Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Anspruch darauf haben Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen durch Krankheit arbeitsunfähig sind und deren Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Das Krankengeld sichert Betroffenen den Lebensunterhalt, wenn kein reguläres Einkommen mehr erzielt wird. Es beträgt grundsätzlich 70% des regelmäßigen Bruttoeinkommens – maximal 90% des Nettoverdienstes. Die Leistungen sind dabei durch gesetzlich festgelegte Bemessungsgrenzen gedeckelt.
Zentrale Änderung 2026: Höhere Bemessungsgrenzen
Ab dem 01. Januar 2026 gilt ein neues Niveau für die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 62.100 Euro (2025) auf 69.750 Euro pro Jahr, was monatlich 5.812,50 Euro entspricht.
Damit erhöht sich das maximal mögliche Krankengeld:
- 2025 lag der Höchstsatz bei rund 120,75 Euro pro Tag beziehungsweise 3.623 Euro pro Monat.
- 2026 steigt der Höchstsatz je nach Krankenkasse auf etwa 134 Euro pro Tag beziehungsweise rund 4.060 Euro monatlich.
Arbeitnehmer mit höheren Gehältern erhalten also mehr Krankengeld – die absolute Obergrenze steigt analog mit den Bemessungsgrenzen. Für Normalverdiener ändert sich der Zahlbetrag meist nicht – nur Besserverdienende profitieren unmittelbar von den neuen Rechengrößen.
Krankengeldrechner 2026 – Beispielrechnung
Die Berechnung des Krankengelds bleibt unverändert:
- Angenommen, eine Person hat ein Bruttogehalt von 4.000 Euro.
- 70% von 4.000 Euro sind 2.800 Euro.
- Das Netto liegt bei 3.000 Euro, davon 90% sind 2.700 Euro.
- Das Krankengeld ist somit 2.700 Euro monatlich – die niedrigere Netto-Variante gilt.
Wer ein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, bekommt maximal den Krankengeldhöchstbetrag, berechnet aus 70% des Bruttoeingangs bis zur Grenze.
Vergleich: Beitragssätze und Leistungshöchstgrenzen
Jahr | Beitrags-bemessungsgrenze (Monat) | Höchstbetrag pro Tag | Höchstbetrag pro Monat |
---|---|---|---|
2025 | 5.175 € | 120,75 € | ca. 3.623 € |
2026 | 5.812,50 € | ca. 134 € | ca. 4.060 € |
Insbesondere Familien profitieren: Eltern erhalten spürbar höhere Tagessätze beim Kinderkrankengeld, da auch hier die Bemessungsgrenze gilt.
Kinderkrankengeld 2026: Mehr finanzielle Unterstützung für Familien
Das Kinderkrankengeld steigt ebenfalls mit den Bemessungsgrenzen:
- Arbeitnehmer, die ihr krankes Kind pflegen, erhalten 70% des Bruttogehalts bzw. maximal 90% des Nettoverdienstes.
- 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 69.750 Euro jährlich.
- Eltern haben für jedes Kind Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Jahr, Alleinerziehende auf 30 Tage. Insgesamt gilt eine Höchstgrenze von 30 Tagen (bzw. 60 bei Alleinerziehenden in Ausnahmefällen).
Steuerliche Behandlung bleibt – Progressionsvorbehalt
Krankengeld ist auch 2026 steuerfrei, unterliegt aber weiterhin dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es wird nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz für das übrige Einkommen. So kann sich die Steuerlast für Arbeitnehmer im Krankengeldbezug erhöhen. Das gilt ebenso für das Kinderkrankengeld.
Anspruchsdauer und weitere Regeln bleiben unverändert
- Krankengeld gibt es weiterhin für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Erkrankung.
- Die Anspruchsvoraussetzungen und Antragswege bleiben wie gehabt bestehen.
- Nach Auslaufen des Krankengeldes können Übergangsgeld, Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld infrage kommen.
Versicherungsgrenzen, Beitragsberechnung und Zusatzbeiträge 2026
Das Bundeskabinett hat zeitgleich zu den Bemessungsgrenzen die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) erhöht – sie liegt nun bei 77.400 Euro pro Jahr. Wer darüber liegt, kann sich privat versichern. Der allgemeine Beitragssatz zur GKV bleibt bei 14,6%, der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird voraussichtlich steigen und liegt aktuell bei rund 2,5%.
Auswirkungen für Versicherte, Arbeitgeber und Familien
- Höhere Bemessungsgrenzen bedeuten für Besserverdienende spürbar mehr finanzielle Absicherung im Krankheitsfall.
- Arbeitgeber zahlen für Mitarbeiter mit hohem Einkommen nun mehr Beiträge, weil bis zur neuen Grenze verbeitragt wird.
- Für die Mehrheit der Versicherten bleibt die Leistungshöhe stabil, da das eigene Gehalt unterhalb der neuen Bemessungsgrenze liegt.
- Familien profitieren besonders, wenn Eheleute oder Alleinerziehende wegen Kinderkrankengeld länger daheim bleiben müssen.
Zukunftsausblick: Systematische Anpassung und Sozialer Schutz
Jedes Jahr werden die Bemessungsgrenzen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Das hält die Leistungsbasis stabil und sorgt dafür, dass das System leistungsfähig bleibt. Für 2026 wirken sich vor allem die höheren Löhne des Vorjahres (2024) aus – daraus ergeben sich die neuen Rechengrößen, auf die die Berechnung von Krankengeld und Kinderkrankengeld beruht.
Tipps für Arbeitnehmer im Krankengeldbezug
- Die Steuerwirkung des Progressionsvorbehalts frühzeitig kalkulieren und ggf. Steuerberater konsultieren.
- Den eigenen Krankengeldanspruch über Gehaltsabrechnung bzw. Beitragsbescheinigung prüfen.
- Bei längerer Krankheit die Möglichkeiten für anschließende Leistungen rechtzeitig klären (Reha, Übergangsgeld, Bürgergeld).
- Familien profitieren besonders von der verbesserten Absicherung für Eltern und Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren.
Fazit: Krankengeld 2026 bringt mehr Sicherheit
Die neuen Berechnungsgrenzen für Krankengeld und Kinderkrankengeld sorgen im Jahr 2026 für eine bessere finanzielle Absicherung im Krankheitsfall, vor allem für Familien und Arbeitnehmer mit höheren Gehältern. Das System bleibt verlässlich – höhere Rechengrößen und Tagessätze bedeuten: Wer krank ist oder sein Kind pflegen muss, steht 2026 besser da als bislang.