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Haftpflichtversicherung bei Grundsicherung / Bürgergeld – zahlt Jobcenter?

Die wichtigste Versicherung, die eine Privatperson haben sollte, ist die Haftpflichtversicherung bzw. die Familienhaftpflichtversicherung. Sie übernimmt Kosten, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Leider naben die meisten Bezieher von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld keine Haftplichtversicherung und somit keine Absicherung im Schadenfall. Der Grund: das Jobcenter übernimmt die Beiträge zur Haftpflichtversicherung nur ausnahmsweise. Wann aber ist das Jobcenter zur Übernahme der Kosten der Haftpflichtversicherung verpflichtet? Wir erklären es in unserem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Kosten der Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung oder Familienhaftpflichtversicherung zu erwerben, ist mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden. Bereits für weniger als 4 Euro monatlich kann eine preiswerte Versicherung abgeschlossen werden. Allerdings muss die Versicherungsprämie in den meisten Fällen als einmaliger Jahresbeitrag entrichtet werden. Ein großer Vorteil ist, dass Familienmitglieder, also Partner und Kinder, in der Regel automatisch mitversichert sind.

Grundsatz: Jobcenter zahlt Haftpflichtversicherung nicht

Das Jobcenter übernimmt die monatlichen Beiträge oder den Jahresbeitrag zur Haftpflichtversicherung nicht. Bürgergeld-Bezieher bzw. ab 2026: Bezieher der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende, müssen die Beiträge der Haftpflichtversicherung selbst tragen, aus dem Regelsatz oder dem Vermögen bezahlen, wenn sie eine Haftpflichtversicherung wollen.

Ausnahme 1: Jobcenter zahlt, wenn Pflicht im Mietvertrag festgeschrieben

Was hat eine Mietvertrag mit einer Haftpflichtversicherung zu tun? Das klingt auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar. Doch es verhält sich wie folgt: Manche Vermieter verlangen von ihrem Mieter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die auch Schäden aus dem Mietverhältnis abdeckt. Dies ist dann im Mietvertrag festgeschrieben und der Mieter muss das Bestehen der Haftpflichtversicherung jährlich nachweisen.

Ist im Mietvertrag eines Beziehers von Bürgergeld eine solche Haftpflichtversicherungs-Klausel enthalten, so ist das Jobcenter verpflichtet, die Beiträge zur Haftpflichtversicherung als Teil der Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Das ist bereits höchstrichterlich entschieden.

Nicht höchstrichterlich entschieden ist, ob eine solche Klausel in einem Mietvertrag überhaupt zulässig ist; dass also der Vermieter den Abschluss und laufenden Fortbestand einer Haftpflichtversicherung verlangen darf. Sollte die Klausel unwirksam sein, so fällt damit dann auch die Pflicht des Jobcenters weg, die Beiträge zur Haftpflichtversicherung zu übernehmen, denn dann würden diese nicht mehr unter die notwendigen Kosten der Unterkunft fallen.

Fazit: Solange eine wirksame Mieterpflicht zum Innehaben einer Haftpflichtversicherung besteht, muss das Jobcenter die Beiträge zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, das die Haftpflichtversicherung nicht nur Schäden im Rahmen des Mietverhältnisse abdeckt, sondern weit darüber hinausgeht.

Ausnahme 2: Jobcenter zahlt indirekt bei Einkommen

Erzielt der Bezieher von Bürgergeld Einnahmen, so bestimmt das Bürgergeld-Gesetz in § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II, dass Beiträge zu privaten Versicherungen vom Einkommen abgesetzt werden können, soweit diese Beiträge nach Grund und Höhe angemessen sind.

Das ist bei einer privaten Haftpflichtversicherung der Fall.

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-Verordnung bestimmt, das pauschal 30 Euro für die Versicherungsbeiträge vom Einkommen abgezogen werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Haftpflichtversicherung oder sonstige Versicherung tatsächlich besteht.

Wichtig: Die 30 Euro Versicherungspauschale ist bereits im 100 Euro Grundfreibetrag für erwerbstätige Bürgergeldbezieher enthalten und kann nicht noch einmal extra geltend gemacht werden. Das heißt, wer als Bürgergeldbezieher Erwerbseinkommen hat, kann von diesem die ersten 100 Euro in jedem Fall behalten, aber nicht zuvor die 30 Euro Versicherungspauschale vom Einkommen abziehen.

Nur wenn kein Erwerbseinkommen erzielt wird, können bei Einkommen, das kein Erwerbseinkommen ist und deshalb der 100 Euro Grundfreibetrag für Erwerbstätige nicht zum Tragen kommt, die 30 Euro Versicherungspauschale abgesetzt werden.

Beispielrechnung für Anrechnung der Versicherungspauschale von 30 Euro

Maria ist alleinerziehend und nicht berufstätig. Sie bekommt Kindergeld für ihr 2 Jahre altes Kinder Tim. Gleichzeitig bezieht sie Bürgergeld. Maria hat also kein Erwerbseinkommen und bezieht Kindergeld für ein Kind in Höhe von 250 Euro. Sie kann von diesen 250 Euro die Versicherungspauschale von 30 Euro abziehen, so dass nur 220 Euro Kindergeld auf ihren Bürgergeldanspruch angerechnet werden.

Quellen

Hessisches Landessozialgericht

SGB II (Bürgergeld Gesetz)

Eigene Recherche

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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