Wer 2026 ohne Einbußen aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchte, muss genaue Voraussetzungen erfüllen. Die Altersgrenzen verändern sich erneut und gelten für jede Rentenart unterschiedlich. Besonders relevant sind die klassische Regelaltersrente, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Je nach Geburtsjahr und Versicherungsverlauf können Fristen und Anforderungen variieren – mit entscheidenden finanziellen Folgen.
Die drei zentralen Rentenwege 2026
Regelaltersrente: Der klassische Weg
Ab 2026 verschiebt sich die Regelaltersgrenze für viele Jahrgänge erneut nach oben. Für die Generation 1960 bedeutet das: Abschlagsfrei kann regulär erst mit 66 Jahren und vier Monaten in den Ruhestand gewechselt werden. Wer diese Bedingungen erfüllt, muss keine Einbußen hinnehmen – daneben fallen auch sämtliche Hinzuverdienstgrenzen weg, unbegrenztes Einkommen im Alter bleibt erlaubt.
Die Regelaltersrente setzt eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren voraus. Die genaue Altersgrenze richtet sich nach dem Geburtsmonat und steigt schrittweise bis auf 67 Jahre – spätestens für Geburtsjahrgänge ab 1964.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wer mindestens 45 Versicherungsjahre gesammelt hat, kann zwei Jahre vor dem Regelalter abschlagsfrei aufhören – 2026 sind das überwiegend Menschen der Jahrgänge 1960, 1961, 1962 und in seltenen Fällen 1963. Für sie bedeutet das oft einen Ausstieg mit 64 Jahren und vier bis zehn Monaten – sofern exakt 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden können.
In diese Zeiten zählen:
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsjahre
- Erziehungszeiten für Kinder
- Pflegezeiten für Angehörige
- Wehr- oder Zivildienst
- Minijobs und freiwillige Beiträge (nur bei vorher 18 Pflichtbeitragsjahren)
Nicht anrechenbar sind Zeiten mit Bürgergeld oder längerer Arbeitslosigkeit ohne Meldung.
Ein Beispiel: Wer 1961 geboren ist, kann – gegebenenfalls schon im Dezember 2025 – mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in die Rente gehen, wenn die Versicherungsjahre lückenlos stimmen. Jeder fehlende Monat führt zu Abschlägen oder einem späteren Renteneintritt.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Auch für schwerbehinderte Menschen (Grad mind. 50) steigen die Altersgrenzen ab 2026 merklich. Der abschlagsfreie Rentenbeginn ist für ab 1964 Geborene ausschließlich ab 65 Jahren möglich. Ein früherer Eintritt ab 62 Jahren bleibt zwar erlaubt, führt aber dauerhaft zu Kürzungen von 0,3% pro Monat (max. 10,8%). Die Zwingende Voraussetzung: 35 Versicherungsjahre und eine anerkannte Schwerbehinderung.
Bis Ende 2025 gab es Vertrauensschutzregelungen. Ab 2026 wird einheitlich für alle ab 1964 Geborenen die neue Grenzregel angewendet.
Übersicht Altersgrenzen und Versicherungszeiten 2026
| Rentenart | Geburtsjahrgang | Altersgrenze abschlagsfrei | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 5 Jahre Beiträge |
| Besonders langjährig Versicherte | 1960–1963 | 64 Jahre + 4–10 Monate | 45 Beitragsjahre |
| Schwerbehinderte Menschen | ab 1964 | 65 Jahre | 35 Beitragsjahre und GdB ≥ 50 |
Was zählt zu den anrechenbaren Versicherungszeiten?
Anrechenbar sind:
- klassische Beschäftigungszeiten
- Erziehungszeiten für Kinder
- Pflegezeiten (auch für Eltern oder Ehepartner)
- Wehrdienst/Zivildienst
- bestimmte Minijobs und freiwillige Beiträge
- Zeiten mit Arbeitslosengeld I (max. 8 Jahre)
Nicht berücksichtigt werden Zeiten mit Bürgergeld, Grundsicherung oder längeren ungemeldeten Lücken.
Jeder einzelne Monat zählt: Bei knapper Erfüllung sollten Betroffene prüfen, ob durch Nachzahlung (z.B. für freiwillige Beiträge) noch das Ziel erreicht werden kann.
Aktuelle Reformen und Steueränderungen ab 2026
2026 bringt weitere Neuerungen für Rentner:
- Die Prognose zur Rentenerhöhung liegt bei ca. 3,7% ab Juli 2026
- Das steuerfreie Hinzuverdienstlimit steigt bei der „Aktivrente“ auf 24.000 € jährlich
- Der steuerliche Rentenfreibetrag sinkt auf 16 Prozent. Das bedeutet: 84 Prozent der Rente unterliegen der Steuerpflicht.
- Kindergeld und Pendlerpauschale werden angepasst, mehr Netto bleibt Familien und Berufspendlern.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Renteneintritt 2026
Wann kann ich 2026 abschlagsfrei in Rente gehen?
Das hängt von Rentenart, Geburtsjahr und Versicherungszeiten ab. Die Grenzen steigen deutlich: Besonders langjährig Versicherte können bis zu zwei Jahre früher gehen, Schwerbehinderte und Regelaltersrentner erst ab dem jeweiligen neuen Limit.
Welche Versicherungszeiten werden angerechnet?
Beschäftigungszeiten, Erziehungszeiten, Pflegezeiten, Wehrdienst und bestimmte Minijobs. Bürgergeld zählt nicht.
Wie hoch sind die Abschläge bei vorgezogener Rente?
Pro Monat beträgt der dauerhafte Abschlag 0,3%. Wer z. B. drei Jahre früher geht, verliert rund 10,8% der Monatsrente lebenslang.
Kann ich trotz Schwerbehinderung früher gehen?
Ja, aber mit Abschlägen – ab 62 Jahren frühestens und nur nach Erfüllung von mindestens 35 Versicherungsjahren und anerkannter Schwerbehinderung.
Welche Optionen gibt es für Erwerbsgeminderte?
Die Erwerbsminderungsrente kann unter Sonderbedingungen weiterhin vorzeitig und teilweise abschlagsfrei bezogen werden.
Gibt es Hinzuverdienstgrenzen in der Rente?
Wer Regelaltersrente bezieht, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Für andere Rentenarten gelten eigene Limits, etwa bei Erwerbsminderung ab 2026.
Fazit – Planung und Kontrolle sind entscheidend!
Nie war die rechtzeitige Planung des Renteneintritts wichtiger als 2026. Ob Frührente, klassische Altersrente oder besondere Wege für schwerbehinderte Menschen: Wer zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne Abschläge und mit voller Altersversorgung gehen will, braucht akribische Planung, Kontrolle aller Versicherungszeiten – und ein gutes Gespür für Gesetzesänderungen. Nur so lässt sich der Wunsch nach einem sorgenfreien, gesicherten Ruhestand erfüllen.


