Urteil Landessozialgericht: kein Anspruch auf EM-Rente – diese Fehler wurden begangen!

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Sachverhalt: Worum ging es in der Klage?

Im Kern stritt ein ehemaliger Arbeitnehmer mit der Deutschen Rentenversicherung darüber, ob ihm – über ein Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X – eine Erwerbsminderungsrente rückwirkend zugesprochen werden müsste. Dem Kläger wurde diese Leistung zunächst verwehrt, da die Rentenversicherung das Vorliegen einer Erwerbsminderung zum relevanten Zeitpunkt nicht anerkannt hatte. Der Kläger argumentierte, dass die Entscheidung der Rentenversicherung auf fehlerhafter Sachverhaltsbewertung beruhte und legte sowohl Widerspruch als auch Klage beim Sozialgericht ein. Nach Abweisung in erster Instanz durch das Sozialgericht Düsseldorf ging das Verfahren in Berufung zum LSG NRW.

Entscheidungsgründe: So urteilte das Landessozialgericht

Das LSG NRW prüfte, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine rückwirkende Bewilligung der Erwerbsminderungsrente vorlagen, insbesondere:

  • Die Voraussetzungen eines „Überprüfungsverfahrens“ nach § 44 SGB X,
  • Das Vorliegen einer Erwerbsminderung zum relevanten Zeitraum,

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass im konkreten Fall keine Fehler im ursprünglichen Rentenbescheid festgestellt werden konnten, die eine nachträgliche Rentenzahlung rechtfertigen würden. Die Berufung des Klägers wurde daher zurückgewiesen.

Entscheidend war, dass die Voraussetzungen für die begehrte Leistung im maßgeblichen Zeitraum tatsächlich nicht erfüllt gewesen waren oder jedenfalls durch die damaligen Ermittlungen korrekt eingeschätzt wurden. Auch stellte das Gericht klar, dass ein Überprüfungsverfahren keine „neue Chance“ für Rentenansprüche eröffnet, wenn bei der ursprünglichen Entscheidung keine Unklarheiten oder Ermittlungsdefizite nachweisbar sind.

Bedeutung für die Praxis und für Betroffene

Das Urteil unterstreicht den Umgang mit sozialrechtlichen Überprüfungsverfahren und legt fest, dass neue medizinische Einschätzungen oder nachträgliche Bewertungen nur selten eine Chance auf rückwirkende Rentenansprüche bieten. Streit um Rentenleistungen kann zwar über mehrere Instanzen geführt werden, doch die Beweislast für die fehlerhafte Sachentscheidung bleibt hoch. Wer vor Gericht zieht, sollte bereits im Ursprungsverfahren alle relevanten medizinischen und juristischen Aspekte sorgfältig einbringen.

Betroffene sollten außerdem beachten:

  • Die Entscheidung zeigt: Die Nachprüfung eines alten Rentenbescheids ist kein einfacher Weg zu nachträglichen Leistungen.
  • Ein neuer Rentenantrag sollte mit umfangreicher ärztlicher Dokumentation, Zeitzeugen und allen weiteren relevanten Informationen vorbereitet werden.
  • Es empfiehlt sich, bei abgelehnten Leistungen möglichst frühzeitig anwaltliche und sozialrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Weitere Rechtslage und Einordnung

Das Urteil knüpft an die ständige Rechtsprechung an, dass für einen erfolgreichen Überprüfungsantrag konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Entscheidung vorliegen müssen. Juristische Kommentare und einschlägige Quellen sehen das Urteil als Bestätigung der restriktiven Handhabung von § 44 SGB X im Bereich der Rentenversicherung.

Sollten weitere Rechtsmittel ausgeschöpft werden (etwa Beschwerden beim Bundessozialgericht), wird in der Regel nur geprüft, ob gravierende Fehler oder offensichtliche Rechtswidrigkeiten vorliegen.

Fazit zum Urteil

Das Urteil L 14 R 1079/20 des LSG NRW betont, wie anspruchsvoll der Weg zu rückwirkend bewilligten Rentenleistungen ist. Die Gerichte verlangen eine detaillierte und nachvollziehbare Begründung für einen Überprüfungsantrag. Wer betroffen ist, sollte alle medizinischen und rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig nutzen und sich frühzeitig fachlich hinsichtlich der Rente beraten lassen.

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