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Rente und Krankenversicherung 2026: Höhere Beitragsbemessungsgrenze trifft Gutverdienende

Die Beitragsbemessungsgrenzen für Rente und Krankenversicherung steigen im Jahr 2026 deutlich, wodurch viele Gutverdiener höhere Beiträge zahlen müssen – sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die aktuellen Zahlen finden Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bezeichnet den maximalen Einkommensteil, auf den Sozialabgaben wie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Verdientes Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Die BBG wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.

Neue Grenzen für 2026

Für das Jahr 2026 ergeben sich folgende Werte:

  • Rentenversicherung (Rente): Die BBG liegt ab dem 1. Januar 2026 voraussichtlich bei 8.450 Euro pro Monat beziehungsweise 101.400 Euro jährlich.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Hier steigt die Grenze auf rund 5.812,50 Euro monatlich bzw. 69.750 Euro jährlich.
  • Die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, liegt künftig bei etwa 6.450 Euro im Monat.
SozialversicherungBBG Monatlich 2026BBG Jährlich 2026
Rentenversicherung8.450 €101.400 €
Kranken-/Pflegeversicherung5.812,50 €69.750 €

Gründe für die Erhöhung

Die Veränderung beruht auf einer gesetzlich festgelegten Anpassungsformel, die die Entwicklung der Durchschnittslöhne zugrunde legt. In den vergangenen Jahren sind die Löhne inflationsbedingt stärker gestiegen, was sich nun in höheren Bemessungsgrenzen niederschlägt. Auch Defizite im Gesundheitsfonds und die Finanzierung der Krankenhausreform wirken erhöhend auf die Beitrags- und Bemessungsgrenzen für die Krankenversicherung.

Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wer ein Einkommen oberhalb der neuen Grenzwerte erzielt, wird künftig auf einen größeren Teil des Gehalts Sozialabgaben entrichten.

  • Arbeitnehmer mit hohem Einkommen zahlen somit vom 1. Januar 2026 an mehr in Rentenkasse und Krankenversicherung ein – der Anteil des beitragspflichtigen Einkommens wächst.
  • Arbeitgeber müssen ebenfalls einen höheren Beitrag auf den erweiterten beitragspflichtigen Teil ihres Beschäftigtengehalts leisten.
  • Für Selbstständige mit freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung steigt die monatliche Beitragslast, da die Berechnungsgrundlage ausgeweitet wird.

Beispielrechnung

Ein Einkommen von 10.000 € monatlich (brutto) bedeutet bisher:

  • Beiträge zur Rentenversicherung nur bis zu 8.050 €, ab 2026 bis zu 8.450 €
  • Beiträge zur Krankenversicherung nur bis zu 5.512,50 €, ab 2026 bis zu 5.812,50 €
  • Alles darüber bleibt beitragsfrei, dennoch entsteht eine monatliche Mehrbelastung von rund 200-300 € für Gutverdienende, je nach Einkommen und Versicherungsstatus.

Politische Debatte und Kritiker

Die geplante Erhöhung ist aktuell politisch heiß umstritten:

  • Die Bundesregierung will so die Sozialkassen stabilisieren und mehr Einnahmen generieren, um steigenden Ausgaben gegenüberzutreten.
  • Kritiker – etwa Wirtschaftsverbände – bemängeln eine ungebremste Steigerung der Sozialbeiträge und sehen darin eine „kalte Progression“ für Besserverdienende.
  • Vertreter sozialer Interessenverbände fordern parallel eine Vereinfachung der Bürokratie und stärkere Besteuerung hoher Erbschaften und Schenkungen.

Wechsel in die private Krankenversicherung

Ein weiterer Effekt ist die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze:

  • Bislang können Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatslohn von mindestens 6.150 € in die private Krankenversicherung wechseln; ab 2026 liegt die Grenze bei 6.450 €.
  • Das erschwert den Zugang zur privaten Krankenversicherung und bindet mehr Besserverdienende in das Solidarsystem der GKV ein.

Prognose für Folgende Jahre

Auch für 2027 wird eine weitere Erhöhung der BBG erwartet, abhängig von der Entwicklung der Durchschnittslöhne und der finanziellen Lage der Sozialversicherung.

Fazit

Die höhere Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026 bedeutet vor allem für Gutverdienende merklich steigende monatliche Belastungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich auf höhere Abzüge einstellen, während das Solidarsystem der Sozialversicherungen gestärkt werden soll. Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, stößt künftig auf eine höhere Zugangshürde. Die Reform ist Teil einer automatischen gesetzlichen Anpassung, fällt jedoch angesichts inflationsbedingter Lohnsteigerungen und einem Defizit in den Sozialversicherungssystemen außergewöhnlich stark aus.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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