Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Unterhalt & Unterhaltsvorschuss: Auszahlung für Oktober 2025 – Das müssen Eltern wissen

Viele Familien in Deutschland sind jeden Monat auf regelmäßige Zahlungen von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss angewiesen. Besonders wichtig ist dabei die Frage: Wann kommt das Geld? Im Oktober 2025 gibt es wieder festgelegte Auszahlungstermine, die für getrennt lebende Eltern, alleinerziehende Mütter und Väter sowie für Kinder von großer Bedeutung sind. Alle Details nachfolgend auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Bedeutung von Unterhaltszahlungen

Unterhalt ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Leistung, die sicherstellt, dass Kinder nach einer Trennung oder Scheidung ausreichend versorgt sind. Dabei unterscheidet man zwischen:

  • Barunterhalt: Zahlungen des nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils.
  • Naturalunterhalt: Betreuung, Erziehung, Verpflegung und Wohnraum durch den Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Reicht der Unterhalt nicht, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Dieser wird über die Jugendämter ausgezahlt und sichert das Existenzminimum des Kindes.

Auszahlungstermine Oktober 2025

Wie in jedem Monat gibt es auch im Oktober 2025 feste Auszahlungstermine. Dabei ist entscheidend, ob es sich um freiwillig gezahlten Unterhalt oder um eine staatliche Unterhaltsvorschusszahlung handelt.

  • Unterhalt direkt vom zahlungspflichtigen Elternteil: Hier gilt keine bundeseinheitliche Regelung. Viele Eltern zahlen zu Beginn oder zur Mitte des Monats. Bei gerichtlichen Titeln (z. B. Beschluss oder Jugendamtsurkunde) ist meist der dritte Werktag als Fälligkeit festgelegt.
  • Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt: Hier erfolgt die Überweisung zentral. Das Geld wird in den meisten Bundesländern am ersten Werktag des Monats auf das Konto der alleinerziehenden Eltern ausgezahlt.

Für Oktober 2025 bedeutet das konkret:

Tabelle: Voraussichtliche Auszahlungstermine Unterhalt & Unterhaltsvorschuss Oktober 2025

LeistungAuszahlungstag Oktober 2025Anmerkung
UnterhaltsvorschussMittwoch, 1. Oktober 2025Auszahlung durch Jugendämter (kann bankbedingt 1–2 Tage später eintreffen)
Gerichtlicher UnterhaltSpätestens bis Freitag, 3. Oktober 2025Fälligkeit gemäß § 1613 BGB, abhängig vom Titel
Freiwillige ZahlungenIndividuellVereinbarter Zahlungstermin zwischen den Eltern

Achtung: Am 3. Oktober 2025 ist Tag der Deutschen Einheit (Feiertag). Banken haben geschlossen, sodass Überweisungen frühestens am 6. Oktober gebucht werden. Alleinerziehende sollten deshalb mit leichten Verzögerungen rechnen.

Höhe der Zahlungen im Oktober 2025

Für die Berechnung des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle maßgeblich. Sie wird regelmäßig angepasst. Der Staat gleicht beim Unterhaltsvorschuss die Beträge für Kinder je nach Alter an. Stand Herbst 2025 gelten folgende monatliche Beträge:

  • Kinder bis 5 Jahre: 230 Euro
  • Kinder 6–11 Jahre: 301 Euro
  • Kinder 12–17 Jahre: 395 Euro

Die Werte können geringfügig variieren, wenn Kindergeld angerechnet wird oder der unterhaltspflichtige Elternteil Teilleistungen erbringt.

Ablauf der Auszahlung in der Praxis

  • Unterhaltsvorschuss: Wird in der Regel automatisch überwiesen, nachdem der Antrag beim Jugendamt bewilligt wurde. Es ist keine monatliche Neubeantragung nötig.
  • Unterhaltszahlungen: Erfolgen direkt vom Unterhaltspflichtigen. Bei Rückständen kann eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung über das Jugendamt oder einen Anwalt eingeleitet werden.

Typische Probleme bei der Auszahlung

  • Zahlungsverzug durch Feiertage oder Wochenenden: Wie im Oktober 2025 kann dies zu 2–3 Tagen Wartezeit führen.
  • Nichtzahlung durch den unterhaltspflichtigen Elternteil: Bei Zahlungsverzug greift unter Umständen der Übergang zum Unterhaltsvorschuss.
  • Banklaufzeiten: Besonders bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken kann es länger dauern, bis Überweisungen verbucht sind.

Tipps für Betroffene im Oktober 2025

  1. Konto regelmäßig prüfen: Manche Zahlungen treffen nicht exakt am gleichen Tag ein.
  2. Jugendamt kontaktieren: Bei Problemen oder Unklarheiten zum Unterhaltsvorschuss.
  3. Daueraufträge nutzen: Für zahlungspflichtige Elternteile erleichtert ein Dauerauftrag die pünktliche Überweisung.
  4. Feiertage beachten: Da der 3. Oktober ein Feiertag ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Organisation.

Ausblick: Änderungen bei Unterhalt und Vorschuss 2026

Die Bundesregierung plant für das Jahr 2026 eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle, sodass die Unterhaltssätze steigen werden. Auch beim Unterhaltsvorschuss wird mit einer Erhöhung gerechnet, da die Lebenshaltungskosten 2025–2026 weiter gestiegen sind. Alleinerziehende sollten sich daher frühzeitig informieren.

FAQ: Auszahlung Unterhalt und Unterhaltsvorschuss Oktober 2025

Wann wird der Unterhaltsvorschuss für Oktober 2025 überwiesen?

Am 1. Oktober 2025, dem ersten Werktag des Monats. Bankbedingt kann es jedoch ein bis zwei Tage dauern.

Was passiert, wenn der 1. Oktober auf ein Wochenende fällt?

Dann wird am nächsten Werktag überwiesen.

Wann muss der Unterhalt für das Kind spätestens auf dem Konto sein?

Unterhalt ist in der Regel am dritten Werktag des Monats fällig – also bis zum 6. Oktober 2025.

Muss ich den Unterhaltsvorschuss monatlich neu beantragen?

Nein, die Zahlung erfolgt nach einmaliger Bewilligung automatisch, solange die Anspruchsvoraussetzungen bestehen.

Was ist, wenn der Unterhaltszahler nicht überweist?

In diesem Fall können Jugendämter oder Anwälte eingeschaltet werden. Zusätzlich springt der Unterhaltsvorschuss als staatliche Leistung ein.



Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick
  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.