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4 Zuschüsse zur Altersrente – So wird die Rente 2026 aufgebessert

Wer Angst vor Altersarmut hat, sollte jetzt genau hinschauen: Mit vier gezielten Zuschüssen kann die Rente 2026 deutlich aufgebessert werden. Die wichtigsten Infos im Überblick – direkt von Experten und mit klaren Fakten.

Wer in Deutschland eine Rente bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen von vier staatlichen Zuschlägen profitieren. Diese sollen Altersarmut verhindern und die Lebenssituation von Rentnerinnen und Rentnern verbessern. Die wichtigsten Zuschläge sind die Mütterrente, die Grundrente, der Rentenzuschlag für Bestands-Erwerbsminderungsrenten und der Krankenversicherungszuschuss. Alle Leistungen werden ohne zusätzliche Beiträge direkt auf die reguläre Monatsrente aufgeschlagen. Alle aktuellen Infos und Hintergründe finden sich auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Mütterrente: Kindererziehung wird belohnt

Die Mütterrente ist ein Zuschlag für Eltern, die Kinder erzogen haben. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, werden 2,5 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Für Kinder ab 1992 sind es 3 Jahre. Diese Zeiten zählen als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mütterrente ist auch für Eltern ohne Erwerbstätigkeit möglich, solange die Kindererziehung nachgewiesen wird. Die Höhe richtet sich nach den persönlichen Entgeltpunkten und beträgt 2026 40,79 Euro pro Punkt. Die Mütterrente bleibt steuerfrei, solange die gesamte Rente den Grundfreibetrag nicht überschreitet.​

Grundrente: Mindesteinkommen für Rentner

Die Grundrente ist ein Zuschlag für Menschen, die mindestens 33 bis 35 Jahre Grundrentenzeiten angesammelt haben. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Selbständigkeit, Kindererziehung und Pflege. Der durchschnittliche Verdienst muss im Versicherungsleben unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen. Für 2025 gilt: Wer bis zu 1.438 Euro monatliches Einkommen hat, erhält die volle Grundrente von bis zu 420 Euro. Bei höherem Einkommen wird die Grundrente anteilig gekürzt. Die Prüfung erfolgt automatisch durch die Rentenversicherung.​

Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten

Rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag nicht mehr separat ausgezahlt, sondern direkt in die Monatsrente integriert. Die Berechnung erfolgt auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente am 30. November 2025 zugrunde liegen. Für Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, für Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. Die Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch hat – ein Antrag ist nicht nötig.​

Krankenversicherungszuschuss: Entlastung für Versicherte

Freiwillig gesetzlich und privat Krankenversicherte Rentner erhalten einen Zuschuss von bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente. Für freiwillig gesetzlich Versicherte sind das 7,3 Prozent allgemeiner GKV-Satz plus 1,25 Prozent Zusatzbeitrag. Für privat Versicherte gilt der Zuschuss ebenfalls, ist aber auf 50 Prozent der tatsächlichen PKV-Prämie gedeckelt. Der Zuschuss wird auf Antrag gezahlt und entlastet die monatlichen Kosten der Krankenversicherung.​

Tabelle: Übersicht der wichtigsten Zuschläge 2026

ZuschlagZielgruppeHöhe / BerechnungAutomatische Auszahlung
MütterrenteEltern mit Kindererziehung2,5 Jahre (vor 1992), 3 Jahre (ab 1992) pro Kind, 40,79 € pro PunktJa
GrundrenteMindestens 33–35 Jahre VersicherungBis zu 420 €, abhängig vom EinkommenJa
Rentenzuschlag EM-RenteEM-Rente ab 2001–20187,5% (2001–2014), 4,5% (2014–2018) der EntgeltpunkteJa
KrankenversicherungszuschussFreiwillig GKV/PKV VersicherteBis zu 8,55% der Bruttorente, gedeckelt bei PKVAuf Antrag

FAQ: Häufige Fragen zu den Rentenzuschlägen

Wer bekommt die Mütterrente?

Eltern, die Kinder erzogen haben und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

Wie hoch ist die Grundrente?

Bis zu 420 Euro 2025, abhängig vom Einkommen und den Versicherungsjahren.

Wird der Rentenzuschlag für EM-Rente automatisch gezahlt?

Ja, ab Dezember 2025 wird der Zuschlag direkt mit der Rente ausgezahlt.

Muss ich für den Krankenversicherungszuschuss einen Antrag stellen?

Ja, der Zuschuss wird nur auf Antrag gezahlt.

Fazit

Mit den vier staatlichen Zuschlägen – Mütterrente, Grundrente, Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten und Krankenversicherungszuschuss – kann die Rente 2026 deutlich aufgebessert werden. Die Rentenversicherung prüft die Ansprüche automatisch, sodass die meisten Rentnerinnen und Rentner keine zusätzlichen Anträge stellen müssen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, profitiert von einer höheren Monatsrente und einer besseren finanziellen Sicherheit im Alter.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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