Anspruch auf Kindergeld bei Schwerbehinderung
Bei gesunden Kindern endet der Anspruch auf Kindergeld in der Regel mit dem 18. Lebensjahr, in bestimmten Fällen spätestens nach Ausbildung oder Studium mit 25 Jahren. Ist das Kind aber aufgrund seiner Behinderung dauerhaft nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten, bleibt das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen – oft sogar lebenslang.
Wichtige Voraussetzungen:
- Die Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein (bei Geburtsjahrgängen vor 1982 gilt in Ausnahmefällen der 27. Geburtstag).
- Das Kind kann wegen seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen. Das bedeutet: Das eigene (anrechenbare) Einkommen des Kindes liegt regelmäßig unter 12.084 Euro pro Jahr (Stand 2026).
Welche Nachweise müssen erbracht werden?
Die Familienkasse verlangt aussagekräftige Nachweise:
- Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50.
- Bescheinigung oder Gutachten vom Arzt – mit Angaben über das Vorliegen, den Beginn und die Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit des Kindes.
- Feststellungsbescheid der Versorgungsämter (nach SGB IX) oder ein Rentenbescheid.
- Bei seelischer Behinderung: Sachverständigengutachten möglich.
Wichtig: Der Eintritt der Behinderung vor dem 25. Lebensjahr muss aus den Unterlagen klar hervorgehen, auch wenn die Diagnose erst später gestellt wird.
Wie lange gilt der Kindergeldanspruch?
Für Kinder mit anerkannter Schwerbehinderung kann der Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbegrenzung bestehen – solange die Behinderung fortbesteht und die Voraussetzungen erfüllt sind:
- Kind muss außerstande sein, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten
- Das Einkommen des Kindes (z.B. aus Werkstätten, Rente oder Minijobs) darf den individuellen Bedarf nicht dauerhaft übersteigen.
Besonderheiten bei erwachsenen Kindern
- Ausbildung oder Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen verlängert den Anspruch unabhängig vom Alter.
- Pflegegrad, Grundsicherungsbezug oder Merkzeichen „H“/„B“ im Ausweis (hilflos oder blind) können den Anspruch zusätzlich absichern.
- Eltern müssen regelmäßig aktuelle Nachweise vorlegen und auf Verlangen neue ärztliche Gutachten einreichen.
Was muss bei Antrag und Verlängerung beachtet werden?
- Der Kindergeldantrag (Formular KG1 + Anlage Kind) muss inkl. aller Nachweise eingereicht werden.
- Bei volljährigen Kindern mit neuer Diagnose ist eine lückenlose Dokumentation wichtig, um den Zusammenhang zwischen Behinderungsbeginn und späterer Erwerbsunfähigkeit zu belegen.
- Bei Veränderungen (Einkommen, Erwerbstätigkeit, Pflegezustand) unbedingt die Familienkasse rechtzeitig informieren, um Rückforderungen oder Sanktionen zu vermeiden.
Tipps aus der Praxis
- Frühe Antragstellung und detaillierte medizinische Unterlagen erleichtern die Bewilligung.
- Alle wichtigen Bescheide und Gutachten dauerhaft aufbewahren.
- Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen und ggf. anwaltlichen oder behördlichen Rat einholen.
- Beratungsangebote von Behindertenorganisationen oder Sozialverbänden nutzen.


