Bürgergeld und Bareinzahlungen: Wann das Jobcenter Probleme macht
Immer mehr Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld stehen vor einem oft unterschätzten Problem: Bareinzahlungen auf das eigene Girokonto. Was auf den ersten Blick nach einer harmlosen privaten Transaktion aussieht, kann für Leistungsberechtigte schnell zu Schwierigkeiten mit dem Jobcenter führen. Denn jede Einzahlung weckt bei den Behörden Fragen – und nicht selten drohen Rückforderungen, Sanktionen oder sogar Strafverfahren.
Warum Bareinzahlungen kritisch sein können
Das Bürgergeld ist eine bedarfsabhängige Sozialleistung. Das bedeutet, dass das Jobcenter nicht nur das Einkommen, sondern auch das Vermögen der Leistungsberechtigten prüft. Sobald eine Bareinzahlung auf dem Konto eingeht, vermutet das Jobcenter, dass es sich dabei um Einkommen handeln könnte. Einkommen muss jedoch angerechnet werden, wodurch der Anspruch auf Bürgergeld sinken oder sogar ganz entfallen kann.
Ein Beispiel:
- Jemand erhält monatlich 962 Euro Bürgergeld.
- Im gleichen Monat werden 200 Euro in bar auf das Konto eingezahlt.
- Das Jobcenter fordert dann Nachweise über die Herkunft des Geldes.
- Kann diese nicht eindeutig erbracht werden, wird die Einzahlung als Einkommen gewertet – und das Bürgergeld gekürzt.
Übrigens: was für das Bürgergeld gilt, gilt auch für die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Auch hier sind Bareinzahlungen auf das Konto problematisch!
Typische Problemfälle
Besonders problematisch wird es, wenn die Herkunft der Bareinzahlung nicht eindeutig belegt werden kann. Häufige Fälle sind:
- Schenkungen innerhalb der Familie: Geldgeschenke zum Geburtstag, von Eltern oder Großeltern, werden oft in bar übergeben und später eingezahlt. Ohne schriftlichen Nachweis kann das Jobcenter dies als regelmäßiges Einkommen interpretieren.
- Rückzahlungen von privaten Schulden: Wird geliehenes Geld in bar zurückgegeben und eingezahlt, verlangt das Jobcenter Belege zum ursprünglichen Darlehen.
- Nebenverdienste ohne Nachweise: Auch kleinere „Gefälligkeiten“ gegen Bares können schnell den Verdacht einer nicht gemeldeten Erwerbstätigkeit auslösen.
- Sparrücklagen aus der Vergangenheit: Wer altes Bargeld einzahlt, muss nachweisen können, dass es tatsächlich aus früheren Ersparnissen stammt.
Beweislast liegt beim Leistungsbeziehenden
Das größte Problem: Die Beweislast liegt in der Regel bei den Bürgergeld-Empfängern. Das Jobcenter geht grundsätzlich davon aus, dass Bareinzahlungen Einkommen darstellen. Wer das Gegenteil beweisen will, muss entsprechende Unterlagen einreichen. Dazu gehören:
- Quittungen oder Überweisungsbelege
- schriftliche Darlehensverträge bei geliehenem Geld
- schriftliche Schenkungsnachweise
- alte Kontoauszüge, die Ersparnisse belegen können
Fehlen diese Nachweise, ist eine Anrechnung fast unvermeidbar.
Mögliche Folgen für Betroffene
Die Konsequenzen für Bürgergeld-Beziehende können erheblich sein:
- Kürzung der Regelleistungen für den entsprechenden Monat
- Rückforderungen bereits ausgezahlter Leistungen
- Sanktionen und verschärfte Prüfungen bei wiederholten Bareinzahlungen
- in gravierenden Fällen sogar Strafverfahren wegen Sozialbetrugs
Ein besonders heikles Risiko besteht darin, dass auch kleine, unregelmäßige Beträge die Aufmerksamkeit des Jobcenters wecken können. Schon eine Einzahlung von 50 oder 100 Euro kann Fragen nach der Herkunft des Geldes hervorrufen.
Was Betroffene tun können
Um Ärger mit dem Jobcenter zu vermeiden, sollten Bürgergeld-Empfänger einige Grundregeln beachten:
- Bareinzahlungen vermeiden: Besser sind direkte Überweisungen mit eindeutigen Verwendungszwecken.
- Vorher Nachweise besorgen: Wenn eine Bareinzahlung unvermeidlich ist, sollten Dokumente zur Herkunft schriftlich vorliegen.
- Jobcenter rechtzeitig informieren: Offenheit kann verhindern, dass das Jobcenter von sich aus Ermittlungen startet.
- Beratung in Anspruch nehmen: Sozialberatungsstellen oder Anwälte für Sozialrecht helfen, Missverständnisse auszuräumen.
Gerichtsurteile zum Thema
Auch die Sozialgerichte beschäftigen sich regelmäßig mit Bareinzahlungen und deren Bewertung. Das Bundessozialgericht hat mehrfach klargestellt, dass nicht jede Einzahlung automatisch Einkommen ist. Entscheidend sei immer die Herkunft des Geldes und ob es sich um bereite Mittel handelt, die dem Lebensunterhalt tatsächlich zur Verfügung stehen.
So entschied beispielsweise das BSG im Jahr 2014 (Az.: B 14 AS 30/13 R), dass Rückzahlungen eines privaten Darlehens nicht als Einkommen, sondern als Vermögensumschichtung gelten – allerdings nur, wenn ein schriftlicher Darlehensvertrag vorliegt. Ohne Belege wird das Geld als Einkommen gewertet und verrechnet.
Fazit: Vorsicht bei Bargeldeinzahlungen
Für Bürgergeld-Empfänger gelten besonders strenge Nachweispflichten. Wer Bargeld aufs Konto einzahlt, sollte sich bewusst sein, dass das Jobcenter sofort hellhörig wird. Selbst kleine Beträge können zu umfassenden Prüfungen führen. Der sicherste Weg ist daher, Bareinzahlungen nach Möglichkeit zu vermeiden oder von Anfang an wasserdichte Nachweise bereitzuhalten. Nur so lassen sich unnötige Konflikte und finanzielle Nachteile verhindern.