Überweisungen: Empfängerprüfung ab Oktober 2025
Ab dem 9. Oktober startet in Deutschland und weiteren Eurostaaten die verbindliche Empfängerprüfung auf allen Überweisungswegen. Das heißt: Jede Bank ist jetzt gesetzlich verpflichtet, bei jeder Überweisung den Namen des Empfängers mit der angegebenen IBAN abzugleichen. Ziel ist, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle deutlich zu verringern.
Bankkunden erhalten vor Durchführung der Überweisung ein klares Feedback: Stimmt Name und IBAN exakt überein, wird die Zahlung problemlos ausgeführt (grün). Bei leichten Abweichungen erscheint eine Warnung und der korrekte Kontoinhaber wird angezeigt (gelb). Bei deutlichen Abweichungen wird die Zahlung gesperrt oder mit einer starken Warnung versehen (rot). Der Kunde kann dann die Angaben selbst korrigieren oder bewusst riskieren, auf eigenes Risiko zu überweisen.
Diese „Verification of Payee“, VoP, gilt für alle Euro-Überweisungen – online und in der Filiale. Bei Überweisungen per Papierbeleg prüfen Bankmitarbeiter individuell, bei Überweisungen per Einwurf besteht keine Pflicht zur Empfängerprüfung. Für Unternehmen gibt es besondere Ausnahmeregelungen; bei Gehaltszahlungen an bekannte Empfänger kann die Prüfung abgewählt werden.
Das Verfahren bringt zum Start gewisse Herausforderungen: Behörden, Unternehmen und Privatpersonen müssen sicherstellen, dass die hinterlegten Namen in der Kontoverwaltung exakt stimmen. Vor allem bei Behörden, Vermietern und Rententrägern empfiehlt es sich dringend, die Kontodaten jetzt zu überprüfen, um ab Oktober Komplikationen zu vermeiden.
Echtzeitüberweisung wird Standard ab 9. Okober 2025
Zeitgleich mit der Empfängerprüfung startet die verpflichtende Einführung der SEPA-Echtzeitüberweisung. Ab 9. Oktober müssen alle Banken den Service bereitstellen – und zwar ohne zusätzliche Kosten für den Endkunden. Überweisungen sind nun zu jeder Uhrzeit und an jedem Tag des Jahres möglich und erreichen das Empfängerkonto innerhalb von zehn Sekunden.
Die Vorteile sind vielfältig: Rechnungen, Mietzahlungen oder Notfälle lassen sich sofort ausgleichen. Auch für Rentner bringt das Sicherheit, etwa beim Erhalt von Unterstützungsleistungen. Fehler im Zahlungsverkehr werden durch die parallele Empfängerprüfung zusätzlich minimiert.
Im Unternehmensalltag ergeben sich neue Möglichkeiten für flexible Zahlungen und ein beschleunigtes Liquiditätsmanagement. Zu beachten ist, dass auch terminierte Überweisungen und Daueraufträge in den Echtzeitservice integriert werden – vorausgesetzt, die Empfängerbank unterstützt das Format.
Elektronische Patientenakte (ePA) wird Pflicht
Ab dem 1. Oktober 2025 sind alle Praxen und Krankenhäuser verpflichtet, für gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) anzulegen. Diagnosen, Behandlungen und Medikamentenpläne werden digital gespeichert und sind über Apps und Onlineportale abrufbar. Wer nicht widerspricht, bekommt ein solches Konto angelegt.
Für Versicherte bringt das Übersicht im eigenen Gesundheitsmanagement, mehr Transparenz und schnellere Prozesse bei Arztbesuchen, Behandlungen und Krankenhausaufenthalten. Die Datenhoheit liegt bei den Patientinnen und Patienten.
Support-Ende für Windows 10 und Office-Versionen
Am 14. Oktober 2025 endet der kostenlose Microsoft-Support für Windows 10 sowie Office 2016/2019. Wer diese Betriebssysteme und Programme weiter nutzt, erhält keine Sicherheitsupdates mehr, ist also anfälliger für digitale Angriffe. Privatpersonen und Firmen wird geraten, rechtzeitig auf neuere Versionen umzusteigen oder ein kostenpflichtiges Supportpaket abzuschließen.
Lohnsteigerung für Dachdecker ab Oktober
Ab Oktober gilt ein neuer Tariflohn im Dachdeckerhandwerk Deutschlands: Der Stundensatz steigt auf 22,51 Euro. Dies betrifft alle tarifgebundenen Betriebe und soll den Arbeitsmarkt und die Qualität des Handwerks stärken.
Licht-Sicht-Test für Autofahrer
Die jährliche „Licht-Sicht-Test“-Aktion beginnt: In teilnehmenden Werkstätten werden Scheinwerfer und Beleuchtung kostenlos geprüft und kleine Mängel direkt behoben. Der Service fördert die Verkehrssicherheit in der dunklen Jahreszeit.
Heckenschnitt: Schonzeit endet im Oktober
Ab 1. Oktober dürfen Hecken, Büsche und Gehölze wieder radikal zurückgeschnitten werden – die gesetzliche Schutzfrist für brütende Vögel läuft aus. Eigentümer sollten trotzdem Rücksicht auf späte Bruten nehmen.
EU-Grenzsystem EES für Nicht-EU-Bürger
Ab 12. Oktober startet das neue elektronische Ein- und Ausreisesystem (EES) an den EU-Außengrenzen. Biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder sind jetzt für Drittstaaten-Reisende Pflicht; die Umstellung erfolgt in einer sechsmonatigen Übergangsphase.
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Ab 1. Oktober können Arbeitnehmer den Lohnsteuerfreibetrag für 2026 beantragen. Wer hohe Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben erwartet, profitiert von dauerhaften Steuererleichterungen.
Sonstige Änderungen im Oktober 2025
Am 26. Oktober beginnt die Winterzeit – die Uhr wird auf zwei Uhr zurückgestellt. Am 25. Oktober erfolgt die Sprengung der Kühltürme des AKW Gundremmingen in Bayern.
Quelle
Eigene Recherche