Überblick: Grundsicherung und Bürgergeld für Kinder
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. das Bürgergeld berücksichtigen pro Kind einen festen monatlichen Leistungsbetrag, der sämtliche Lebenshaltungskosten abdecken soll. Ab 2025 gelten folgende Regelbedarfe:
- Kinder von 0–5 Jahren: 357 € Bürgergeld/Monat
- Kinder von 6–13 Jahren: 390 € Bürgergeld/Monat
- Jugendliche ab 14 Jahren: 471 € Bürgergeld/Monat
Diese Regelbedarfe werden jährlich angepasst, wobei für 2025 keine Erhöhung (“Nullrunde“) erfolgte.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Zum 1. Januar 2025 wurde das Kindergeld auf 255 € pro Kind und Monat erhöht – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das Kindergeld ist die zentrale Familienleistung und wird nicht speziell für Weihnachten ausgezahlt, sondern monatlich. Ergänzend können Geringverdienende einen Kinderzuschlag bis zu 297 € monatlich erhalten.
| Leistung | Betrag 2025/Monat | Bemerkung |
|---|---|---|
| Bürgergeld (0–5 J.) | 357 € | Regelbedarf |
| Bürgergeld (6–13 J.) | 390 € | Regelbedarf |
| Bürgergeld (14–17 J.) | 471 € | Regelbedarf |
| Kindergeld | 255 € | Einheitlich je Kind |
| Kinderzuschlag | bis 297 € | Einkommensabhängig |
Zusätzliche Leistungen zu Weihnachten?
Ein ausdrückliches Weihnachtsgeld wird im Bürgergeld und in der Grundsicherung aktuell nicht gezahlt. Alle Kosten für Feiertagsgeschenke oder Feiern sollen mit dem monatlichen Regelbedarf gedeckt werden. Einzige Ausnahme: Geldgeschenke etwa von Großeltern können bis zu einer bestimmten Höhe als einmalige Einnahme anrechnungsfrei bleiben, sofern sie die sogenannte “Freibetragsgrenze” für einmalige Einnahmen (Geschenke, Spenden, etc.) nicht überschreiten.
Unterstützung durch Bundesländer und Kommunen
Für bedürftige Familien gibt es je nach Wohnort zusätzliche Zuschüsse zu besonderen Anlässen (z.B. Urlaubsgeld, Feriengeld). Diese sind aber projektbezogen und nicht Teil des Bürgergelds. In vielen Bundesländern gelten spezielle Programme für sozial schwächere Haushalte, die zum Beispiel Ferienfreizeiten fördern – ein direktes “Weihnachtsgeld” für Kinder ist hier jedoch nicht vorgesehen.
Bildung und soziale Teilhabe
Für Kinder von Bürgergeld-Beziehern gibt es das Bildungspaket (BuT): Hierüber werden Kosten für Schulbedarf, Ausflüge, Klassenfahrten und Vereins-Mitgliedschaften übernommen. Auch diese Leistungen sind nicht an Weihnachten gebunden, sondern stehen ganzjährig zur Verfügung.
FAQ: Weihnachtsgeld für Kinder in Bürgergeld und Grundsicherung
- Bekommen Kinder Weihnachtsgeld vom Staat?
- Nein, ein spezielles Weihnachtsgeld gibt es nicht. Die Leistungen umfassen generell alle Lebenshaltungskosten.
- Muss man für Geschenke zu Weihnachten sparen?
- Ja, die Kosten für Geschenke sind in den Regelbedarfen enthalten und müssen aus dem monatlichen Betrag gedeckt werden.
- Sind Geldgeschenke von Verwandten erlaubt?
- Geldgeschenke sind bis zu einem bestimmten Freibetrag möglich, darüber hinaus werden sie als Einkommen angerechnet.
- Gibt es Angebote für arme Familien zu Weihnachten?
- Vereinzelt bieten Kommunen und Initiativen Sachleistungen, Gutscheine oder Veranstaltungen für Kinder aus armen Familien an.
Fazit: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Politik
Die Debatte um eine eigene Kindergrundsicherung, die pauschale Sonderzahlungen für bestimmte Anlässe wie Weihnachten enthalten könnte, ist 2025 erneut gescheitert – der bestehende Leistungsrahmen bleibt erhalten. Auch in den Regelbedarfen ist kein expliziter Posten “Weihnachten” vorgesehen, sondern alle Ausgaben müssen aus dem monatlichen Betrag bestritten werden.


