Rente und Minijob 2026: So profitieren Rentner von neuen Verdienstgrenzen!

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Neue Minijob-Grenze 2026

Mit der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 € pro Stunde ab Jahresanfang erhöht sich die Minijob-Obergrenze von 556 € auf 603 € pro Monat. Daraus ergibt sich eine Jahresverdienstgrenze von ca. 7.236 € (12 × 603 €). Wer regelmäßig mehr verdient, gilt künftig als Midijobber und muss reguläre Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Verdienstgrenze passt sich auch künftig automatisch an den Mindestlohn an – bereits 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 633 € geplant.

  • Minijobber ab Januar 2026:
    • Maximal 603 € monatlich
    • Sozialversicherungsfreiheit bleibt bestehen (freiwillige Rentenzahlung möglich)
    • Steuerfreiheit bis zur Minijob-Grenze
    • Bei gelegentlichem Überschreiten (Krankheitsvertretung, Urlaubsersatz) bleibt der Status meist erhalten, solange die Jahressumme stimmt.

Hinzuverdienst für Rentner: Was gilt ab 2026?

Für Rentner, die die Regelaltersrente beziehen, gibt es bereits seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Es kann also neben der monatlichen Rente jeder beliebige Betrag hinzuverdient werden, egal ob im Minijob, Midijob oder einer anderen Beschäftigung. Das aus dem Nebenjob erzielte Einkommen kann komplett steuerfrei sein, solange die 603-Euro-Grenze nicht überschritten wird.

Ein besonderes Highlight 2026: Sofern das Rentenpaket umgesetzt wird, dürfen Rentner monatlich sogar bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen – auch außerhalb eines klassischen Minijobs. Für Frührentner, die ihr Rentenalter noch nicht erreicht haben, gilt weiterhin die Pflicht zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen, wodurch das Netto geringfügig geschmälert wird.

Wichtige Regeln für Rentner:

  • Keine generelle Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner
  • Regelaltersgrenze notwendig, damit das Einkommen „brutto für netto“ ausgezahlt wird
  • Frührentner zahlen Sozialabgaben auf Minijob und können später von höheren Renten profitieren
  • Erwerbsminderungsrentner müssen individuelle Hinzuverdienstgrenzen beachten.

Minijob und Bürgergeld 2026: Was gilt?

Auch Bürgergeld-Bezieher können ab 2026 bis zu 603 € im Minijob verdienen. Allerdings gelten gestaffelte Freibeträge:

  • Bis 100 € bleibt das Einkommen komplett anrechnungsfrei
  • 101–520 €: 20% bleiben anrechnungsfrei
  • 521–2.000 €: 30% bleiben anrechnungsfrei
  • Über 2.000 €: 35% bleiben anrechnungsfrei

Wird die Minijob-Grenze überschritten, greifen die Sozialversicherungspflichten eines Midijobs. Die Höhe der zu berücksichtigenden Freibeträge kann sich durch weitere Reformen noch ändern.buerger-geld

Steuerliche und organisatorische Besonderheiten 2026

Arbeitgeber wie Beschäftigte müssen ab 2026 besonders auf folgende Punkte achten:

  • Die monatliche Arbeitszeit muss regelmäßig kontrolliert werden, um Überschreitungen zu vermeiden (bei Mindestlohn etwa 43 Stunden/Monat).
  • Änderungen des Mindestlohns müssen in Arbeitsverträgen transparent dokumentiert werden.
  • Bei Überschreitung der Minijob-Grenze droht der Wechsel in den sozialversicherungspflichtigen Midijob und damit höhere Abgaben und Pflichten.

Praxistipps für Rentner und Minijobber

  • Arbeitsstunden und Einkommen konsequent dokumentieren
  • Bei gelegentlicher Überschreitung der Minijob-Grenze auf Jahressumme achten
  • Sozialversicherungsstatus vorab klären (insbesondere bei Erwerbsminderungsrente oder vorgezogener Altersrente)
  • Verträge an Mindestlohnänderungen anpassen

Tabelle: Änderungen und Vorteile Minijob & Rente 2026

PunktAlt (2025)Neu (2026)
Monatsgrenze Minijob556 €603 €
Mindestlohn12,41 €/h13,90 €/h
Steuerfreiheit MinijobBis 556 €Bis 603 €
Hinzuverdienstgrenze AltersrenterKeine BegrenzungKeine Begrenzung
Hinzuverdienstgrenze Rentner bei Umsetzung RentenpaketBis 556 €Bis 2.000 €

FAQ: Häufige Fragen zur Rente und Minijob 2026

Ab wann gilt die neue Minijob-Grenze?
Ab dem 01. Januar 2026, automatisch durch Mindestlohnerhöhung.

Dürfen Rentner alles hinzuverdienen?
Ja, für Rentner ab Regelaltersgrenze besteht keine Begrenzung – auch für Minijobs.

Was gilt für Frührentner im Minijob?
Hier sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, was das Nettogehalt geringfügig reduziert, die spätere Rente jedoch erhöhen kann.

Müssen Minijob-Einkommen versteuert werden?
Bis zur Grenze von 603 € bestehen keine Steuern oder Sozialabgaben (außer Rentenversicherung). Alle Überschreitungen führen zu normalen Abgaben.

Kann ich mehrere Minijobs kombinieren?
Ja, solange die Gesamteinnahmen die Grenze nicht überschreiten.

Fazit

2026 bringt spürbare finanzielle Vorteile für Rentner und Minijobber, verlangt aber erhöhte Kontrolle über Arbeitszeit und Einkommen. Während die höheren Zuverdienstgrenzen und steuerfreien Hinzuverdienste neue Flexibilität bringen, bleibt auch die Dokumentationspflicht entscheidend, um teure Statuswechsel zu vermeiden.

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