Im Dezember erhalten viele Rentner in Deutschland einen neuen Rentenbescheid, wenn sich bei ihrer Rente Änderungen ergeben – insbesondere betrifft das 2025 viele Bezieher von Erwerbsminderungsrenten aufgrund einer gesetzlichen Reform. Der Bescheid informiert darüber, wie sich der Rentenbetrag ab Dezember zusammensetzt und welche Neuerungen es gibt.
Wer erhält im Dezember einen Rentenbescheid?
- Anspruchsberechtigt sind alle Rentner, deren Rente sich durch die Integration des sogenannten Rentenzuschlags verändert. Besonders betroffen sind rund drei Millionen Empfänger einer Erwerbsminderungsrente, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag. Rechtsgrundlage ist der neue § 307i SGB VI.
- Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die neuen Rentenbescheide automatisch im Zeitraum von Ende Oktober bis Mitte Dezember. Ein Antrag ist nicht erforderlich, die Prüfung erfolgt intern durch die Rentenversicherung.
Was steht im Rentenbescheid für Dezember?
- Ab Dezember 2025 wird der bisher separat gezahlte Erwerbsminderungs-Zuschlag direkt in die monatliche Rentenzahlung integriert. Es gibt künftig nur noch eine Gesamtsumme statt zwei Überweisungen pro Monat.
- Alle Betroffenen werden im Bescheid genau darüber informiert, wie sich der neue Rentenbetrag zusammensetzt – mitsamt dem Zugschlag. Bei einer Rente von 1.000 Euro macht der Zuschlag beispielsweise rund 75 Euro pro Monat aus.
- Ungefähr um die Summe des Zuschlags erhöht sich dann die Rente im Dezember.
Auszahlungstermine und wichtige Fristen
- Die Auszahlung der Dezemberrente 2025 findet am letzten Bankarbeitstag des Monats statt, also am 30.12.2025.
- Die letzten separat laufenden Zuschlagsüberweisungen gibt es im November, danach erhalten alle Betroffenen eine einzige, erhöhte Auszahlung.
- Wer noch bar („Rentenscheck“) ausgezahlt wird, erhält im Dezember 2025 zum letzten Mal eine solche Zahlung. Ab Januar 2026 ist eine Kontoauszahlung Pflicht, anderenfalls droht eine kurzfristige Unterbrechung mit späterer Nachzahlung.
- Über die Höhe und Auszahlungsweise informiert der Bescheid im Detail. Er sollte genau geprüft werden; bei Unstimmigkeiten können Betroffene Widerspruch einlegen.
FAQ für Rentner im Dezember
- Ein Antrag auf den neuen Bescheid ist nicht nötig – die Deutsche Rentenversicherung informiert Betroffene unaufgefordert.
- Nachzahlung muss nicht beantragt werden, eventuelle Nachzahlungen erfolgen automatisch.
- Bei Fragen stehen die Servicestellen sowie eine Hotline der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.


