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Minijob: Befreiung von der Pflicht zur Rentenversicherung? Vor- und Nachteile

Wer einen Minijob ausübt, kann damit einen Zusatzverdienst generieren, ohne großen Bürokratieaufwand. Bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro (2026) fallen keine Sozialversicherungsabgaben ab, mit Ausnahme der Beiträge zur Rentenversicherung. Doch davon kann man sich auf Antrag befreien lassen. Ein Minijob kann ausschließlich oder neben einem Hauptjob ausgeübt werden. Was die meisten Minijobber bewegt ist die Frage: Ist es eine gute Idee, sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen? Oder sollte man auch im Minijob Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen? Diese Frage beantworten wir in diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Grundsätzlich: Pflicht zur Rentenversicherung im Minijob

Es ist eine einfache Sache, Geld in einem Minijob zu verdienen, und so maximal 603 Euro (2026) zu verdienen. Steuern und Sozialabgaben fallen keine an, bis eben auf die Rentenversicherungsbeiträge. Ein Minijob ist also rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, man muss Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Verdienst zahlen. Doch hiervon kann man sich befreien lassen und den Minijob damit komplett sozialversicherungsfrei gestalten.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Ob man sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lässt oder nicht, ist einzig die Entscheidung des Minijobbers. Will man sich befreien lassen, so muss die Befreiung beim Arbeitgeber beantragt werden, und zwar schriftlich. Die Befreiung wirkt für die gesamte Dauer des Minijobs. Hat man mehrere Minijobs, so bezieht sich der Antrag und die Befreiung immer auf alle Minijobs.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt auf den Anfang des Monats zurück in dem der Antrag gestellt, also bei der Minijob-Zentrale eingegangen ist. Der Arbeitgeber muss den Antrag des Minijobbers dorthin weiterleiten.

Entscheidung: Von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Übt man einen Minijob aus, so sollte man sich genau überlegen, ob man sich in diesem Nebenjob von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Selbstverständlich wirkt sich eine Befreiung auf die spätere Rente aus. Man sollte sich deshalb von einem solchen Schritt beraten lassen, entweder von einem Rentenberater oder direkt von der Deutschen Rentenversicherung. Dort werden Sprechzeiten auch in der örtlichen Gemeindeverwaltung angeboten. 

Generelle Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob

Es gibt einige Personengruppen, die im Minijob generell von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen sind. Darunter fallen insbesondere:

  • Personen, die eine Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.
  • Personen, die eine Versorgung als Beamter oder von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen.

Es handelt sich dabei um Personen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Quelle: Minjob-Zentrale

Gründe: Warum man sich nicht befreien lassen sollte!

Lässt man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien, so spart man ein paar Euro, das ist klar. Aber man sollte die Gründe, die dafür sprechen, sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, nicht außer Acht lassen, nämlich die, die sich allgemein aus einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit ergeben. Das sind insbesondere:

  • Rentenzeiten erwerben, um möglicherweise früher in Rente zu gehen.
  • Rentenzeiten erwerben, um einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erlangen oder aufrechtzuerhalten.
  • Die für die Grundrentenzeit erforderlichen Zeiten zu erwerben.
  • Anspruch auf Übergangsgeld zu haben, wenn es zu einer medizinischen Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme kommt.
  • Zusätzliche Entgeltpunkte beim Zusammentreffen mit Kinderberücksichtigungszeiten zu erhalten.

Grundsicheurng (Bürgergeld) und Minijob

Einen Minijob kann man auch ausüben, wenn man Bürgergeld bzw. ab 2026 die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht. Gerade dann sollte man sich überlegen, ob man sich von von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen will. Der Grund: Allein durch den Bezug von Bürgergeld erwirbt man keine Rentenzeiten.

Weitere Infos: Bürgergeld und Minijob

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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