P-Konto 2026: Bleibt alles beim Alten oder gibt es neue Pfändungsfreibeträge zum Jahresbeginn?
Zum 1. Januar 2026 gibt es beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nach aktueller Gesetzeslage keine weiteren Neuerungen – die maßgebliche Änderung ist bereits zum 1. Juli 2025 erfolgt: Hier wurden die Pfändungsfreigrenzen für das P-Konto angehoben, sodass Betroffenen ab diesem Zeitpunkt ein höherer Grundfreibetrag zur Verfügung steht. Eine weitere Anpassung erfolgt nach derzeitigen Informationen erst zum 1. Juli 2026. Und was gilt weiter? Das lesen Sie in folgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
Zum 1. Juli 2025 wurde der monatliche Grundfreibetrag auf dem P-Konto von 1.500 € auf 1.560 € erhöht. Damit schützt das P-Konto automatisch dieses Guthaben vor Zugriffen durch Gläubiger. Die Anpassung basiert auf der allgemeinen Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO.
Auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen wurden angehoben: Je erste unterhaltsberechtigte Person steigen diese von 561,43 € auf 585,23 €, für jede weitere auf 326,04 €.
Banken sind verpflichtet, diese Freibetragsanpassungen automatisch zum Stichtag umzusetzen. Kontoinhaber müssen dafür nichts tun.
Zukunftsausblick: Änderungen zum 1. Januar 2026?
Nach aktueller Rechtslage treten neue Pfändungsfreigrenzen traditionell immer zum 1. Juli eines Jahres in Kraft. Eine Änderung oder Erhöhung zu Jahresbeginn 2026 ist nicht geplant oder gesetzlich vorgesehen – der neue Freibetrag von 1.560 € gilt also auch nach dem 1. Januar 2026 weiter.
Die nächste turnusgemäße Anpassung der Pfändungsfreigrenzen und damit des P-Konto-Freibetrags erfolgt voraussichtlich erst zum 1. Juli 2026.
Tabelle: Aktuelle Freibeträge auf dem P-Konto ab 1. Juli 2025
Freibetrags-Typ
Betrag monatlich ab 1.7.2025
Grundfreibetrag
1.560 €
Erhöhung für 1. Unterhaltspflichtigen
585,23 €
Erhöhung je weiteren Unterhaltspflichtigen
326,04 €
Was bleibt beim P-Konto auch 2026 bestehen?
Die automatische Anpassung der Freibeträge durch die Bank.
Der P-Konto-Grundschutz für Einzelkonten (keine Gemeinschaftskonten möglich).
Die Möglichkeit, durch Bescheinigungen (z. B. für Kindergeld, Sozialleistungen) den Freibetrag weiter zu erhöhen.
Der Schutzumfang wirkt rückwirkend bei Einrichtung innerhalb von 4 Wochen nach einer Kontopfändung.
FAQ zum P-Konto 2026
Wie erfahre ich von zukünftigen Änderungen?
Die Freibetragsgrenzen werden jährlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und rechtzeitig von Banken und Schuldnerberatungen kommuniziert.
Was ist zu tun, um vom neuen Freibetrag zu profitieren?
Nichts – die Anpassung läuft automatisch, ein Antrag ist nicht notwendig.
Kann ich mehrere P-Konten führen?
Nein, pro Person ist gesetzlich nur ein Pfändungsschutzkonto zulässig.
Gelten die Beträge auch für Kindergeld oder Unterhalt?
Der Grundfreibetrag kann für Kindergeld, Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen erhöht werden.
Hat das P-Konto Auswirkungen auf die SCHUFA-Bewertung?
Der Wechsel auf ein P-Konto wird der SCHUFA gemeldet, beeinflusst aber nicht die Bonität.
Fazit zu den Änderungen beim P-Konto 2026
Zum Start des Jahres 2026 bleibt beim P-Konto alles wie zuletzt zum 1. Juli 2025 angepasst: Der Freibetrag bleibt bei 1.560 € monatlich, und die nächste Erhöhung oder Änderung ist aktuell erst für den 1. Juli 2026 zu erwarten. Wer von den Neuerungen im Vorjahr betroffen ist oder Fragen zur Erhöhung des Freibetrags hat, sollte sich rechtzeitig bei seiner Bank oder einer Schuldnerberatung informieren.
Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.
Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.
Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.
Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.
Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.
Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl, etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.
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