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Wenn das Gehalt nicht reicht: So kannst du als Familie mit staatlicher Hilfe aufstocken

Wenn das Gehalt für die Familie nicht reicht, gibt es in Deutschland verschiedene staatliche Möglichkeiten, das Einkommen aufzustocken. Familien mit niedrigem Einkommen können durch gezielte Unterstützung wie Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld ihren Lebensunterhalt sichern. Im Folgenden findest du auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., einen umfassenden Überblick über alle relevanten staatlichen Leistungen, Voraussetzungen, Ansprüche und Tipps für die Antragstellung.

Bürgergeld: Einkommen aufstocken

Bürgergeld (früher Hartz IV) und bald neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die wichtigste staatliche Aufstockungsleistung in Deutschland, wenn das Einkommen – trotz Arbeit – nicht für den Lebensunterhalt der gesamten Bedarfsgemeinschaft ausreicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob du angestellt oder selbstständig bist. Das Bürgergeld beantragst du beim zuständigen Jobcenter. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Familiengröße, Regelsatz und Unterkunftskosten und wird individuell berechnet.

Kinderzuschlag: Extra Geld für Familien

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine gezielte Hilfe für Familien, die zwar für sich selbst sorgen können, aber deren Einkommen nicht für den Bedarf der Kinder reicht. Anspruch erhalten Eltern, die Kindergeld beziehen und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Seit 1.1.2025 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 297 € monatlich pro Kind (zzgl. 255 € Kindergeld) und wird von der Familienkasse ausgezahlt. Der Zuschlag soll vor allem verhindern, dass Familien zusätzlich auf Bürgergeld angewiesen sind. Voraussetzung sind ein vorhandenes Mindesteinkommen (900 € bei Paaren, 600 € bei Alleinerziehenden) und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind.

Wohngeld: Unterstützung bei den Wohnkosten

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten – egal ob zur Miete (Mietzuschuss) oder für Eigentum (Lastenzuschuss). Anspruch auf Wohngeld haben Familien, die keine Leistungen vom Jobcenter beziehen und deren Einkommen für die Mietkosten nicht ausreicht. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Familiengröße und Höhe der Miete. Wohngeld wird über die Wohngeldbehörde deiner Stadt oder Gemeinde beantragt.

Weitere Hilfen: Bildung, Teilhabe und Unterhaltsvorschuss

Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, kann zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Dazu zählen Zuschüsse für Schulbedarf, Klassenfahrten, Nachhilfe, Mittagessen in Kita und Schule sowie Freizeitaktivitäten. Alleinerziehende können einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragen, wenn sie keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Auch das Elterngeld sowie der Unterhaltsvorschuss zählen zu relevanten Leistungen.

Voraussetzungen und Antrag – so gehst du vor

  • Bürgergeld: Antragstellung beim Jobcenter, unabhängig von der Art der Beschäftigung. Voraussetzung: Das Einkommen reicht nicht, den Bedarf (bestehend aus Regelsätzen und angemessenen Wohnkosten) zu decken, kein Anspruch auf Altersrente.
  • Kinderzuschlag: Antrag bei der Familienkasse. Voraussetzung: Mindesteinkommen, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, kein Bezug von Bürgergeld.
  • Wohngeld: Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Kommune, Einkommensgrenze nicht überschreiten, kein paralleler Bürgergeldbezug.
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Automatische Berechtigung bei Bezug von KiZ oder Wohngeld, beantragbar bei kommunalen Stellen.

Übersicht der wichtigsten Leistungen

LeistungAnspruchsvoraussetzungMaximale Höhe (2025)Ansprechpartner
BürgergeldEinkommen unter Bedarf, kein AltersrenteRegelsatz zzgl. MieteJobcenter
KinderzuschlagMindesteinkommen, gemeinsamer Haushalt297 € pro Kind/MonatFamilienkasse
WohngeldEinkommen reicht nicht für Mieteabhängig von MietkostenWohngeldbehörde
Bildung/TeilhabeBezug von KiZ oder WohngeldSach- und GeldleistungenKommune
UnterhaltsvorschussAlleinerziehend, kein/zu wenig UnterhaltNach Alter gestaffeltJugendamt

Jede Leistung kann – je nach individueller Situation – mit anderen kombiniert werden. Bürgergeld schließt z. B. den Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld aus.

Wichtige Tipps zur Antragstellung

  • Alle benötigten Unterlagen (Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kindergeldbescheid) sorgfältig sammeln und vollständig beim jeweiligen Amt einreichen.
  • Alle Anträge schriftlich und fristgerecht stellen. Rückfragen oder fehlende Unterlagen möglichst schnell nachreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Im Fall einer Ablehnung oder Unsicherheit lohnt sich eine Beratung, etwa bei den Sozialverbänden, Familienkassen oder Wohngeldstellen.

Fazit zur Aufstockung von Arbeitseinkommen mit staatlichen Leistungen

Auch wenn das Gehalt nicht reicht: Der Staat bietet Familien mit geringem Einkommen wirksame Unterstützungen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Ob Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bildungs- und Teilhabepaket – ein genauer Blick auf die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen öffnet den Weg zu mehr finanzieller Sicherheit.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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