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Finanzen: Alle Änderungen, Neuerungen ab Oktober 2025: Empfängerprüfung, Echtzeitüberweisung, ePA und mehr

Im Oktober 2025 treten mehrere wichtige Änderungen in Deutschland in Kraft, die den Alltag von Verbraucherinnen, Bürgern, Unternehmen und Rentnern direkt beeinflussen. Besonders die Einführung der verpflichtenden Empfängerprüfung („Verification of Payee“) und die Ausweitung von Echtzeitüberweisungen revolutionieren den Zahlungsverkehr. Doch auch weitere Neuerungen wie die elektronische Patientenakte, Support-Ende für Windows 10, neue Tarife im Dachdeckerhandwerk, Umweltmaßnahmen und steuerliche Optionen prägen diesen Monat. Alle Details hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Überweisungen: Empfängerprüfung ab Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober startet in Deutschland und weiteren Eurostaaten die verbindliche Empfängerprüfung auf allen Überweisungswegen. Das heißt: Jede Bank ist jetzt gesetzlich verpflichtet, bei jeder Überweisung den Namen des Empfängers mit der angegebenen IBAN abzugleichen. Ziel ist, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle deutlich zu verringern.

Bankkunden erhalten vor Durchführung der Überweisung ein klares Feedback: Stimmt Name und IBAN exakt überein, wird die Zahlung problemlos ausgeführt (grün). Bei leichten Abweichungen erscheint eine Warnung und der korrekte Kontoinhaber wird angezeigt (gelb). Bei deutlichen Abweichungen wird die Zahlung gesperrt oder mit einer starken Warnung versehen (rot). Der Kunde kann dann die Angaben selbst korrigieren oder bewusst riskieren, auf eigenes Risiko zu überweisen.

Diese „Verification of Payee“, VoP, gilt für alle Euro-Überweisungen – online und in der Filiale. Bei Überweisungen per Papierbeleg prüfen Bankmitarbeiter individuell, bei Überweisungen per Einwurf besteht keine Pflicht zur Empfängerprüfung. Für Unternehmen gibt es besondere Ausnahmeregelungen; bei Gehaltszahlungen an bekannte Empfänger kann die Prüfung abgewählt werden.

Das Verfahren bringt zum Start gewisse Herausforderungen: Behörden, Unternehmen und Privatpersonen müssen sicherstellen, dass die hinterlegten Namen in der Kontoverwaltung exakt stimmen. Vor allem bei Behörden, Vermietern und Rententrägern empfiehlt es sich dringend, die Kontodaten jetzt zu überprüfen, um ab Oktober Komplikationen zu vermeiden.

Echtzeitüberweisung wird Standard ab 9. Okober 2025

Zeitgleich mit der Empfängerprüfung startet die verpflichtende Einführung der SEPA-Echtzeitüberweisung. Ab 9. Oktober müssen alle Banken den Service bereitstellen – und zwar ohne zusätzliche Kosten für den Endkunden. Überweisungen sind nun zu jeder Uhrzeit und an jedem Tag des Jahres möglich und erreichen das Empfängerkonto innerhalb von zehn Sekunden.

Die Vorteile sind vielfältig: Rechnungen, Mietzahlungen oder Notfälle lassen sich sofort ausgleichen. Auch für Rentner bringt das Sicherheit, etwa beim Erhalt von Unterstützungsleistungen. Fehler im Zahlungsverkehr werden durch die parallele Empfängerprüfung zusätzlich minimiert.

Im Unternehmensalltag ergeben sich neue Möglichkeiten für flexible Zahlungen und ein beschleunigtes Liquiditätsmanagement. Zu beachten ist, dass auch terminierte Überweisungen und Daueraufträge in den Echtzeitservice integriert werden – vorausgesetzt, die Empfängerbank unterstützt das Format.

Elektronische Patientenakte (ePA) wird Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2025 sind alle Praxen und Krankenhäuser verpflichtet, für gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) anzulegen. Diagnosen, Behandlungen und Medikamentenpläne werden digital gespeichert und sind über Apps und Onlineportale abrufbar. Wer nicht widerspricht, bekommt ein solches Konto angelegt.

Für Versicherte bringt das Übersicht im eigenen Gesundheitsmanagement, mehr Transparenz und schnellere Prozesse bei Arztbesuchen, Behandlungen und Krankenhausaufenthalten. Die Datenhoheit liegt bei den Patientinnen und Patienten.

Support-Ende für Windows 10 und Office-Versionen

Am 14. Oktober 2025 endet der kostenlose Microsoft-Support für Windows 10 sowie Office 2016/2019. Wer diese Betriebssysteme und Programme weiter nutzt, erhält keine Sicherheitsupdates mehr, ist also anfälliger für digitale Angriffe. Privatpersonen und Firmen wird geraten, rechtzeitig auf neuere Versionen umzusteigen oder ein kostenpflichtiges Supportpaket abzuschließen.

Lohnsteigerung für Dachdecker ab Oktober

Ab Oktober gilt ein neuer Tariflohn im Dachdeckerhandwerk Deutschlands: Der Stundensatz steigt auf 22,51 Euro. Dies betrifft alle tarifgebundenen Betriebe und soll den Arbeitsmarkt und die Qualität des Handwerks stärken.

Licht-Sicht-Test für Autofahrer

Die jährliche „Licht-Sicht-Test“-Aktion beginnt: In teilnehmenden Werkstätten werden Scheinwerfer und Beleuchtung kostenlos geprüft und kleine Mängel direkt behoben. Der Service fördert die Verkehrssicherheit in der dunklen Jahreszeit.

Heckenschnitt: Schonzeit endet im Oktober

Ab 1. Oktober dürfen Hecken, Büsche und Gehölze wieder radikal zurückgeschnitten werden – die gesetzliche Schutzfrist für brütende Vögel läuft aus. Eigentümer sollten trotzdem Rücksicht auf späte Bruten nehmen.

EU-Grenzsystem EES für Nicht-EU-Bürger

Ab 12. Oktober startet das neue elektronische Ein- und Ausreisesystem (EES) an den EU-Außengrenzen. Biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder sind jetzt für Drittstaaten-Reisende Pflicht; die Umstellung erfolgt in einer sechsmonatigen Übergangsphase.

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Ab 1. Oktober können Arbeitnehmer den Lohnsteuerfreibetrag für 2026 beantragen. Wer hohe Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben erwartet, profitiert von dauerhaften Steuererleichterungen.

Sonstige Änderungen im Oktober 2025

Am 26. Oktober beginnt die Winterzeit – die Uhr wird auf zwei Uhr zurückgestellt. Am 25. Oktober erfolgt die Sprengung der Kühltürme des AKW Gundremmingen in Bayern.

Quelle

Eigene Recherche

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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