Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung: Sie springt ein, wenn die Hauptpflegeperson – meist ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Verpflichtungen. Ziel ist es, die Pflegebedürftigkeit weiterhin sicherzustellen und die Belastung der Angehörigen abzumildern.
Das neue Gemeinsame Jahresbudget ab Juli 2025
Die größte Reform betrifft das Budget. Seit 1. Juli 2025 stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen 3.539 Euro jährlich zur Verfügung, unabhängig davon, welches Angebot genutzt wird. Das ermöglicht eine flexible und bedarfsorientierte Nutzung: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können das gesamte Budget nach eigenem Bedarf für Ersatzpflege oder einen Kurzzeitaufenthalt verwenden. Damit entfällt die vorherige Trennung der Leistungsbeträge und komplizierte Übertragungsregeln.
Beispielrechnung Verhinderungspflege
- Bis Juni 2025: Budget für Verhinderungspflege 1.685 Euro + 843 Euro (aus Kurzzeitpflege); gesamt: 2.528 Euro pro Jahr.
- Ab Juli 2025: Einheitlicher Gesamtbetrag für beide Leistungen: 3.539 Euro pro Jahr – eine Steigerung um über 1.000 Euro gegenüber dem bisherigen Limit.
- Pflegegeld wird bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege für max. sechs Wochen weiterhin zur Hälfte gezahlt. Eine längere Zahlung ist für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit hohem Pflegegrad möglich.
Wie flexibel lässt sich das Budget einsetzen?
Das neue Budget kann frei aufgeteilt werden. Wer nur Ersatzpflege zuhause benötigt, darf das gesamte Jahr über den Betrag flexibel verwenden: Stundensätze zwischen 5 und 25 Euro sind bei privaten Betreuungspersonen üblich. Für professionelle Pflegedienste gelten höhere Tariflöhne, was bei längerem Einsatz ein frühes Ausschöpfen des Budgets bedeuten kann.
Auch nahe Angehörige können eingesetzt werden: Für sie gelten weiterhin besondere Regelungen (bei Pflegegrad 2: maximal 694 Euro/Jahr), entfernte Verwandte und Freunde können dagegen auf den vollen Betrag zurückgreifen.
Weitere Leistungen bei Verhinderungspflege
Zusätzlich zum Budget stehen weitere Hilfen bereit:
- Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat (für verschiedene Betreuungsdienste nutzbar)
- Pflegegeld, das anteilig weitergezahlt wird
- Mit Pflegegrad 4 oder 5 und jünger als 25 Jahren: mehrwöchige Nutzung und mögliche Budgetaufstockung nach Sonderregel
Grenzen und Varianten: Was ist möglich?
Verhinderungspflege beansprucht das Budget anteilig – abhängig von der Dauer und dem Pflegegrad. Maximal sechs Wochen im Jahr stehen zur Verfügung, wobei einzelne Tage oder auch nur Stunden abgerechnet werden können. Bei Kurzzeitpflege (stationäre Pflege als Überbrückung) kann der gleiche Jahresbetrag genutzt werden. Wer beide Leistungen kombiniert, rechnet alle Ausgaben gegen das gemeinsame Budget auf.
Pflegegeld bleibt dabei als wichtige Basisleistung erhalten, deckt aber nicht die Gesamtkosten – insbesondere bei längeren Ausfällen oder Einsatz von professionellen Diensten. Hier ist das neue Gesamtbudget ein Vorteil gegenüber der alten Regelung.
Wann das Pflegegeld ausgezahlt wird? Hier ein Überblick: Pflegegeld Auszahlung 2026
Fazit: Mehr Flexibilität, mehr Geld – Verhinderungspflege 2025/26 im Überblick
Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro sind Pflegebedürftige und Angehörige deutlich besser gestellt als in den Vorjahren, vor allem weil sie Leistungen flexibel nach ihrem Bedarf wählen können. Dennoch gilt weiterhin: Pflegegeld allein reicht selten aus. Die Kombination von Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Kurzzeitpflege ist oft nötig, um alle Kosten ganz oder teilweise zu stemmen – besonders bei längeren Pflegeausfällen oder erhöhter professioneller Betreuung.
Pflegebedürftige und Angehörige sollten frühzeitig planen, Leistungen gezielt kombinieren und sich rechtzeitig beraten lassen, um das Maximum aus dem neuen flexiblen Leistungsbudget zu holen. Damit bleibt die Pflege auch bei Krankheit, Urlaub oder Belastung gesichert – und die finanzielle Unterstützung so umfassend wie nie zuvor.


