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Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst: Das müssen Sie wissen!

Erfahren Sie exklusiv auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., wie Sie Ihren Hinzuverdienst als Erwerbsgeminderter optimal berechnen und welche Kosten – etwa für Fahrtwege – dabei abgezogen werden dürfen!

Viele Bezieher einer Erwerbsminderungsrente wissen nicht, wie viel sie tatsächlich hinzuverdienen dürfen, ohne Angst vor einer Rentenkürzung zu haben. Unklar bleiben oft die konkreten Berechnungen und Abzüge wie Fahrtkosten.

Die rechtlichen Grundlagen im Überblick

Die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente soll das existenzsichernde Einkommen sichern, wenn der Gesundheitszustand keine Erwerbstätigkeit zulässt. Trotzdem dürfen Betroffene einen Hinzuverdienst erzielen, wenn bestimmte Grenzen nicht überschritten werden.

Die gesetzlichen Vorgaben basieren auf SGB VI und aktuellen Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung. Das schützt Betroffene vor unklaren Konsequenzen.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze?

Die jährlichen Hinzuverdienstgrenzen werden von der Deutschen Rentenversicherung festgelegt. Sie orientieren sich an allgemeinen rentenrechtlichen Regeln und dem persönlichen Einkommen des Betroffenen.

Für das Jahr 2025 beträgt die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderungsrente 17.823,75 Euro jährlich, bei teilweiser Rente sogar bis zu 35.647,50 Euro. Wer mehr verdient, muss mit einer anteiligen Kürzung der Rente rechnen.

Was zählt zum Hinzuverdienst?

Entscheidend für die Berechnung ist nicht nur das Bruttoeinkommen, sondern der sogenannte “regelmäßige monatliche Hinzuverdienst”. Dazu zählen:

  • Lohn und Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten
  • Einkommen aus Minijobs und Nebenjobs
  • Geldwerte Vorteile, etwa Essenszuschüsse

Private Rentenzahlungen, Pflegegeld oder Sozialleistungen fließen meistens nicht in die Berechnung ein.

Fahrtkosten und weitere Abzüge: Was darf abgezogen werden?

Ein besonderer Knackpunkt ist die Frage, welche Aufwendungen Erwerbsgeminderte vom Hinzuverdienst abziehen dürfen. Laut aktueller Rechtsprechung ist hier maßgeblich:

  • Fahrtkosten zur Arbeit
  • Berufsbedingt notwendige Aufwendungen, etwa Arbeitskleidung oder Ausrüstungen

Die Fahrtkosten werden wie beim Arbeitnehmerpauschbetrag berechnet – meist 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke. Sie zählen zu den „Werbungskosten“ und mindern den relevanten Hinzuverdienst.

Jede abziehbare Kostenart erhöht die Transparenz für Betroffene und verringert die Gefahr von Rentenkürzungen.

Beispielrechnung: So wird der Hinzuverdienst ermittelt

Angenommen, ein Rentner arbeitet 2025 nebenher in Teilzeit und verdient 1.500 Euro brutto monatlich. Er pendelt täglich 15 Kilometer zur Arbeit.

  • 1.500 Euro x 12 = 18.000 Euro Jahresverdienst
  • Fahrtkosten: 15 km x 0,30 Euro x 220 Arbeitstage ≈ 990 Euro im Jahr
  • Zu berücksichtigender Hinzuverdienst: 18.000 – 990 = 17.010 Euro

Er bleibt damit knapp unter der Grenze für die volle Erwerbsminderungsrente. Die Berechnung schützt vor bösen Überraschungen.

Die Rolle der Rentenversicherung und aktuelle Entwicklungen

Die Deutsche Rentenversicherung prüft jeden Fall individuell und fordert entsprechende Nachweise für abziehbare Kosten. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation, etwa Tankquittungen oder Fahrtenbücher.

Änderungen der Hinzuverdienstregelungen werden jährlich angepasst und auf den Webseiten der Rentenversicherung sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen – etwa von unabhängigen Sozialverbänden oder Beratungsstellen

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, verringert sich der Rentenanspruch anteilig. Der überschüssige Betrag wird mit einem Faktor angerechnet, sodass nur das übersteigende Einkommen die Rente reduziert.

Eine vollständige Streichung der Erwerbsminderungsrente ist in der Regel ausgeschlossen, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Transparenz und Vertrauenswürdigkeit durch klare Regeln

Die Berechnung und Abzugsmöglichkeiten schaffen Planungssicherheit für Betroffene und stärken das Vertrauen ins Sozialrecht.

Bürger & Geld steht für Aufklärung und Expertise, damit Leser ihre Rechte kennen und bestmöglich nutzen können.

Häufige Fragen zum Thema (FAQ)

Wie wird der Hinzuverdienst gemeldet?

Die Angaben müssen der Rentenversicherung bei jeder Änderung der Einkommensverhältnisse vorgelegt werden.

Was passiert, wenn Fahrtkosten nicht berücksichtig werden?

Unberücksichtigte Werbungskosten können zu unnötig hohen Kürzungen führen. Daher sind Nachweise unerlässlich.

Gilt die Grenze auch für selbstständige Tätigkeiten?

Ja, Einnahmen aus selbständiger Arbeit werden analog zum Arbeitseinkommen bewertet.

Kann die Rente vollständig gestrichen werden?

Nein – sofern die medizinische Erwerbsminderung weiterhin besteht, bleibt ein Restanspruch erhalten.

Wer hilft bei der Berechnung?

Beratungsstellen und Sozialverbände unterstützen bei der korrekten Ermittlung und geben praktische Tipps.

Fazit: Mehr Klarheit für Erwerbsgeminderte

Wer eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente erhält, ist nicht zwangsläufig von zusätzlichem Einkommen ausgeschlossen. Die klaren Hinzuverdienstgrenzen sowie die Möglichkeit, Fahrtkosten und Werbungskosten abzuziehen, bieten Sicherheit und Flexibilität.

Wichtig sind Wissen, Beratung und die richtige Dokumentation. Bürger & Geld begleitet Sie dabei mit fundierter Berichterstattung, Expertenwissen und einem starken Netzwerk für soziale Anliegen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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