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Pflegegeld 2026: Neue Tabellen ambulante Pflege – und Heimkosten!

Mehr Pflegegeld 2026? Höhere Geldzahlungen für ambulante und stationäre Pflege durch die Pflegekasse? Nein! Zum 1. Januar 2026 findet keine Erhöhung des Pflegegeldes und weiterer Leistungen der Pflegekasse statt! Einen Überblick über die Leistungen für 2026 gibt es mittels Tabellen in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Pflegegeld und Pflegeleistungen 2026: Keine Erhöhung zum 1. Januar!

Ab 1. Januar 2026 steigen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht. Die nächste Erhöhung ist erst für 2028 vorgesehen. Pflegebedürftige profitieren dennoch von einem relativ hohen Pflegegeld, Zuschüssen zur stationären Pflege sowie flexiblen Summen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Die Geldleistung der Pflegekasse betrifft:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Vollstationäre Pflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Entlastungsbetrag

Diese Zahlungen sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten und die Pflegequalität sichern. Die nächste reguläre Anpassung ist in 2 Jahren geplant.

Tabelle Pflegegeld Zahlung ab 1. Januar 2026

Schwere der PflegebedürftigkeitErhöhung 2026 ummonatliche Zahlung 2026
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2347 Euro
Pflegegrad 3599 Euro
Pflegegrad 4800 Euro
Pflegegrad 5990 Euro

Pflegegeld wird für die Pflege zu Hause in den eigenen vier Wänden durch Angehörige oder eine ehrenamtlich Tätige Pflegepersonen gezahlt.

Tabelle Pflegesachleistungen ab dem 1. Januar 2026

Schwere der PflegebedürftigkeitErhöhung 2026 ummonatliche Zahlung 2026
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2796 Euro
Pflegegrad 31.497 Euro
Pflegegrad 41.859 Euro
Pflegegrad 52.299 Euro

Pflegesachleistung kommt zum Tragen, wenn die Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst erfolgt.

Tabelle teilstationäre Pflege ab dem 1. Januar 2026

Schwere der PflegebedürftigkeitErhöhung 2026 ummonatliche Zahlung 2026
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2721 Euro
Pflegegrad 31.357 Euro
Pflegegrad 41.685 Euro
Pflegegrad 52.085 Euro

Teilstationäre Pflege ist die Tagespflege oder Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung.

Tabelle vollstationäre Pflege ab dem 1. Januar 2025

Schwere der PflegebedürftigkeitErhöhung 2026 ummonatliche Zahlung 2026
Pflegegrad 1131
Pflegegrad 2805 Euro
Pflegegrad 31.319 Euro
Pflegegrad 41.855 Euro
Pflegegrad 52.096 Euro

Vollstationäre Pflege ist die ganztätige Pflege in einem Pflegeheim. Dieses ist dann das neue Zuhause der pflegebedürftigen Person.

Zusätzlich zahlt die Pflegekasse es einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegeheimkosten. Hier gibt es 2026 eebenfalls keine Erhöhung!

Verhinderungspflege – Kurzzeitpflege

2025 war zunächst nur möglich, den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege um bis zu 1.685 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege zu erhöhen, und zwar auf bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Das regelt nun § 39 Absatz 1 Satz 3 SGB XI. Das Budget für die Verhinderungspflege verkürzt sich dann entsprechend.

Ab 1. Juli 2025 gibt es für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget. Es kann für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr eingesetzt werden, und zwar bis zu einer Höhe von 3.539 Euro. Man kann künftig also flexibler entscheiden, wie lange man Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte. Das gilt auch für 2026.

Wann wird das Pflegegeld 2026 ausgezahlt?

Eine tabellarische Übersicht, wann das Pflegegeld im Jahr 2025 ausgezahlt wird, finden Sie hier:

Pflegegeld Auszahlung & Termine 2026

Zusammenfassung: Nicht mehr Geld für die Pflege 2026 – die Zusammenfassung

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Ab dem 1. Januar 2026 werden die Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht erhöht. Es geht sowohl um die ambulante Pflege zu Hause als auch um die stationäre Pflege in einem Heim. Die bisherigen Leistungen der Pflegekasse bleiben in der Höhe unverändert.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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