Politischer Hintergrund: Schwarz-Rot am Zug
Mit der Bundestagswahl im Mai 2025 kam es zum Regierungswechsel. Die CDU und SPD bilden seitdem die neue Koalition – die „Ampel“ wurde Geschichte. Seitdem steht die Überarbeitung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ganz oben auf der politischen Agenda. Die Union pocht auf mehr Verbindlichkeit, stärkere Sanktionen und eine striktere Anspruchsprüfung, während die SPD versucht, soziale Härten abzufedern und Missbrauch zu verhindern.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte nun im WELT Nachrichtensender am Rande der Kabinettsklausur in der Villa Borsig in Berlin., dass es im Oktober 2025 einen Kabinettsbeschluss zur Bürgergeld Reform und einem entsprechenden Gesetzentwurf “Neue Grundsicherung” geben werde.
Was die Reform konkret vorsieht
Die geplanten Gesetzesänderungen brechen aller Voraussucht nach mit vielen bisherigen Bürgergeld-Prinzipien. Die wichtigsten Punkte der Reform sollen entsprechend den Ankündigungen sein:
- Bürgergeld wird abgeschafft: Das Bürgergeld verschwindet spätestens ab Juli 2026. An seine Stelle tritt die „Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Bestehende Empfänger werden automatisch übernommen, neue Anträge prüfen die Jobcenter unter verschärften Bedingungen.
- Schärfere Sanktionen: Künftig drohen härtere Kürzungen bei Pflichtverletzungen. Wer Termine, Bewerbungen oder Maßnahmen versäumt, muss mit Abzügen von bis zu 30 Prozent für drei Monate rechnen. Bei wiederholter Arbeitsverweigerung kann die Leistung komplett gestrichen werden. Jobcenter bekommen mehr Spielraum für schnelle Sanktionen.
- Strenge Nachweispflichten und Ende der Karenzzeiten: Vermögens- und Mietnachweise werden sofort verlangt. Die Karenzzeit für Wohnkosten oder Schonvermögen entfällt komplett.
- Reduziertes Schonvermögen: Die bisher großzügigen Freibeträge werden gekürzt. Für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft soll künftig eine Obergrenze von 40.000 Euro gelten, für jede weitere Person 15.000 Euro.
- Regelsatz bleibt unverändert („Nullrunde“): Trotz Inflation wird der Regelsatz für 2026 nicht erhöht. Für Alleinstehende bleibt es bei 563 Euro. Sozialverbände sprechen von einer „verdeckten Kürzung“.
- Schnellere Integration in den Arbeitsmarkt: Die CDU und SPD setzen auf gezielte Qualifizierungsangebote. Maßnahmen zur Weiterbildung, insbesondere für junge Erwachsene, werden ausgebaut. Ziel: Mehr Menschen schneller in die Erwerbstätigkeit bringen.
- Namenswechsel: Auch rechtlich und kommunikativ soll mit dem Bürgergeld gebrochen werden. Die umbenannte Leistung („Neue Grundsicherung“) signalisiert eine neue soziale Handschrift.
Konflikte und offene Fragen der Koalition
Trotz der Einigkeit über die Grundrichtung gibt es Streitpunkte zwischen CDU und SPD:
- Die CDU fordert konsequente Kürzungen bei wiederholter Arbeitsunwilligkeit und stärkere Kontrollen bei Flüchtlingen und EU-Zuwanderern.
- Die SPD verteidigt das Grundprinzip einer menschenwürdigen Mindestsicherung und will „soziale Härten“ vermeiden, besonders für Familien und Kranke.
- Sozialverbände und Teile der Zivilgesellschaft warnen vor mehr Armut und Ausgrenzung infolge der Reform.
Die endgültigen Eckpunkte werden im Laufe des Oktobers im Bundestag diskutiert und anschließend zügig beschlossen. Eine Task-Force soll die schnelle Einführung gewährleisten.
Was bedeutet das für Bürgergeld-Empfänger?
Für die rund fünf Millionen Betroffenen bedeuten die geplanten Änderungen vor allem:
- Mehr Nachweise (z. B. Einkommen, Vermögen, Mietkosten werden sofort geprüft).
- Härtere Sanktionen bei Pflichtverletzung (bis zu vollkommener Leistungsstreichung).
- Keine Erhöhung des Regelsatzes trotz steigender Lebenshaltungskosten.
- Automatische Umstellung auf das neue System ab Juli 2026 – kein neuer Antrag erforderlich, aber neue Anspruchsregeln gelten.
- Weniger Schonvermögen und Wegfall der Karenzzeit bei Wohnkosten.
Tabelle zu Neue Grundsicherung – die Bürgergeld Reform
Hier ist eine tabellarische Übersicht zu den wichtigsten geplanten Änderungen der Bürgergeld-Reform 2025/2026:
Punkt | Aktueller Stand (Bürgergeld) | Geplante Neuerungen (ab Juli 2026) |
---|---|---|
Leistungsname | Bürgergeld | Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende |
Regelsatz (Alleinstehende) | Ca. 563 Euro (2025) | Keine Erhöhung, „Nullrunde“ (563 Euro) |
Schonvermögen | Ca. 60.000 Euro für Einzelpersonen | Reduktion auf 40.000 Euro (erste Person), 15.000 Euro für jede weitere Person |
Sanktionen | Begrenzte Kürzungen, meist bis zu 30% | Härtere Sanktionen, bis zu 30% Abzug für 3 Monate, vollständige Leistungskürzung bei Wiederholung möglich |
Karenzzeit für Schutz von Wohnkosten und Vermögen | Meist 6 Monate (Karenzzeit) | Karenzzeit entfällt komplett, Nachweise sofort nötig |
Vermögensprüfung | Lockerer durch Karenzzeiten | Strenge und sofortige Prüfung, regelmäßige Nachweise |
Förderung und Weiterbildung | Förderungen sind Teil des Systems | Stärkere Ausrichtung auf Qualifizierungsmaßnahmen, gezielte Weiterbildung |
Integration in Arbeitsmarkt | Fokus auf Unterstützung und Beratung | Schnellere und verbindlichere Integration, Sanktionen bei Weigerung |
Diese obige Tabelle gibt einen kurzen Überblick, wie die Reform das bisherige Bürgergeld ersetzt und verschärfte Regeln einführt. Damit wird das System strikter, der Regelsatz bleibt zunächst unverändert, aber Schonvermögen und Karenzzeiten werden deutlich eingeschränkt.
Mehr dazu hier: Neue Grundsicherung – die Tabelle
Zeitplan der Reform
Die entscheidenden Sitzungen der Bundesregierung finden im Oktober 2025 statt. Ziel der Koalition ist ein Bundestagsbeschluss spätestens bis November, im günstigsten Fall schon bis Ende Oktober Das neue System der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll dann ab Juli 2026 starten.