Grundlagen der Zuzahlungsbefreiung
Die Zuzahlungsbefreiung schützt gesetzlich Versicherte davor, dass die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Therapien zu einer finanziellen Überforderung führen. Für jede Person wird eine individuelle Belastungsgrenze festgelegt. Grundsätzlich liegt diese Grenze bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushaltes. Sobald die geleisteten Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr diese Grenze erreichen, kann eine Befreiung für den Rest des Jahres beantragt werden.
Sonderregelung bei Schwerbehinderung
Menschen mit sogenannter „schwerwiegender chronischer Erkrankung“ oder einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 % haben Anspruch auf eine reduzierte Belastungsgrenze von 1 % des Bruttoeinkommens.
Voraussetzungen für die 1 %-Regel:
Ärztlicher Nachweis, dass mindestens einmal pro Quartal eine ärztliche Behandlung über mindestens ein Jahr notwendig ist und zusätzlich:
- Anerkannter Pflegegrad 3, 4 oder 5.
- Anerkannter Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60.
- Anerkannte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent.
- Notwendige kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege oder die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln), DMS (Desease-Management-Programm).
Was zählt zu den Zuzahlungen?
Die Befreiung betrifft alle gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen wie:
- verschreibungspflichtige Medikamente und Verbandsmaterial
- Hilfsmittel (z. B. Rollator, Hörgeräte)
- Heilmittel wie Physiotherapie
- Krankenhausaufenthalte und Fahrkosten zu notwendigen Behandlungen
Antragstellung und Ablauf
Antragverfahren
Die Zuzahlungsbefreiung wird nicht automatisch gewährt und muss aktiv bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden. Wichtig dabei ist:
- Alle Zuzahlungsbelege sammeln
- Übersicht über die Zuzahlungen führen und Belege einreichen
- Einkommensnachweise beifügen (z. B. Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid)
- Bei Schwerbehinderung zusätzlich Nachweis des GdB oder ein ärztliches Attest über die chronische Krankheit beilegen
Zeitpunkt des Antrags
- Im Voraus: Die voraussichtliche Belastungsgrenze kann direkt zu Jahresbeginn gezahlt werden. Die Krankenkasse stellt dann eine Befreiungsbescheinigung für das gesamte Jahr aus.
- Nachträglich: Falls die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erst überschritten wird, ist auch ein nachträglicher Antrag möglich. Zuviel gezahlte Zuzahlungen werden erstattet.
- Rückwirkend: Die Befreiung kann für die letzten vier Jahre rückwirkend beantragt werden, solange alle nötigen Nachweise vorhanden sind.
Besondere Hinweise für Menschen mit Schwerbehinderung
Neben dem GdB von mindestens 60 % müssen auch die übrigen Voraussetzungen (Dauerbehandlung, Einkommenssituation) erfüllt werden. Die reduzierte Belastungsgrenze von 1 % gilt auch für Menschen mit Pflegegrad 3 oder höher. Die Befreiung deckt nur gesetzliche Zuzahlungen ab, nicht private Gesundheitsleistungen oder Eigenanteile bei bestimmten Hilfsmitteln.
Einkommensberechnung und Freibeträge
Zum Haushaltseinkommen zählen sämtliche Einkünfte wie Lohn, Rente, Bürgergeld, Grundsicherung, Mieteinnahmen und Zinserträge. Nicht eingerechnet werden zweckgebundene Leistungen wie Pflegegeld oder Kindergeld. Bei Familien werden Freibeträge für mitversicherte Angehörige wie Ehepartner oder Kinder bei der Berechnung berücksichtigt.
Zuzahlungsbefreiung 2026: Änderungen und Ausblick
Für das Jahr 2026 bleiben die grundlegenden Regelungen bestehen. Insbesondere Menschen mit Schwerbehinderung profitieren weiterhin von der erleichterten Zuzahlungsbefreiung durch die niedrigere Belastungsgrenze. Die Beantragung wird zunehmend digital möglich, hierzu bieten viele Krankenkassen Onlineformulare oder Beratungsdienste an.
Checkliste: So gelingt die Zuzahlungsbefreiung
- Belastungsgrenze ermitteln (1 % bei Schwerbehinderung, sonst 2 %)
- Alle Zuzahlungsbelege lückenlos sammeln
- Geeignete Einkommensnachweise bereitstellen
- Nachweis des GdB oder ärztliches Attest beilegen
- Antrag rechtzeitig bei der Krankenkasse stellen
- Befreiungsausweis sorgfältig verwahren und bei Bedarf vorlegen
Mit diesen Informationen sind Menschen mit Schwerbehinderung auch im Jahr 2026 vor übermäßigen Gesundheitskosten geschützt.