Rentner-Paare profitieren: So ändern sich die Steuerregeln 2025 & 2026
Die Steuergrenzen für Rentner-Ehepaare steigen 2025 und 2026 erneut: Bis zu einem jährlichen Einkommen von 24.192 € bzw. 24.696 € bleibt die Rente steuerfrei. Lesen Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., wie sich die Freibeträge und der steuerpflichtige Anteil verändern und was Alltagspartner bei höheren Renten und Zusatzeinkünften beachten müssen.
Steuerfreiheit für Ehepaare: Was gilt 2025 und 2026?
Wesentlicher Faktor ist der Grundfreibetrag, der jährlich angepasst wird und das steuerfreie Existenzminimum garantiert. Für Ehepaare steigt dieser von 24.192 € in 2025 auf 24.696 € in 2026. Die Rente für Ehepaare ist im Jahr 2025 und 2026 steuerfrei, wenn das zu versteuernde Einkommen pro Jahr plus zusätzliche Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von 24.192 € (2025) bzw. 24.696 € (2026) liegt – das entspricht dem Doppelten des neuen Freibetrags von 12.348 € für Singles im Jahr 2026.
Wie wird die Rente versteuert?
Entscheidend ist der steuerpflichtige Anteil der jeweiligen Rente, der vom Renteneintrittsjahr abhängt:
2025: 83,5 % der Rente sind steuerpflichtig, 16,5 % bleiben steuerfrei.
2026: 84 % steuerpflichtig, 16 % steuerfrei. Der individuelle Freibetrag wird einmalig bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt konstant.
Beispielrechnung: Wann bleibt die Rente steuerfrei?
Angenommen, beide Ehepartner erhalten jeweils 14.000 € Bruttorente pro Jahr; gemeinsam also 28.000 €:
Jahr
Gesamtrente (brutto)
Steuerpflichtiger Anteil (%)
Steuerpflichtiger Betrag
Grundfreibetrag Ehepaare
Steuerpflicht?
2025
28.000 €
83,5
23.380 €
24.192 €
Nein
2026
28.000 €
84
23.520 €
24.696 €
Nein
Das steuerpflichtige Einkommen liegt somit bei durchschnittlichen Renten meist unterhalb des Grundfreibetrags – keine Einkommensteuer fällt an.
Freibeträge und Pauschalen pro Person
Zusätzlich gelten:
Werbungskostenpauschale: 102 €
Sonderausgabenpauschale: 36 € Diese Beträge senken die steuerliche Bemessungsgrundlage weiter.
Steuerpflichtig bei höheren Renten und Zusatzeinkünften
Wird der steuerpflichtige Anteil der Gesamtrente plus andere Einkünfte (z. B. Betriebsrente, Miete, Kapitalerträge) oberhalb des Grundfreibetrags bezogen, entsteht Steuerpflicht. Besonders ab 2026 steigen durch den wachsenden steuerpflichtigen Anteil und Rentenanpassungen immer mehr Ehepaare über die Steuergrenze.
Tabellen: Freibeträge und Steueranteile 2025/2026
Jahr
Grundfreibetrag Single
Grundfreibetrag Ehepaare
Steuerfrei Anteil Rente (%)
Steuerpflichtiger Anteil (%)
2025
12.096 €
24.192 €
16,5
83,5
2026
12.348 €
24.696 €
16
84
Zusammenfassung: Wann sind Renten für Ehepartner steuerfrei?
Für durchschnittliche Rentner-Ehepaare mit Gruppenrenten bis etwa 28.000 € bleibt die gesetzliche Rente 2025 und 2026 meist steuerfrei.
Der Grundfreibetrag steigt in beiden Jahren und schützt das Existenzminimum.
Bei höheren Renten, Betriebsrenten oder Zusatzeinkünften kann Steuerpflicht entstehen.
Durch den jährlichen Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils ab 2026 werden mehr Ehepaare steuerpflichtig – daher lohnt die frühzeitige Prüfung.
Ehepaare können so mithilfe von Grundfreibetrag und individueller Rentenvorausplanung die Steuerlast dauerhaft minimieren.
Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.
Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.
Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.
Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.
Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.
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