Warum das Steuerjahr 2026 so bedeutend ist
Ab 1. Januar 2026 treten zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft, die auf eine gezielte Entlastung der Bürger abzielen. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Steueränderungsgesetz 2025 mehrere Kernziele: Die Belastung durch Fahrtkosten zu mindern, Gastronomiebetriebe zu stärken, Rentner zur Weiterarbeit zu motivieren und Ehrenamtliche mehr wertzuschätzen. Die Reformen versprechen spürbare Vorteile für Arbeitnehmer, Betriebe, Rentner und das Ehrenamt – und gehen dabei gezielt auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen ein.
1. Höhere Entfernungspauschale & Mobilitätsprämie für Pendler
Die Pendlerpauschale wird ab 2026 vereinheitlicht: Ab dem ersten gefahrenen Kilometer werden 38 Cent pro Kilometer anerkannt (vorher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer). Das bedeutet besonders für Berufstätige in ländlichen Regionen oder mit weiterem Arbeitsweg eine deutliche Steuerentlastung. Für einen einfachen Arbeitsweg von 10 Kilometern ergeben sich 176 € zusätzliche Werbungskosten im Jahr, bei 20 Kilometern sogar 352 €, vorausgesetzt, die Werbungskosten übersteigen den Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1.230 Euro.
Besonders Geringverdiener, die kaum Steuern zahlen oder bisher nicht von der Pauschale profitieren konnten, erhalten durch die nun dauerhaft gewährte Mobilitätsprämie einen zusätzlichen Zuschuss zu Fahrtkosten.
2. Dauerhaft niedrige Umsatzsteuer für die Gastronomie
Nach langer Debatte wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie ab 2026 von 19 auf 7 Prozent gesenkt – und zwar dauerhaft. Diese Regelung gilt nicht nur für klassische Restaurants, sondern auch für Caterer, Bäckereien, Metzgereien sowie für die Verpflegung in Kitas, Schulen und Krankenhäusern. Getränke bleiben bei 19 Prozent.
Dieser Schritt verschafft Tausenden Betrieben Planungssicherheit, sichert Jobs und sorgt für Preisstabilität. Laut Bundesfinanzministerium resultiert daraus eine jährliche Entlastung von etwa 3,6 Milliarden Euro für Branche und Verbraucher.
3. Aktivrente: 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen
Eine der größten Neuerungen für Rentner ab 2026: Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann künftig bis zu 2.000 Euro monatlich zum Ruhegeld hinzuverdienen – vollständig steuerfrei. Dieser Freibetrag gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigung als Minijob, Teilzeit oder Selbstständigkeit ausgeübt wird.
Beispielrechnung:
Szenario | Bis 2025 | Ab 2026 (Aktivrente) |
---|---|---|
Monatlicher Hinzuverdienst | 2.000 € | 2.000 € |
Steuerabzug | 300–600 € | 0 € |
Auszahlung | 1.400–1.700 € | 2.000 € |
Diese neue Aktivrente soll ältere, gesunde Menschen motivieren, ihre Expertise dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stellen – ein Beitrag sowohl zur Sicherung der Fachkräfte als auch zur Verbesserung der finanziellen Situation im Alter.
4. Höhere Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter
Gesellschaftliches Engagement wird ab 2026 steuerlich besser honoriert: Die Übungsleiterpauschale klettert von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich, während die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro steigt. Damit können ehrenamtlich Tätige – etwa Trainerinnen, Chorleiter, Jugendbetreuer oder Rettungskräfte – mehr steuerfreie Einnahmen erzielen.
Gleichzeitig werden bürokratische Hürden reduziert und das Gemeinnützigkeitsrecht vereinfacht. Trainingsarbeit im Sportverein, Engagement in der Jugendarbeit oder Unterstützung im Sozialbereich werden dadurch attraktiver und administrativ erleichtert.
5. Steuerentlastung für Landwirtschaft: Agrardiesel und Energie
Für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft bringt 2026 ebenfalls eine wesentliche Verbesserung: Die bisherige Subventionskürzung für Agrardiesel wird aufgehoben, das heißt, die vollständige Steuerentlastung wird zurückgeführt. Auch gleichgestellte Energieerzeugnisse profitieren. Die Maßnahme schafft Planbarkeit im Umgang mit Preisschwankungen und hilft, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in ländlichen Regionen zu sichern.
Weitere steuerliche Erleichterungen im Überblick
- Digitalisierung: Finanzamtsbescheide werden ab 2026 standardmäßig elektronisch bereitgestellt.
- Steuerfreiheit für Prämien auf Überstunden bis 4.500 Euro/Jahr für Arbeitnehmer.
- Steuerliche Verbesserungen auch für schrittweise mehr Menschen mit niedrigem Einkommen (z. B. durch dauerhafte Mobilitätsprämie).
FAQ: Die wichtigsten Fragen zu den Steueränderungen 2026
Wer profitiert von der neuen Entfernungspauschale?
Pendler, die täglich mehr als nur wenige Kilometer zurücklegen – sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner mit Nebenjob oder Minijob. Besonders ländliche Regionen sind entlastet.
Wie lange gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Restaurants?
Ab 2026 dauerhaft – dies ist gesetzlich im Steueränderungsgesetz 2025 festgelegt, betrifft aber ausschließlich Speisen, nicht Getränke.
Greift die steuerfreie Aktivrente auch bei vorgezogener Altersrente?
Nein, die Neuregelung gilt nur für Rentner, die das reguläre Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten. Bezieher vorgezogener Altersrenten profitieren nicht.
Für wen gelten die neuen Ehrenamtsfreibeträge?
Alle Ehrenamtlichen im Sinne des § 3 Nr. 26 und 26a EStG – das betrifft Übungsleiter, Betreuer, Vereinsvorstände, Ehrenamtliche in Rettung, Kultur oder Sport.
Wer kann die Agrardiesel-Entlastung beanspruchen?
Landwirtschaftliche Betriebe und gleichgestellte Unternehmen. Sie erhalten ab 2026 wieder die vollständige Steuererstattung für Agrardiesel.
Fazit: Das bringt das Reformjahr 2026 für Bürgerinnen und Bürger
Ab 2026 greift einer der größten steuerlichen Modernisierungsschritte der letzten Jahre. Die neue Pendlerpauschale verschafft Arbeitnehmern und Rentnern mehr Netto vom Brutto, die Gastronomie gewinnt dauerhaft Kalkulationssicherheit, und Ehrenamt und ehrenamtliche Trainer profitieren finanziell. Die Aktivrente ist ein Meilenstein für arbeitende Senioren. Wer sich engagiert oder weiterarbeiten will, wird steuerlich gezielt gefördert. Das Steueränderungsgesetz 2025 macht Deutschlands Steuerrecht ein Stück fairer und moderner für alle.