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Weihnachtsgeld für Kinder: Was Bürgergeld und Grundsicherung 2025 wirklich vorsehen

Ein Weihnachtsgeld für Kinder ist in der deutschen Grundsicherung und beim Bürgergeld nicht als eigenständige Sonderzahlung vorgesehen – stattdessen werden die monatlichen Leistungen regelmäßig dynamisiert und umfassen alle notwendigen Ausgaben inklusive besonderer Bedarfe wie Feiertage. Was gilt, erklärt nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Überblick: Grundsicherung und Bürgergeld für Kinder

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. das Bürgergeld berücksichtigen pro Kind einen festen monatlichen Leistungsbetrag, der sämtliche Lebenshaltungskosten abdecken soll. Ab 2025 gelten folgende Regelbedarfe:

  • Kinder von 0–5 Jahren: 357 € Bürgergeld/Monat
  • Kinder von 6–13 Jahren: 390 € Bürgergeld/Monat
  • Jugendliche ab 14 Jahren: 471 € Bürgergeld/Monat
    Diese Regelbedarfe werden jährlich angepasst, wobei für 2025 keine Erhöhung (“Nullrunde“) erfolgte.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Zum 1. Januar 2025 wurde das Kindergeld auf 255 € pro Kind und Monat erhöht – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das Kindergeld ist die zentrale Familienleistung und wird nicht speziell für Weihnachten ausgezahlt, sondern monatlich. Ergänzend können Geringverdienende einen Kinderzuschlag bis zu 297 € monatlich erhalten.

LeistungBetrag 2025/MonatBemerkung
Bürgergeld (0–5 J.)357 €Regelbedarf
Bürgergeld (6–13 J.)390 €Regelbedarf
Bürgergeld (14–17 J.)471 €Regelbedarf
Kindergeld255 €Einheitlich je Kind
Kinderzuschlagbis 297 €Einkommensabhängig

Zusätzliche Leistungen zu Weihnachten?

Ein ausdrückliches Weihnachtsgeld wird im Bürgergeld und in der Grundsicherung aktuell nicht gezahlt. Alle Kosten für Feiertagsgeschenke oder Feiern sollen mit dem monatlichen Regelbedarf gedeckt werden. Einzige Ausnahme: Geldgeschenke etwa von Großeltern können bis zu einer bestimmten Höhe als einmalige Einnahme anrechnungsfrei bleiben, sofern sie die sogenannte “Freibetragsgrenze” für einmalige Einnahmen (Geschenke, Spenden, etc.) nicht überschreiten.

Unterstützung durch Bundesländer und Kommunen

Für bedürftige Familien gibt es je nach Wohnort zusätzliche Zuschüsse zu besonderen Anlässen (z.B. Urlaubsgeld, Feriengeld). Diese sind aber projektbezogen und nicht Teil des Bürgergelds. In vielen Bundesländern gelten spezielle Programme für sozial schwächere Haushalte, die zum Beispiel Ferienfreizeiten fördern – ein direktes “Weihnachtsgeld” für Kinder ist hier jedoch nicht vorgesehen.

Bildung und soziale Teilhabe

Für Kinder von Bürgergeld-Beziehern gibt es das Bildungspaket (BuT): Hierüber werden Kosten für Schulbedarf, Ausflüge, Klassenfahrten und Vereins-Mitgliedschaften übernommen. Auch diese Leistungen sind nicht an Weihnachten gebunden, sondern stehen ganzjährig zur Verfügung.

FAQ: Weihnachtsgeld für Kinder in Bürgergeld und Grundsicherung

  • Bekommen Kinder Weihnachtsgeld vom Staat?
    • Nein, ein spezielles Weihnachtsgeld gibt es nicht. Die Leistungen umfassen generell alle Lebenshaltungskosten.
  • Muss man für Geschenke zu Weihnachten sparen?
    • Ja, die Kosten für Geschenke sind in den Regelbedarfen enthalten und müssen aus dem monatlichen Betrag gedeckt werden.
  • Sind Geldgeschenke von Verwandten erlaubt?
    • Geldgeschenke sind bis zu einem bestimmten Freibetrag möglich, darüber hinaus werden sie als Einkommen angerechnet.
  • Gibt es Angebote für arme Familien zu Weihnachten?
    • Vereinzelt bieten Kommunen und Initiativen Sachleistungen, Gutscheine oder Veranstaltungen für Kinder aus armen Familien an.

Fazit: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Politik

Die Debatte um eine eigene Kindergrundsicherung, die pauschale Sonderzahlungen für bestimmte Anlässe wie Weihnachten enthalten könnte, ist 2025 erneut gescheitert – der bestehende Leistungsrahmen bleibt erhalten. Auch in den Regelbedarfen ist kein expliziter Posten “Weihnachten” vorgesehen, sondern alle Ausgaben müssen aus dem monatlichen Betrag bestritten werden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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