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Kfz-Steuer: Ermäßigung und Befreiung bei Schwerbehinderung – alle Regeln, Tipps und Ansprüche

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Viele Menschen mit Schwerbehinderung zahlen weniger oder gar keine Kfz-Steuer. Doch nicht alle Schwerbehindertenausweis-Inhaber profitieren davon. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie die Antragstellung funktioniert und wie Sie Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen können.

Was bedeutet „ermäßigte Kfz-Steuer“?

Die Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer zählt zu den wichtigsten steuerlichen Vorteilen für Menschen mit Behinderung. Schon ein Nachlass von 50% macht sich spürbar bemerkbar. Doch den vollständigen Steuernachlass erhalten nur besonders betroffene Gruppen.

Wer hat Anspruch? Die gesetzlichen Grundlagen

Nicht jeder, der einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann eine Vorteilsregelung bei der Kfz-Steuer nutzen. Entscheidend sind specifiche Merkzeichen, die die jeweilige Beeinträchtigung kennzeichnen.
Genau geregelt ist dies im §3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

Die wichtigsten Merkzeichen: G, aG, Bl, H

Um einen Anspruch auf Nachlass oder Befreiung zu haben, sind vor allem diese Merkzeichen relevant:

  • aG (außergewöhnlich gehbehindert): Volle Befreiung möglich
  • Bl (blind): Volle Befreiung möglich
  • H (hilflos): Volle Befreiung möglich
  • G (gehbehindert): 50%-Ermäßigung, wenn kein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV wahrgenommen wird

Personen mit „G“ müssen sich grundsätzlich entscheiden: Entweder 50% Kfz-Steuerermäßigung oder unentgeltliche ÖPNV-Nutzung. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme ist nicht erlaubt.

Voraussetzungen im Detail

Die Vorteile gelten ausschließlich für das auf die behinderte Person zugelassene Fahrzeug – und nur, wenn dieses überwiegend für deren Mobilität genutzt wird. Private Fahrten für Familienangehörige oder Freunde sind im begrenzten Rahmen erlaubt, dürfen aber nicht überwiegen.

Wichtig: Bei mehreren eigenen Fahrzeugen wird der Nachlass jeweils nur für ein Fahrzeug je berechtigter Person gewährt.

So läuft die Antragstellung ab

Der Antrag erfolgt beim zuständigen Hauptzollamt – zumeist online oder schriftlich. Benötigt werden folgende Unterlagen:

  • Anerkannter Schwerbehindertenausweis mit relevantem Merkzeichen
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • ggf. Nachweis zur Nutzung des Fahrzeugs, falls dies nicht aus dem Zusammenhang hervorgeht

Nach Prüfung wird die Kfz-Steuer je nach Merkzeichen reduziert oder ganz erlassen.

Häufige Fallstricke: Darauf müssen Betroffene achten

Unvollständige Anträge sind häufigster Ablehnungsgrund. Auch der Wechsel zwischen ÖPNV-Vorteil und Kfz-Steuerermäßigung sollte gut überlegt sein, weil diese Entscheidung nur einmal jährlich geändert werden kann.

Außerdem kann das Hauptzollamt Nachweise zur tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs verlangen – besonders, wenn das Auto nicht auf den behinderten Menschen selbst, sondern beispielsweise auf einen Familienangehörigen zugelassen ist.

Was tun bei abgelehntem Antrag?

Wird der Antrag abgelehnt, können Betroffene innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen. In vielen Fällen hilft es, fehlende Unterlagen nachzureichen oder die Nutzung des Fahrzeugs noch einmal klarzustellen.

Sollte der Einspruch nicht erfolgreich sein, ist der Weg zum Sozialgericht möglich. Hier empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kfz-Steuer-Befreiung bei Schwerbehinderung

Muss das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person zugelassen sein?

In der Regel ja. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Minderjährigen, kann das Fahrzeug auch auf Eltern zugelassen werden.

Kann ich für mehrere Fahrzeuge eine Ermäßigung beantragen?

Nein, die Steuererleichterung gilt immer nur für ein Fahrzeug pro berechtigter Person.

Darf mein Ehepartner das Auto ebenfalls nutzen?

Ja, solange die Nutzung überwiegend der Mobilität der schwerbehinderten Person dient.

Kann ich zwischen ÖPNV-Ticket und Kfz-Steuerermäßigung jedes Jahr wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich einmal im Jahr möglich, muss aber beim Hauptzollamt beantragt werden.

Was muss ich tun, wenn sich mein Merkzeichen ändert?

Eine Änderung muss dem Hauptzollamt umgehend mitgeteilt werden. Erhöht sich der Grad der Behinderung oder kommt ein weiteres Merkzeichen hinzu, kann der Steueranspruch neu geprüft werden.

Anspruch erfolgreich durchsetzen: Praktische Tipps

  • Beantragen Sie die Ermäßigung sofort nach Erhalt des Schwerbehindertenausweises mit relevantem Merkzeichen.
  • Prüfen Sie jährlich, ob sich an Ihren Voraussetzungen etwas geändert hat.
  • Dokumentieren Sie die überwiegende Nutzung des Fahrzeugs bei Bedarf schriftlich.
  • Haben Sie keine Scheu vor einem Einspruch, wenn Ihr Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde.

Gesetzestexte und wichtige Dokumente

Maßgeblich ist §3a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), ergänzt durch die Hinweise des Zolls auf www.zoll.de. Eine Übersicht aller Merkzeichen finden Sie außerdem auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für die Antragstellung empfiehlt sich das Musterformular des Zolls.

Experten-Tipp: Steuerbescheid genau prüfen

Beachten Sie jeden Steuerbescheid Ihres Hauptzollamts genau. Häufig schleichen sich Fehler bei der Berücksichtigung von Merkzeichen oder dem Ablaufdatum der Schwerbehinderteneigenschaft ein. Bei Unstimmigkeiten empfiehlt sich sofortiger Widerspruch.

Fazit: Kfz-Steuerersparnis bei Schwerbehinderung ist Ihr gutes Recht

Die Entlastung bei der Kfz-Steuer ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Mobilität für viele Menschen mit Behinderung. Wer Anspruch hat, sollte nicht zögern, diesen durchzusetzen – auch, wenn dazu manchmal ein wenig Hartnäckigkeit nötig ist.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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