Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Noch vor 62 in Rente gehen – wer das letztmalig 2025 kann

Früher in den wohlverdienten Ruhestand – das war für viele Arbeitnehmer lange Zeit ein realistischer Wunsch. Doch mit der schrittweisen Anhebung der gesetzlichen Rentenaltersgrenzen und immer strengeren Voraussetzungen ist der Traum vom besonders frühen Ausstieg heute selten geworden. Insbesondere, wer es bislang geschafft hat, schon vor dem 62. Geburtstag eine Altersrente zu beantragen, gehört zu einer aussterbenden Rentner-Generation. Doch für manche Jahrgänge und Sonderfälle bietet sich diese Chance tatsächlich ein letztes Mal. Wer davon noch profitieren kann, wie die Ausnahmefälle geregelt sind und was in Zukunft gilt, erklärt dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. – aktuell für das Jahr 2025.

Die wichtigsten Altersgrenzen für den Renteneintritt

Grundsätzlich richtet sich das Altersrentenrecht in Deutschland nach klaren Geburtsjahr-Schwellen und Anzahl an Beitragsjahren:

  • Reguläre Altersrente: Das Eintrittsalter steigt bis Jahrgang 1964 auf 67 Jahre.
  • Altersrente für langjährig Versicherte: Ab 35 Versicherungsjahren möglich, frühestens ab 63, aber mit Abschlägen.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei, ab 64+6 Monaten (Jahrgang 1961), 64+8 Monaten (Jahrgang 1962) usw.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Mit mindestens 35 Versicherungsjahren und GdB von mindestens 50, frühestens derzeit mit 61 bis 62 bei maximalem Abschlag.

Wer kann 2025 tatsächlich noch vor 62 in Rente gehen?

Im Jahr 2025 gibt es nur noch sehr wenige Gruppen, die den gesetzlichen Ruhestand, die Rente, noch vor dem 62. Geburtstag antreten können:

1. Schwerbehinderte Menschen mit Ausnahmejahrgängen

Wer schwerbehindert ist (Grad der Behinderung mindestens 50) und den passenden Jahrgang hat, konnte traditionell besonders früh in Frührente. Die Altersgrenze für den frühestmöglichen Eintritt mit maximalen Abschlägen (10,8%) wird jedoch jedes Jahr erhöht:

  • Für den Jahrgang 1962 liegt die Altersgrenze mit Abschlag bei 61 Jahren und 8 Monaten (Geburt: September 1962 oder früher).
  • Wer also im Laufe des Jahres 2025 61 Jahre und 8 Monate alt wird und die restlichen Voraussetzungen erfüllt (35 Beitragsjahre, anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenantrag), kann letztmalig vor 62 Jahren in Rente gehen.

2. Erwerbsminderungsrente bei gesundheitlichen Problemen

Wer dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente – unabhängig vom Alter. In der Praxis beziehen so auch viele Menschen Ende 50, Anfang 60 ihre Rente, teilweise sogar noch früher. Dies betrifft jedoch keine normale Altersrente, sondern ist an strenge medizinische Voraussetzungen gebunden.

3. Ausnahmen durch Rentensplitting, Scheidung, Versorgungsausgleich etc.

Bestimmte Sonderregelungen, etwa durch Rentensplitting zwischen Ehepartnern (Versorgungsausgleich) oder Sonderklauseln bei der Scheidung, können durch individuelle Berechnungen zum – theoretisch – früheren Beginn der Rente führen. Hier sind jedoch regelmäßig juristische Hürden zu überwinden; in der Mehrzahl der Fälle greift spätestens ab Jahrgang 1963 die Grenze „nicht vor 62“, auch bei Sondertatbeständen.

Diese Rentenarten erlaubten früheren Einstieg – jetzt läuft das Zeitfenster aus

Früher gab es zahlreiche Möglichkeiten für einen vorzeitigen Ruhestand vor 62:

  • Altersrente für Frauen – abgeschafft für Neurentner ab 1952.
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit – abgeschafft für Neurentner ab 1952.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit besonders altem Geburtsjahr (je nach Jahrgang mit 60/61).
  • Vorzeitige Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 ohne Abschlag nur für Jahrgänge bis 1952.
  • Flexible Teilrentenmodelle im Rahmen des § 42 SGB VI (häufig nicht mehr attraktiv oder möglich).

Mit Jahrgang 1963 ist diese Ära nun endgültig vorbei.

Tabelle: Überblick – Wer kann 2025 letztmalig vor 62 in Rente?

GeburtsjahrRentenartFrühestmöglicher EintrittVoraussetzungenDauerhafter Abschlag
1962Schwerbehinderte Menschen61 Jahre, 8 MonateGdB 50+, 35 BeitragsjahreBis zu 10,8%
1963ErwerbsminderungsrenteJederzeitNachweis Erwerbsminderungindividuelle Regelung
bis 1951Diverse ältere Sonderrentenformen< 62 möglichz.B. Rente für FrauenJa (je nach Art)

Was gilt für alle ab Jahrgang 1964?

Für Versicherte, die 1964 oder später geboren sind, ist ein abschlagsfreier Ruhestand vor dem 65. Lebensjahr nicht mehr möglich. Die Altersgrenzen werden weiter angehoben – Frührente gibt es künftig, wenn überhaupt, meist nur mit hohen Abschlägen und ab 63 Jahren (langjährig Versicherte), alles davor bleibt Ausnahmefällen wie Erwerbsminderung vorbehalten.

FAQ: Häufige Fragen zum früher Renteneintritt

Gilt für alle Frührente vor 62 jetzt ein Verbot?

Nein, aber nur bestimmte Geburtsjahrgänge und Sonderfälle sind noch bis 2025 berechtigt.

Wie hoch ist der Abschlag bei früher Rente für Schwerbehinderte?

Für jeden Monat, den die Rente vor dem regulären Eintritt genommen wird, sinkt sie um 0,3%, maximal 10,8%.

Was passiert nach 2025?

Das Renteneintrittsalter verschiebt sich weiter nach oben – Frührente vor 62 ist praktisch ausgeschlossen.

Fazit: Noch 2025 profitieren nur wenige von der Möglichkeit, vor 62 in Rente zu gehen – doch mit den Geburtsjahrgängen 1962/1963 schließt sich dieses Zeitfenster endgültig für neue Jahrgänge in Deutschland. Wer dazugehören möchte, muss alle Voraussetzungen minutiös prüfen und rechtzeitig den Antrag stellen. Eine kompetente Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist jetzt wichtiger denn je.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.