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Grundsicherung bzw. Bürgergeld reicht nicht bis Monatsende – was tun?

Das Bürgergeld bzw. die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld) wird monatlich im voraus ausgezahlt, und zwar jeweils am vorletzten Werktag des Vormonats. So haben die Anspruchsberechtigten das Geld sicher am 1. Tag eines jeden Monats auf ihrem Konto. Nun gilt es, das Geld so einzuteilen, dass es bis zum letzten Tag des Monats für den Lebensunterhalt reicht. Angesichts des niedrigen Regelsatzes kein leichtes Unterfangen. Was Sie unternehmen können, wenn sie nicht bis zum Monatsende mit dem Regelsatz auskommen, erklären wir in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Verlust des Bürgergeldes

Viele Bezieher von Bürgergeld bzw. bald dem Grundsicherungsgeld der Grundsicherung für Arbeitsuchende heben ihr Geld komplett schon am 1. Tag des Monats ab bzw sofort, wenn es dem Konto gutgeschrieben wird. Sie fürchten sich vor Pfändungen – was jedoch unbegründet ist, wenn sie das Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet haben.

Manchmal kommt es vor, dass Leistungsberechtigte ihr Geld verlieren. Das ist nicht nur ärgerlich sondern auch bedrohlich – da es um den Lebensunterhalt geht. Das gilt besonders dann, wenn es bis zum nächsten Zahltag noch einige Wochen dauert.

Bürgergeld reicht nicht bis Monatsende - was tun?
Das Bürgergeld ist knapp bemessen. Was tun, wenn man schon mitten im Monat kein Geld mehr hat?

Weitere Ursachen, warum das Bürgergeld nicht für den ganzen Monat reicht

Liegen andere Gründe vor, aus denen der Regelsatz nicht bis zum Ende des Monats reicht, sollten diese unbedingt mit dem Jobcenter besprochen werden. Eventuell besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf oder Sonderbedarf. Das gilt beispielsweise, wenn teuere Lebensmittel aufgrund einer Erkrankung gekauft werden müssen. Es kann dann ein Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung gegenüber dem Jobcenter bestehen.

Vorschuss beim Jobcenter beantragen

Hat man einen Teil des ausgezahlten Bürgergeldes verloren, so besteht kein Anspruch auf erneute Auszahlung der verloren gegangenen Summe. Schließlich wäre es auch schwierig bzw. unmöglich nachzuweisen, dass ein Verlust des Geldes vorliegt.

Dennoch kann das Jobcenter helfen: es kann auf Antrag einen Vorschuss auf das Bürgergeld des nächsten Monats geben. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Überbrückungsdarlehen. Das bedeutet, dass das Geld, was man als Vorschuss vom Jobcenter erhält, bei der nächsten Auszahlung vom Regelsatz einbehalten wird. Möglich ist auch eine Aufteilung der Rückzahlung in mehrere Raten.

Muss man ein Überbrückungsdarlehen vom Jobcenter in Anspruch nehmen, so heißt es: besonders streng haushalten. Man muss nun auch im nächsten Monat oder in den nächsten Monaten mit weniger Geld auskommen.

Wie das geht: Antrag auf Vorschuss

Wenn das laufende Bürgergeld verloren gegangen ist, sollte man persönlich beim Jobcenter vorsprechen und die Situation erklären. Dann kann man gleich mündlich einen Vorschuss beantragen bzw. ein Überbrückungsdarlehen stellen. In aller Regel wird das Jobcenter den Antrag bewilligen müssen, da es schließlich um die Sicherstellung des Lebensunterhalts geht.

Wiederholung: Verlust des laufenden Bürgergeldes

Kommt es wiederholt zu einem Verlust oder wird aus sonstigen Gründen wiederholt ein Darlehen auf Überbrückung beim Jobcenter gestellt, so kann dies vom Jobcenter als Anhaltspunkt für eine Unzuverlässigkeit des Leistungsempfängers gewertet werden. Das Jobcenter hat dann unterschiedliche Möglichkeiten zu reagieren. Denkbar sind sogar Lebensmittelgutscheine oder andere Sachleistungen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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