Die wichtigsten Altersgrenzen für den Renteneintritt
Grundsätzlich richtet sich das Altersrentenrecht in Deutschland nach klaren Geburtsjahr-Schwellen und Anzahl an Beitragsjahren:
- Reguläre Altersrente: Das Eintrittsalter steigt bis Jahrgang 1964 auf 67 Jahre.
- Altersrente für langjährig Versicherte: Ab 35 Versicherungsjahren möglich, frühestens ab 63, aber mit Abschlägen.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei, ab 64+6 Monaten (Jahrgang 1961), 64+8 Monaten (Jahrgang 1962) usw.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Mit mindestens 35 Versicherungsjahren und GdB von mindestens 50, frühestens derzeit mit 61 bis 62 bei maximalem Abschlag.
Wer kann 2025 tatsächlich noch vor 62 in Rente gehen?
Im Jahr 2025 gibt es nur noch sehr wenige Gruppen, die den gesetzlichen Ruhestand, die Rente, noch vor dem 62. Geburtstag antreten können:
1. Schwerbehinderte Menschen mit Ausnahmejahrgängen
Wer schwerbehindert ist (Grad der Behinderung mindestens 50) und den passenden Jahrgang hat, konnte traditionell besonders früh in Frührente. Die Altersgrenze für den frühestmöglichen Eintritt mit maximalen Abschlägen (10,8%) wird jedoch jedes Jahr erhöht:
- Für den Jahrgang 1962 liegt die Altersgrenze mit Abschlag bei 61 Jahren und 8 Monaten (Geburt: September 1962 oder früher).
- Wer also im Laufe des Jahres 2025 61 Jahre und 8 Monate alt wird und die restlichen Voraussetzungen erfüllt (35 Beitragsjahre, anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenantrag), kann letztmalig vor 62 Jahren in Rente gehen.
2. Erwerbsminderungsrente bei gesundheitlichen Problemen
Wer dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente – unabhängig vom Alter. In der Praxis beziehen so auch viele Menschen Ende 50, Anfang 60 ihre Rente, teilweise sogar noch früher. Dies betrifft jedoch keine normale Altersrente, sondern ist an strenge medizinische Voraussetzungen gebunden.
3. Ausnahmen durch Rentensplitting, Scheidung, Versorgungsausgleich etc.
Bestimmte Sonderregelungen, etwa durch Rentensplitting zwischen Ehepartnern (Versorgungsausgleich) oder Sonderklauseln bei der Scheidung, können durch individuelle Berechnungen zum – theoretisch – früheren Beginn der Rente führen. Hier sind jedoch regelmäßig juristische Hürden zu überwinden; in der Mehrzahl der Fälle greift spätestens ab Jahrgang 1963 die Grenze „nicht vor 62“, auch bei Sondertatbeständen.
Diese Rentenarten erlaubten früheren Einstieg – jetzt läuft das Zeitfenster aus
Früher gab es zahlreiche Möglichkeiten für einen vorzeitigen Ruhestand vor 62:
- Altersrente für Frauen – abgeschafft für Neurentner ab 1952.
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit – abgeschafft für Neurentner ab 1952.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit besonders altem Geburtsjahr (je nach Jahrgang mit 60/61).
- Vorzeitige Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 ohne Abschlag nur für Jahrgänge bis 1952.
- Flexible Teilrentenmodelle im Rahmen des § 42 SGB VI (häufig nicht mehr attraktiv oder möglich).
Mit Jahrgang 1963 ist diese Ära nun endgültig vorbei.
Tabelle: Überblick – Wer kann 2025 letztmalig vor 62 in Rente?
Geburtsjahr | Rentenart | Frühestmöglicher Eintritt | Voraussetzungen | Dauerhafter Abschlag |
---|---|---|---|---|
1962 | Schwerbehinderte Menschen | 61 Jahre, 8 Monate | GdB 50+, 35 Beitragsjahre | Bis zu 10,8% |
1963 | Erwerbsminderungsrente | Jederzeit | Nachweis Erwerbsminderung | individuelle Regelung |
bis 1951 | Diverse ältere Sonderrentenformen | < 62 möglich | z.B. Rente für Frauen | Ja (je nach Art) |
Was gilt für alle ab Jahrgang 1964?
Für Versicherte, die 1964 oder später geboren sind, ist ein abschlagsfreier Ruhestand vor dem 65. Lebensjahr nicht mehr möglich. Die Altersgrenzen werden weiter angehoben – Frührente gibt es künftig, wenn überhaupt, meist nur mit hohen Abschlägen und ab 63 Jahren (langjährig Versicherte), alles davor bleibt Ausnahmefällen wie Erwerbsminderung vorbehalten.
FAQ: Häufige Fragen zum früher Renteneintritt
Gilt für alle Frührente vor 62 jetzt ein Verbot?
Nein, aber nur bestimmte Geburtsjahrgänge und Sonderfälle sind noch bis 2025 berechtigt.
Wie hoch ist der Abschlag bei früher Rente für Schwerbehinderte?
Für jeden Monat, den die Rente vor dem regulären Eintritt genommen wird, sinkt sie um 0,3%, maximal 10,8%.
Was passiert nach 2025?
Das Renteneintrittsalter verschiebt sich weiter nach oben – Frührente vor 62 ist praktisch ausgeschlossen.
Fazit: Noch 2025 profitieren nur wenige von der Möglichkeit, vor 62 in Rente zu gehen – doch mit den Geburtsjahrgängen 1962/1963 schließt sich dieses Zeitfenster endgültig für neue Jahrgänge in Deutschland. Wer dazugehören möchte, muss alle Voraussetzungen minutiös prüfen und rechtzeitig den Antrag stellen. Eine kompetente Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist jetzt wichtiger denn je.