Hintergrund der Neuregelung
Die Bundesregierung hat die sozialrechtlichen Sonderregelungen für Ukrainerinnen und Ukrainer reformiert. Bislang konnten Geflüchtete aus der Ukraine direkt Bürgergeld beziehen, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Damit sollten sie leichter in Arbeit integriert werden und profitierten von den Leistungen sowie der Jobcenter-Betreuung. Nach dem neuen Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition erhalten neu angekommene Ukrainer dagegen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – etwa 20 Prozent weniger als im Bürgergeld.
Zahlen und Voraussetzungen
- Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene im Bürgergeld beträgt aktuell 563 Euro monatlich, im Asylbewerberleistungsgesetz sind es rund 441 Euro.
- Rund 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Stichtag eingereist sind, bleiben weiterhin im Bürgergeld und behalten das Recht auf sofortige Arbeitsaufnahme.
- Die Umstellung betrifft nach Schätzungen rund 83.640 Ukrainer ab April 2025.
Arbeitsmarktintegration und Kritik
Durch die Umstellung fallen die Betroffenen künftig aus der Zuständigkeit der Jobcenter und erhalten weniger intensive Betreuung bei der Arbeitssuche. Kritiker – darunter Arbeitsministerin Bärbel Bas und die Arbeitsagentur – sehen darin einen Rückschritt für die Integrationschancen, da Sprachkurse und Qualifizierungen weniger zugänglich sind.
- Die Regierung erhofft sich von der neuen Regelung eine stärkere Motivation zur Arbeitsaufnahme, besonders durch die direkte Verpflichtung, sich um Arbeit zu bemühen. Sanktionen bei mangelnder Eigeninitiative sind möglich.
- Studien zeigen, dass die bisherige Betreuung durch die Jobcenter die Arbeitsmarktintegration signifikant gefördert hat.
Politische Motive und gesellschaftliche Diskussion
Die Entscheidung, die Leistungen zu kürzen, war lange Gegenstand politischer Debatte. Besonders CDU und CSU argumentierten, dass Bürgergeld für Ukrainer zu wenig Anreiz zur Arbeitsaufnahme biete. Bundeskanzler Friedrich Merz forderte, insbesondere junge Männer aus der Ukraine sollten verstärkt im Dienst in ihrem Herkunftsland eingesetzt werden.
Übergangsregelung und Sonderfälle
Für Geflüchtete, die nach dem Stichtag, aber vor Inkrafttreten des Gesetzes gekommen sind, gilt eine Übergangsregelung: Sie können das Bürgergeld noch bis zu drei Monate nach Inkrafttreten weiterbeziehen, solange ihr Bescheid gilt. Rückzahlungen für bereits erhaltenes Bürgergeld sind nicht vorgesehen, da dies laut Regierung zu aufwendig wäre.
Auswirkungen auf die soziale Sicherung
- Der Wechsel zur Asylbewerberleistung wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Zahlungen und das soziale Leben der Betroffenen aus. Die Leistungen sind spürbar geringer, und auch das Leistungsportfolio – etwa für Kinder – reduziert sich.
- Die Anzahl der Anspruchsberechtigten verschiebt sich zugunsten der Sozialämter, während die Jobcenter weniger Ukrainer betreuen werden.
FAQ: Neuregelung Bürgergeld für Ukrainer ab April 2025
Wer ist betroffen?
Nur Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind.
Welche Leistungen erhalten sie?
Sie bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, zum Beispiel rund 441 Euro im Monat für Alleinstehende – etwa 120 Euro weniger als vorher.
Gelten die neuen Regeln rückwirkend?
Nein, es gibt keine Rückforderungen. Für vorher eingereiste Ukrainer bleibt das Bürgergeld bestehen.
Welche Auswirkungen hat das auf die Integration?
Betroffene erhalten weniger Unterstützung bei Jobsuche, Sprachkursen und Qualifizierungsmaßnahmen.
Gibt es Sonderregelungen oder Übergangsfristen?
Ja, eine Übergangsregelung ermöglicht maximal drei Monate Bürgergeldbezug nach Inkrafttreten des Gesetzes für Geflüchtete im Übergangszeitraum.
Zusammenfassung: Kein Bürgergeld mehr für Ukrainer
Ab dem 1. April 2025 erhalten neu in Deutschland angekommene Ukrainer kein Bürgergeld mehr, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bereits zuvor eingereiste Ukrainer sind von der Änderung nicht betroffen und können weiterhin Bürgergeld beziehen. Die neuen Leistungen fallen etwa 20 Prozent niedriger aus und die Zuständigkeit geht vom Jobcenter auf das Sozialamt über, was die Integration in den Arbeitsmarkt erschwert.
Mit der Regelung will die Bundesregierung staatliche Ausgaben senken und Arbeitsanreize setzen, stößt aber auch auf Kritik, da weniger Unterstützung und Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen möglich ist. Rückzahlungen für bereits bezogenes Bürgergeld sind nicht vorgesehen, und eine Übergangsfrist für nach dem Stichtag Eingereiste ist geplant


