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Zuzahlungsbefreiung 2026 – was gilt bei Schwerbehinderung?

Für das Jahr 2026 gilt: Menschen mit Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen, um finanzielle Belastungen durch Zuzahlungen für Arzneimittel und sonstige medizinische Maßnahmen zu reduzieren. Einzelheiten hierzu in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Grundlagen der Zuzahlungsbefreiung

Die Zuzahlungsbefreiung schützt gesetzlich Versicherte davor, dass die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Therapien zu einer finanziellen Überforderung führen. Für jede Person wird eine individuelle Belastungsgrenze festgelegt. Grundsätzlich liegt diese Grenze bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushaltes. Sobald die geleisteten Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr diese Grenze erreichen, kann eine Befreiung für den Rest des Jahres beantragt werden.

Sonderregelung bei Schwerbehinderung

Menschen mit sogenannter „schwerwiegender chronischer Erkrankung“ oder einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 % haben Anspruch auf eine reduzierte Belastungsgrenze von 1 % des Bruttoeinkommens.

Voraussetzungen für die 1 %-Regel:

Ärztlicher Nachweis, dass mindestens einmal pro Quartal eine ärztliche Behandlung über mindestens ein Jahr notwendig ist und zusätzlich:

  • Anerkannter Pflegegrad 3, 4 oder 5.
  • Anerkannter Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60.
  • Anerkannte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent.
  • Notwendige kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege oder die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln), DMS (Desease-Management-Programm).

Was zählt zu den Zuzahlungen?

Die Befreiung betrifft alle gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen wie:

  • verschreibungspflichtige Medikamente und Verbandsmaterial
  • Hilfsmittel (z. B. Rollator, Hörgeräte)
  • Heilmittel wie Physiotherapie
  • Krankenhausaufenthalte und Fahrkosten zu notwendigen Behandlungen

Antragstellung und Ablauf

Antragverfahren

Die Zuzahlungsbefreiung wird nicht automatisch gewährt und muss aktiv bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden. Wichtig dabei ist:

  • Alle Zuzahlungsbelege sammeln
  • Übersicht über die Zuzahlungen führen und Belege einreichen
  • Einkommensnachweise beifügen (z. B. Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid)
  • Bei Schwerbehinderung zusätzlich Nachweis des GdB oder ein ärztliches Attest über die chronische Krankheit beilegen

Zeitpunkt des Antrags

  • Im Voraus: Die voraussichtliche Belastungsgrenze kann direkt zu Jahresbeginn gezahlt werden. Die Krankenkasse stellt dann eine Befreiungsbescheinigung für das gesamte Jahr aus.
  • Nachträglich: Falls die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erst überschritten wird, ist auch ein nachträglicher Antrag möglich. Zuviel gezahlte Zuzahlungen werden erstattet.
  • Rückwirkend: Die Befreiung kann für die letzten vier Jahre rückwirkend beantragt werden, solange alle nötigen Nachweise vorhanden sind.

Besondere Hinweise für Menschen mit Schwerbehinderung

Neben dem GdB von mindestens 60 % müssen auch die übrigen Voraussetzungen (Dauerbehandlung, Einkommenssituation) erfüllt werden. Die reduzierte Belastungsgrenze von 1 % gilt auch für Menschen mit Pflegegrad 3 oder höher. Die Befreiung deckt nur gesetzliche Zuzahlungen ab, nicht private Gesundheitsleistungen oder Eigenanteile bei bestimmten Hilfsmitteln.

Einkommensberechnung und Freibeträge

Zum Haushaltseinkommen zählen sämtliche Einkünfte wie Lohn, Rente, Bürgergeld, Grundsicherung, Mieteinnahmen und Zinserträge. Nicht eingerechnet werden zweckgebundene Leistungen wie Pflegegeld oder Kindergeld. Bei Familien werden Freibeträge für mitversicherte Angehörige wie Ehepartner oder Kinder bei der Berechnung berücksichtigt.

Zuzahlungsbefreiung 2026: Änderungen und Ausblick

Für das Jahr 2026 bleiben die grundlegenden Regelungen bestehen. Insbesondere Menschen mit Schwerbehinderung profitieren weiterhin von der erleichterten Zuzahlungsbefreiung durch die niedrigere Belastungsgrenze. Die Beantragung wird zunehmend digital möglich, hierzu bieten viele Krankenkassen Onlineformulare oder Beratungsdienste an.

Checkliste: So gelingt die Zuzahlungsbefreiung

  • Belastungsgrenze ermitteln (1 % bei Schwerbehinderung, sonst 2 %)
  • Alle Zuzahlungsbelege lückenlos sammeln
  • Geeignete Einkommensnachweise bereitstellen
  • Nachweis des GdB oder ärztliches Attest beilegen
  • Antrag rechtzeitig bei der Krankenkasse stellen
  • Befreiungsausweis sorgfältig verwahren und bei Bedarf vorlegen

Mit diesen Informationen sind Menschen mit Schwerbehinderung auch im Jahr 2026 vor übermäßigen Gesundheitskosten geschützt.

Weiterführende Informationen

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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