe
  • Mieteinnahmen, Zinserträge, Krankengeld

Nicht einbezogen werden zweckgebundene Leistungen wie Pflegegeld, Kindergeld oder BAföG.

Zuzahlungen – für wen und auf was?

Die genannten Regeln gelten für:

  • Medikamente und Verbandmittel
  • Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Rollatoren
  • Heilmittel (z. B. Physiotherapie)
  • Krankenhausaufenthalte und Reha
  • Fahrkosten zu medizinisch notwendigen Behandlungen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit.

Sonderregelungen für Bezieher von Grundsicherung und Bürgergeld

Wer laufende Grundsicherung im Alter, Bürgergeld oder Sozialhilfe erhält, profitiert davon, dass die Belastungsgrenze pauschal für den gesamten Haushalt gilt und Freibeträge berücksichtigt werden.

Bei Versicherten, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen sowie für den in § 264 SGB V genannten Personenkreis ist als Familien-Bruttoeinkommen nur der Regelsatz des Haushaltsvorstandes zu berücksichtigen. Dieser liegt 2026 bei 563 Euro monatlich (6.756 Euro jährlich). Die Bedarfsgemeinschaft hat daher Zuzahlungen lediglich in Höhe von 135,12 Euro oder 67,56 Euro bei einer chronischen Erkrankung zu leisten.

Ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung ist immer erforderlich – die Krankenkasse leitet die Befreiung oder Rückerstattung nicht automatisch ein. Quittungen müssen gesammelt und eingereicht werden.

Praxis-Tipps für 2026

  • Belege über alle Zuzahlungen unbedingt aufheben.
  • Den Antrag möglichst vorab stellen und die Belastungsgrenze im Voraus bezahlen, um sofort befreit zu sein.
  • Prüfen, ob chronische Erkrankungen vorliegen, da hier die Grenze auf 1 % sinkt.

Fazit

Die Zuzahlungsbefreiung schützt Bezieher von Grundsicherung oder Bürgergeld und Rentner 2026 effektiv vor unzumutbaren finanziellen Belastungen durch Medikamente und medizinische Leistungen. Die Belastungsgrenzen orientieren sich am Einkommen bzw. Regelsatz und sorgen dafür, dass der Eigenanteil begrenzt bleibt – mit einem einfachen Antrag, etwas Bürokratie und spürbarer Entlastung für den Alltag.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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