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Wer 2026 abschlagsfrei in Rente gehen kann: Diese Jahrgänge profitieren im November!

Im November 2026 stehen wichtige Veränderungen rund um die abschlagsfreie Rente an. Wer seinen Ruhestand ohne dauerhafte Rentenabschläge sichern will, muss jetzt genau aufpassen – denn für zahlreiche Jahrgänge wird es die letzte Chance auf ein vorgezogenes, abschlagsfreies Renteneintrittsdatum. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfährst du, wen die neuen Regeln betreffen, welche Voraussetzungen 2026 für einen abschlagsfreien Einstieg gelten und wie zukünftige Jahrgänge von den Anpassungen betroffen sind.

Wer konnte 2026 noch abschlagsfrei in Rente gehen?

Das Jahr 2026 bildet einen Wendepunkt in der deutschen Rentenpolitik: Die bislang großzügigen Regeln für besonders langjährig Versicherte („Rente ab 63“) laufen praktisch aus. Nur ein kleiner Kreis profitiert noch von der letzten Stufe der Übergangsregel.
Konkret:

  • Für den Geburtsjahrgang 1962 ist ein abschlagsfreier Renteneintritt ab 64 Jahren und 8 Monaten in seltenen Fällen noch möglich.
  • Für den Geburtsjahrgang 1963 kann unter Umständen ein Einstieg mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei erfolgen.

Entscheidend ist aber: Der individuelle Geburtstagsmonat und das Erreichen von exakt 45 Versicherungsjahren sind Pflicht.

Diese Geburtsjahrgänge können im November 2026 abschlagsfrei in Rente gehen:

Im Jahr 2026 zählen nur noch wenige besonders langjährig Versicherte zu den letzten Jahrgängen, die von der abschlagsfreien Regelaltersrente vor dem 65. Geburtstag profitieren können. Besonders relevant ist die sogenannte Übergangsregelung für die Geburtsjahrgänge 1962 und 1963:

  • Wer 1962 geboren ist, kann – je nach Geburtsmonat und erreichter 45 Versicherungsjahre – im November 2026 eventuell bereits mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in die Rente starten.
  • Für den Jahrgang 1963 verschiebt sich der abschlagsfreie Eintritt auf 64 Jahre und 10 Monate, was in seltenen Fällen ebenfalls noch im Verlauf von November/Dezember 2026 zutreffen kann.
  • Ab Geburtsjahrgang 1964 gilt ohne Ausnahme: Die abschlagsfreie Rente ist erst mit 65 Jahren zugänglich, frühere Termine sind dann endgültig ausgeschlossen.

Wichtig: Für alle Fälle bleibt der Nachweis von mindestens 45 anerkannten Versicherungsjahren zwingende Voraussetzung, um in den Genuss der abschlagsfreien Altersrente zu kommen. Wer diese Lücke nicht schließen kann, muss auch 2026 weiterhin mit entsprechenden Abschlägen rechnen.

Voraussetzungen: 45 Versicherungsjahre bleiben zentral

Wer 2026 in den Ruhestand will und auf Abzüge verzichten möchte, muss mindestens 45 sogenannte Regelversicherungsjahre vorweisen können. Dazu zählen:

  • klassische Beschäftigungszeiten,
  • Kindererziehungszeiten,
  • Zeiten, in denen ein Angehöriger gepflegt wurde,
  • und der Wehr- bzw. Zivildienst.
    Wichtig: Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung können diese Zeiten nicht anrechnen lassen. Wer die 45 Jahre verpasst, geht weiterhin erst mit Abschlägen in die Altersrente.

Schwerbehinderte: Höhere Altersgrenzen ab 2026

Auch für schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50) steigen im Jahr 2026 die Altersgrenzen für einen abschlagsfreien Renteneintritt:

  • Für Jahrgänge ab 1964 gilt künftig: Abschlagsfrei gibt es die Rente erst ab 65 Jahren.
  • Ein vorzeitiger Einstieg ab 62 Jahren bleibt zwar möglich, aber nur noch mit einem dauerhaften Abzug von 0,3% pro Monat (maximal 10,8%).

Erwerbsminderungsrente: Sonderregeln bleiben

Eine Ausnahme mit weiterhin möglichem abschlagsfreien Einstieg vor der Regelaltersgrenze bildet die Erwerbsminderungsrente. Hier greift § 77 SGB VI: Liegen mindestens 40 anrechenbare Versicherungsjahre vor, kann auch ab 63 ohne Abschläge in Rente gestartet werden. Diese Option bleibt jedoch auf einen sehr kleinen Personenkreis beschränkt.

Was ändert sich ab 2027?

Ab Geburtsjahrgang 1964 ist die sogenannte „Rente mit 63“ endgültig Geschichte. Die abschlagsfreie Regelaltersgrenze verschiebt sich für alle besonders langjährig Versicherten schrittweise auf 65 Jahre. Ein Renteneintritt mit 64 Jahren – wie er noch 2026 in seltenen Ausnahmefällen möglich war – entfällt dann komplett. Auch für schwerbehinderte Beschäftigte gilt ab dann das neue, höhere Mindestalter für eine Rente ohne Kürzungen.

Frühzeitiger Ruhestand künftig nur noch mit Abschlägen

Wer den gesetzlichen Rahmen 2026 nicht mehr erfüllt – und dennoch vor 65 bzw. 66 Jahren in den Ruhestand möchte – muss mit dauerhaften Rentenabschlägen leben. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, den man vor dem Regeltermin kündigt, und können sich – je nach Eintrittsjahr – auf bis zu 14,4 Prozent summieren. Eine Ausgleichszahlung zur Minderung oder Aufhebung der Abschläge kann sich lohnen, ist aber nur bei hoher Eigenleistung attraktiv.

Tabelle: Abschlagsfreie Rente 2026

GeburtsjahrgangAbschlagsfreie Rente in 2026 möglich?Relevant fürBedingungen
1962/1963selten (je nach Geburtsmonat möglich)Besonders langjährig Versichert (45 Jahre)64+8 bzw. 64+10 Monate
Ab 1964neinalleerst ab 65 Jahren
schwerbeh. ab 1964neinGdB 50, mind. 35 Jahreerst ab 65 Jahren

Was solltest du 2026 tun?

  • Prüfe, ob du die Bedingungen für die abschlagsfreie Rente erfüllst!
  • Wichtig ist eine exakte Rentenauskunft und ggf. Beratung, da kleine Lücken z.B. bei Pflegezeiten oder Kindererziehungszeiten die Grenze zu den 45 Jahren verfehlen lassen können.
  • Lass dich von der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten, um Klippen und Rentenlücken zu vermeiden.

Fazit: Abschlagsfreie Rente nur noch für wenige – jetzt handeln!

Im November 2026 entscheidet sich für Tausende: Wer den Sprung in die abschlagsfreie Rente schafft, nutzt letztmalig eine privilegierte Ausnahmeregel. Für alle nachfolgenden Jahrgänge ist ein früher Renteneintritt nur noch mit deutlichen Abzügen möglich. Frühzeitige Planung und Rentenberatung sind deshalb wichtiger denn je, damit der Ruhestand nicht zur bösen Kostenfalle wird.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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