Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bezeichnet den maximalen Einkommensteil, auf den Sozialabgaben wie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Verdientes Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Die BBG wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.
Neue Grenzen für 2026
Für das Jahr 2026 ergeben sich folgende Werte:
- Rentenversicherung (Rente): Die BBG liegt ab dem 1. Januar 2026 voraussichtlich bei 8.450 Euro pro Monat beziehungsweise 101.400 Euro jährlich.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Hier steigt die Grenze auf rund 5.812,50 Euro monatlich bzw. 69.750 Euro jährlich.
- Die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, liegt künftig bei etwa 6.450 Euro im Monat.
Sozialversicherung | BBG Monatlich 2026 | BBG Jährlich 2026 |
---|---|---|
Rentenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
Kranken-/Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
Gründe für die Erhöhung
Die Veränderung beruht auf einer gesetzlich festgelegten Anpassungsformel, die die Entwicklung der Durchschnittslöhne zugrunde legt. In den vergangenen Jahren sind die Löhne inflationsbedingt stärker gestiegen, was sich nun in höheren Bemessungsgrenzen niederschlägt. Auch Defizite im Gesundheitsfonds und die Finanzierung der Krankenhausreform wirken erhöhend auf die Beitrags- und Bemessungsgrenzen für die Krankenversicherung.
Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wer ein Einkommen oberhalb der neuen Grenzwerte erzielt, wird künftig auf einen größeren Teil des Gehalts Sozialabgaben entrichten.
- Arbeitnehmer mit hohem Einkommen zahlen somit vom 1. Januar 2026 an mehr in Rentenkasse und Krankenversicherung ein – der Anteil des beitragspflichtigen Einkommens wächst.
- Arbeitgeber müssen ebenfalls einen höheren Beitrag auf den erweiterten beitragspflichtigen Teil ihres Beschäftigtengehalts leisten.
- Für Selbstständige mit freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung steigt die monatliche Beitragslast, da die Berechnungsgrundlage ausgeweitet wird.
Beispielrechnung
Ein Einkommen von 10.000 € monatlich (brutto) bedeutet bisher:
- Beiträge zur Rentenversicherung nur bis zu 8.050 €, ab 2026 bis zu 8.450 €
- Beiträge zur Krankenversicherung nur bis zu 5.512,50 €, ab 2026 bis zu 5.812,50 €
- Alles darüber bleibt beitragsfrei, dennoch entsteht eine monatliche Mehrbelastung von rund 200-300 € für Gutverdienende, je nach Einkommen und Versicherungsstatus.
Politische Debatte und Kritiker
Die geplante Erhöhung ist aktuell politisch heiß umstritten:
- Die Bundesregierung will so die Sozialkassen stabilisieren und mehr Einnahmen generieren, um steigenden Ausgaben gegenüberzutreten.
- Kritiker – etwa Wirtschaftsverbände – bemängeln eine ungebremste Steigerung der Sozialbeiträge und sehen darin eine „kalte Progression“ für Besserverdienende.
- Vertreter sozialer Interessenverbände fordern parallel eine Vereinfachung der Bürokratie und stärkere Besteuerung hoher Erbschaften und Schenkungen.
Wechsel in die private Krankenversicherung
Ein weiterer Effekt ist die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze:
- Bislang können Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatslohn von mindestens 6.150 € in die private Krankenversicherung wechseln; ab 2026 liegt die Grenze bei 6.450 €.
- Das erschwert den Zugang zur privaten Krankenversicherung und bindet mehr Besserverdienende in das Solidarsystem der GKV ein.
Prognose für Folgende Jahre
Auch für 2027 wird eine weitere Erhöhung der BBG erwartet, abhängig von der Entwicklung der Durchschnittslöhne und der finanziellen Lage der Sozialversicherung.
Fazit
Die höhere Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026 bedeutet vor allem für Gutverdienende merklich steigende monatliche Belastungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich auf höhere Abzüge einstellen, während das Solidarsystem der Sozialversicherungen gestärkt werden soll. Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, stößt künftig auf eine höhere Zugangshürde. Die Reform ist Teil einer automatischen gesetzlichen Anpassung, fällt jedoch angesichts inflationsbedingter Lohnsteigerungen und einem Defizit in den Sozialversicherungssystemen außergewöhnlich stark aus.