1. Vermittlungsvorrang und Fokus auf schnelle Arbeitsaufnahme
Künftig steht statt eine langwierige Qualifizierungs- und Integrationsförderung die schnelle Vermittlung in den Arbeitsmarkt im Vordergrund. Die klassische Förderung nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ verschiebt sich zu „Arbeitsaufnahme vor Qualifizierung“.
2. Verschärfte Mitwirkungspflichten
Die Mitwirkungspflichten werden klarer und umfangreicher. Von Leistungsberechtigten wird eine aktive Eigeninitiative eingefordert—Bewerbungen gelten nicht mehr als Empfehlung, sondern als zu erfüllende Pflicht mit festen Nachweisen.
3. Strengere und schnellere Sanktionen
Verstöße gegen die Pflichten wie Bewerbungsunwilligkeit oder fehlende Mitwirkung führen direkt zu Leistungskürzungen oder Sperren. Die früher diskutierten „Vertrauenszeiten“ entfallen, Sanktionen greifen schneller bei Pflichtverletzungen.
4. Wegfall beziehungsweise Einschränkung der Karenzzeit
Die bisherige Karenzzeit, zum Beispiel für Vermögensschutz (bislang 12 Monate), entfällt vollständig. Bereits zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs müssen Ersparnisse grundsätzlich zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet werden.
5. Striktere Vermögensprüfung und Anpassung der Freibeträge
Die Vermögensprüfung entfällt nicht mehr, sondern wird direkt und umfassender geprüft. Die Freibeträge werden altersgestaffelt und neu geregelt, sodass insbesondere jüngere Leistungsempfänger weniger Schonvermögen behalten dürfen.
6. Überprüfung und Verschärfung der Unterkunftskosten
Die Kosten der Unterkunft (KdU) werden rascher und strenger auf Angemessenheit kontrolliert. Unangemessene Mietkosten sollen konsequenter zu Umzugsaufforderungen und Leistungskürzungen führen.
7. Einheitliche und transparente Leistungsgewährung
Es wird Wert auf ein einheitliches und transparentes Bewilligungsverfahren gelegt. Die komplexen Regelungen werden vereinfacht, damit Antragstellung und Bescheid nachvollziehbarer werden.
8. Keine generelle Schonfrist bei Umzug
Bereits mit Leistungsbeginn besteht kein Anspruch auf eine Karenzzeit bezüglich der Wohnsituation. Das heißt: Jobcenter können direkt einen Umzug in eine günstigere Wohnung verlangen.
9. Verschärfung der Bedürftigkeitsvoraussetzungen
Die Regierung fokussiert stärker darauf, dass tatsächlich nur Bedürftige die Leistung erhalten. Das eigene Vermögen und Einkommen werden noch konsequenter überprüft und berücksichtigt.
10. Wegfall von Bonus-Regelungen und neuen Förderansätzen
Bestimmte Bonussysteme des Bürgergelds, z. B. für Weiterbildung, werden gestrichen oder stark eingeschränkt. Qualifizierungen sind nur noch mit konkretem Arbeitsmarktbezug und nachrangig zur direkten Arbeitsaufnahme möglich.
Tabelle: Vergleich Bürgergeld vs. Neue Grundsicherung (ab 2026)
| Kriterium | Bürgergeld (2023–2025) | Neue Grundsicherung (ab 2026) |
|---|---|---|
| Arbeitsmarktfokus | Qualifizierung & Integration | Vermittlungsvorrang |
| Mitwirkungspflichten | Locker, mit Vertrauenszeit | Klar, mit Bewerbungszwang |
| Sanktionen | mild, gestaffelt | strenger, direkter |
| Vermögensprüfung | Karenzzeit von 12 Monaten | sofortige Prüfung |
| Freibeträge Vermögen | Pauschal geregelt | altersgestaffelt, niedriger |
| Unterkunftskosten | Prüfung nach Karenzzeit | sofortige Prüfung, Karenzzeit gedeckelt |
| Leistungsgewährung | komplex, oft unübersichtlich | einheitlicher, transparenter |
| Umzugsforderung | nach Karenzzeit | sofort möglich |
| Bedürftigkeitsprüfung | Standard SGB II | verschärft, konsequenter |
| Bonussysteme/Weiterbildung | Boni für Fortbildungen | gestrichen/eingeschränkt |
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsicherung
- Wann tritt die Reform zur neuen Grundsicherung in Kraft? Voraussichtlich ab 1. Juli 2026.
- Was ist mit laufenden Bürgergeld-Fällen? Diese werden ins neue System überführt, alte Regelungen gelten nur noch während einer Übergangsfrist.
- Sind die Regelsätze betroffen? Die Regelsätze bleiben laut aktuellen Regierungsinformationen für 2026 unverändert.
Durch diese Neuerungen verschärft sich der soziale Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe und der Vermittlung.

