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Bürgergeld 2026: Schärfere Regeln, Nullrunde und neue Grundsicherung – Das kommt auf Empfänger zu

Im Jahr 2026 steht für Millionen Menschen in Deutschland eine weitreichende Reform bevor: Das Bürgergeld als Grundsicherung für Arbeitsuchende wird grundlegend weiterentwickelt – und das mit spürbaren Folgen für Betroffene. Neben einer Nullrunde bei den Regelsätzen kommen schärfere Sanktionen, ein verpflichtendes Girokonto und eine verschärfte Anspruchsprüfung. Viele Verbände warnen bereits vor den Konsequenzen, während die Regierung den Systemwechsel als Maßnahme zur Stärkung des Sozialstaates und zur Begrenzung der Kosten sieht. Einzelheiten in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Nullrunde beim Regelsatz: Keine Erhöhung trotz Inflation

Eine der wichtigsten Nachrichten für Empfänger von Bürgergeld ist die sogenannte Nullrunde: Auch 2026 bleibt der monatliche Regelsatz für Alleinstehende bei 563 Euro – eine Summe, die bereits 2025 nicht angepasst wurde. Für Paare und Minderjährige gelten ebenfalls unveränderte Beträge. In der Praxis bedeutet das: Real werden die Leistungen weiter an Wert verlieren, da die Inflation die Lebenshaltungskosten, Mieten, Energie- und Lebensmittelpreise weiter steigen lässt. Sozialverbände sprechen deshalb von einer „verdeckten Kürzung“ – besonders für vulnerable Gruppen wie Familien, Alleinerziehende und Menschen mit Grundsicherung im Alter.

Neue Grundsicherung ersetzt Bürgergeld

Die Politik plant ab Juli 2026 einen Systemwechsel, der weit über die Nullrunde hinausgeht: Das Bürgergeld wird nach aktuellem Stand von einer “Neue Grundsicherung” für Arbeitsuchende abgelöst. Als Ziel gilt eine treffsicherere, strenger kontrollierte Sozialleistung. Bestehende Empfänger werden automatisch in das neue System übernommen, ein erneuter Antrag ist hier nicht nötig. Neue Anträge ab 2026 werden nach den verschärften Regeln geprüft.

Kernpunkte der Umstellung:

  • Automatische Übernahme: Läuft bereits Bürgergeld, so erfolgt die Umstellung intern durch die Jobcenter.
  • Keine Karenzzeiten mehr: Vermögens- und Wohnkostennachweise werden sofort verlangt.
  • Schonvermögen wird reduziert
  • Schnellere Sanktionen und strengere Anspruchsprüfung.

Zeitpunkt der Umstellung:

Nach dem jetzigen Kenntnisstand wird die Neue Grundsicherung zum 1. Juli 2026 eingeführt

Sanktionen werden verschärft

Ein zentrales Merkmal der Reform sind die deutlich strengeren Regeln bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten. Wer z. B. unentschuldigt einen Termin im Jobcenter versäumt, muss künftig mit einer Leistungskürzung von bis zu 30 Prozent rechnen – dreimal so viel wie bisher. Mehrfache Verstöße können sogar zu einer kompletten Streichung der Grundsicherung führen („Totalstreichung“), wobei hier Kritik an der Verhältnismäßigkeit und an drohenden Härtefällen laut wird.

Auszahlung nur noch per Überweisung: Girokonto wird Pflicht

Ab 2026 wird das Bürgergeld ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto ausgezahlt. Schecks oder Barzahlungen sind nicht mehr möglich, denn das „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“-Verfahren (ZzV) wurde eingestellt. Wer sollte oder möchte ein Bürgergeld erhalten, muss dem Jobcenter eine eigene IBAN mitteilen. Für Personen ohne reguläres Konto gibt es das sogenannte Basiskonto, das jede Bank in Deutschland anbieten muss.

Vorteile:

  • Mehr Sicherheit: Kein Verlust oder Diebstahl von Schecks mehr.
  • Schnelle Auszahlung: Das Geld kommt pünktlich und ohne Verzögerung.
  • Weniger Bürokratie: Kein Behördengang zur Post für den Bezug nötig.

Neue Grenzwerte bei Vermögen und Einkommen, strengere Prüfungen

Die Umstellung auf die Neue Grundsicherung bedeutet auch neue – teils strengere – Vorgaben bei Vermögens- und Einkommensgrenzen. Die Karenzzeit für Schonvermögen entfällt, Freibeträge werden individuell an Haushaltsgröße und Alter angepasst. Eigentümer eines eigenen Hauses oder einer Wohnung müssen schon zu Beginn genau nachweisen, ob das Vermögen im Rahmen bleibt. Werden relevante Informationen nicht rechtzeitig geliefert, kann das zu Leistungsstreichungen führen.

Vorteile für „Aufstocker“ und Erwerbstätige

Wer bereits ein geringes Einkommen erzielt und aufstockende Leistungen beantragt, profitiert künftig von erhöhten Freibeträgen beim Hinzuverdienst. Das neue System soll für Arbeitnehmer und Minijobber attraktiv bleiben, passive Leistungsempfänger werden aber stärker kontrolliert und sanktioniert.

Kritik an Neue Grundsicherung

Viele Sozialverbände, darunter der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Verein Für soziales Leben e.V., kritisieren die geplante Reform. Sie warnen vor zusätzlicher Armut und sozialer Ausgrenzung, da die Kaufkraft insbesondere für Familien und ältere Menschen weiter sinken wird. Die Bundesregierung hingegen sieht die Änderungen als notwendigen Schritt, um langfristig die Ausgaben des Sozialstaats zu begrenzen und die Aktivierung auf dem Arbeitsmarkt zu fördern.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Bürgergeld-Empfänger sollten sich frühzeitig informieren und ihre Unterlagen überprüfen:

  • Girokonto einrichten oder Basiskonto eröffnen.
  • Nachweise zu Vermögen und Mietkosten bereithalten.
  • Auf Briefe oder neue Aufforderungen der Jobcenter zeitnah reagieren.
  • Eigene Rechte und Pflichten kennen, Widerspruchsmöglichkeiten beachten.

Fazit: Bürgergeld 2026 – schärfere Regeln und keine Entlastung

Die Reform bringt für viele Menschen in Deutschland tiefgreifende Änderungen. Auch 2026 bleiben die Regelsätze unverändert, was einen realen Kaufkraftverlust bedeutet. Gleichzeitig werden Anspruchsprüfung, Sanktionen und Verwaltung teils deutlich verschärft. Vorteile gibt es nur für Erwerbstätige mit geringem Einkommen, die Aufstockung beantragen. Alle anderen müssen sich auf mehr Kontrolle, weniger Schonraum und neue Regelungen einstellen. Damit ist 2026 ein Jahr des Systemwechsels für die Grundsicherung – mit Licht und Schatten für Arbeitsuchende und Sozialleistungsbezieher.f


Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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