Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Stromkosten beim Bürgergeld: Wann muss das Jobcenter die Zahlung übernehmen?

Die Stromkostenübernahme beim Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II) sorgt 2025 und 2026 für Unsicherheiten. Die Frage: wann muss das Jobcenter die Stromkosten zahlen - zusätzlich zum Regelsatz. Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.,  finden Sie einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage im Jahr 2025 und die wichtigsten Ausnahmen.

Stromkosten und Bürgergeld: grundsätzlich im Regelsatz enthalten, auch 2026

Die monatlichen Stromkosten für den Haushalt (Haushaltsstrom) sind im Regelsatz des Bürgergeldes enthalten. Das bedeutet: Bürgergeldempfänger müssen ihre Stromrechnung aus dem monatlichen Regelsatz selbst bezahlen. Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz 2025 / 2026 beispielsweise 563 Euro, davon sind etwa 8–9 % für Strom vorgesehen (rund 45–50 Euro).

Zu den Haushaltsstromkosten zählen Strom für Beleuchtung, Haushaltsgeräte, Kochen, Fernsehen etc..

Das Jobcenter übernimmt diese Kosten NICHT separat – auch nicht bei einer Nachzahlung aus der Jahresabrechnung. Stromnachzahlungen müssen ebenfalls aus dem Regelsatz beglichen werden.

Ausnahme: Dann zahlt das Jobcenter die Stromkosten

Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, bei denen das Jobcenter Stromkosten zusätzlich übernimmt:

Heizung mit Strom

Wird die Wohnung ausschließlich mit Strom beheizt (z.B. Nachtspeicherofen, Elektroheizung, elektrisch betriebene Fußbodenheizung), gelten die Stromkosten für das Heizen als Heizkosten und nicht als Haushaltsstrom.

Diese Heizstromkosten werden – wie andere Heizkosten auch – vom Jobcenter übernommen, sofern sie angemessen sind. Was als angemessen gilt, hängt von der Wohnungsgröße und den örtlichen Gegebenheiten ab und wird im Einzelfall geprüft.

Wichtig: Die Kosten für Haushaltsstrom (Waschmaschine, Kühlschrank etc.) werden weiterhin nicht übernommen. Es muss also zwischen Heizstrom und Haushaltsstrom unterschieden werden. Gibt es getrennte Stromzähler, ist die Abrechnung eindeutig. Gibt es nur einen Zähler, wird der Heizstromanteil geschätzt.

Warmwasserbereitung mit Strom

Wird das Warmwasser in der Wohnung mit einem Durchlauferhitzer oder Boiler elektrisch erzeugt, kann ein Mehrbedarf für Warmwasser geltend gemacht werden. Dieser Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelsatz gezahlt, um die höheren Stromkosten auszugleichen.

Achtung!

Wer Strom für Heizung oder Warmwasser nutzt, sollte dies dem Jobcenter unbedingt mitteilen und die entsprechenden Nachweise vorlegen, um eine Kostenübernahme oder einen Mehrbedarf zu erhalten.

Stromnachzahlung oder Stromschulden – was tun?

Stromnachzahlungen aus der Jahresabrechnung müssen grundsätzlich selbst getragen werden. Kann die Nachzahlung nicht sofort beglichen werden, empfiehlt sich zunächst eine Ratenzahlung mit dem Stromanbieter zu vereinbaren.

Droht eine Stromsperre oder bestehen Stromschulden, kann beim Jobcenter ein zinsloses Darlehen beantragt werden, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Das Darlehen wird später in kleinen Raten vom Regelsatz abgezogen.

Das Jobcenter übernimmt Stromschulden in der Regel nicht als Zuschuss, sondern nur als Darlehen und nur zur Abwendung einer Sperre.

Anrechnung von Stromguthaben – Hinweis!

Erhält ein Bürgergeldempfänger eine Rückzahlung (Guthaben) aus der Stromabrechnung, weil er weniger verbraucht hat, darf das Jobcenter dieses Guthaben grundsätzlich nicht als Einkommen anrechnen, wenn der Strom komplett aus dem Regelsatz gezahlt wurde.

Nur wenn ein Mehrbedarf für Strom (z.B. für Warmwasser) gewährt wurde, kann das Guthaben anteilig angerechnet werden.

Tabelle: Wann dasJobcenter Stromkosten beim Bürgergeld zahlt?

SituationÜbernahme durch Jobcenter?
Haushaltsstrom (Licht, Geräte etc.)Nein, aus Regelsatz zu zahlen
Strom für Heizung (z.B. Nachtspeicher)Ja, als Heizkosten
Strom für Warmwasser (Durchlauferhitzer)Ja, als Mehrbedarf
Stromnachzahlung (Haushaltsstrom)Nein, ggf. Darlehen möglich
Stromschulden (Haushaltsstrom)Nein, ggf. Darlehen möglich

Fazit: Wann das Jobcenter Kosten für Strom übernimmt

Das Jobcenter übernimmt im Jahr 2025 / 2026 Stromkosten beim Bürgergeld nur in Ausnahmefällen – nämlich dann, wenn Strom für Heizung oder Warmwasser genutzt wird. Für den normalen Haushaltsstrom müssen Bürgergeldempfänger selbst aufkommen. Bei Zahlungsproblemen kann ein Darlehen beantragt werden, um eine Stromsperre zu verhindern. Das Darlehen muss das Jobcenter in aller Regel gewähren.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.