Rente: Zuschlag wird neu berechnet
Rund drei Millionen Erwerbsminderungsrentner sowie bestimmte Hinterbliebenen- und Folgerentner bekommen ab 1. Dezember 2025 ihren seit Juli 2024 gezahlten Rentenzuschlag nach einem neuen Verfahren berechnet. Der Zuschlag wird nicht mehr separat ausgezahlt, sondern dauerhaft in die Rente integriert und steigt künftig automatisch mit jeder Rentenanpassung mit.
Grundlage ist ein neuer Paragraf im SGB VI, der den Zuschlag auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der Rente am 30. November 2025 zugrunde liegen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft alle anspruchsberechtigten Fälle automatisch – Betroffene müssen keinen Antrag stellen, können aber im Einzelfall mit einer spürbaren Erhöhung von durchschnittlich rund 50 Euro und möglichen Nachzahlungen rechnen.
Gefahr von Kürzungen und Anrechnung
Mit der Integration des Zuschlags in die laufende Monatsrente ändert sich auch die sozialrechtliche Einordnung dieser Zahlung. Ab Dezember 2025 zählt der Zuschlag als regulärer Rentenbestandteil und somit als Einkommen, was sich auf bedürftigkeitsabhängige Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter auswirken kann. Für einige Haushalte kann dies dazu führen, dass Sozialleistungen sinken oder ganz entfallen, wenn durch den höheren Rentenbetrag die Einkommensgrenzen überschritten werden.
Besonders wichtig: Die Neuberechnung des Zuschlags kann ab Mitte 2026 auch Auswirkungen auf Witwenrente und Witwerrente haben, da der höhere Rentenanspruch des Verstorbenen in die Hinterbliebenenrente einfließen kann. Betroffene sollten Rentenbescheide genau prüfen und bei Unklarheiten zeitnah Widerspruchsfristen beachten oder Beratung bei der Rentenversicherung und Sozialverbänden in Anspruch nehmen.
Ende der Bar-Rentenauszahlung
Zum Jahresende 2025 wird die Möglichkeit der Barauszahlung der Rente über die Deutsche Post bzw. Postbank endgültig eingestellt. Rund einige tausend Rentner, die bisher ohne eigenes Konto direkt am Schalter Bargeld erhielten, müssen zukünftig ein Girokonto angeben, damit ihre Rente weiterläuft.
Wer bis dahin kein Konto eingerichtet und der Rentenversicherung gemeldet hat, riskiert Verzögerungen oder Unterbrechungen bei der Rentenauszahlung. Besonders ältere und wenig mobile Menschen sollten deshalb frühzeitig Unterstützung bei Angehörigen, Sozialdiensten oder Beratungsstellen suchen, um rechtzeitig ein Basiskonto zu eröffnen.Infos auch hier: Rente in bar
Krankenkassenbeiträge und Freibeträge
Im Dezember 2025 legen die gesetzlichen Krankenkassen verbindlich ihre Zusatzbeiträge für das Jahr 2026 fest. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit einem deutlichen Anstieg – der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll auf etwa 2,5 Prozent klettern, was insbesondere Versicherte mit geringer Rente spüren werden.
Für pflichtversicherte Rentner mit Betriebsrenten gibt es zugleich eine kleine Entlastung: Der Freibetrag, ab dem Beiträge auf Betriebsrenten fällig werden, steigt auf rund 187 Euro im Monat. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können ohne Nachteile in eine andere gesetzliche Kasse wechseln.
Steuerfristen und Steuervorteile
Für Steuerzahler ist Dezember 2025 der letzte Monat, um die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 im Blick zu behalten. Wer seine Erklärung ohne Steuerberater einreicht, muss in der Regel bis Ende Juli 2025 abgeben; bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge und Zinsen, die ab Ende des Jahres vermehrt festgesetzt werden.
Zudem greifen 2025 bereits höhere Freibeträge und Anpassungen im Einkommensteuertarif, die das zu versteuernde Einkommen entlasten und die kalte Progression abmildern sollen. Wer seine Vorauszahlungen zu hoch angesetzt hat, kann über die Steuererklärung 2024 Rückerstattungen erhalten und sollte daher Belege und Nachweise rechtzeitig sortieren.
Neue Verbraucherrechte: Widerrufsbutton & Online-Handel
Bis zum 19. Dezember 2025 muss Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzen, die einen standardisierten Widerrufsbutton im Online-Handel vorsieht. Verbraucher sollen online abgeschlossene Verträge dadurch einfacher und rechtssicher widerrufen können, ohne lange nach Formularen oder E-Mail-Adressen suchen zu müssen.
Für Händler bedeutet dies technische und rechtliche Anpassungen: Webshops müssen einen klar erkennbaren Button bereitstellen, über den der Widerruf schnell ausgelöst werden kann. Wer den Button nicht anbietet oder fehlerhaft umsetzt, riskiert Abmahnungen und rechtliche Nachteile, etwa verlängerte Widerrufsfristen.
Energiepreise und Schutz vor Stromschwankungen
Im Bereich Energie treten Ende 2025 weitere Regelungen zum Schutz von Verbrauchern vor starken Preisschwankungen in Kraft. Geplant sind unter anderem strengere Transparenzpflichten für Energieversorger und Vorgaben zu Preisänderungsklauseln in Strom- und Gasverträgen, damit Kunden Preisanpassungen besser nachvollziehen können.
Auch die Möglichkeiten, in Grund- und Ersatzversorgung zu wechseln oder aus teuren Verträgen auszusteigen, werden teilweise neu geregelt. Verbraucher sollten deshalb vor Jahresende ihre Vertragsunterlagen prüfen und vergleichen, ob ein Anbieterwechsel oder Tarifwechsel Einsparpotenziale bringt.
Verkehr, Bahn & Mobilität
Der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn tritt am 14. Dezember 2025 in Kraft und bringt zusätzliche Verbindungen sowie Angebotsanpassungen im Fern- und Regionalverkehr. Die Bahn verzichtet dabei laut Ankündigung auf generelle Preiserhöhungen im Zuge des Fahrplanwechsels und setzt weiterhin auf Spar- und Supersparpreise, was insbesondere Pendler und Reisende in der Vorweihnachtszeit entlastet.
Parallel starten Testphasen für ferngesteuerte oder teilautonome Fahrzeuge im Straßenverkehr, die in speziellen Pilotprojekten erprobt werden. Für Bürger entstehen hier zunächst keine unmittelbaren Pflichten, allerdings können sich langfristig neue Verkehrskonzepte und Sicherheitsstandards entwickeln.
Umweltvorgaben und mögliche Preisfolgen
Zum Monatsende Dezember 2025 tritt die EU-Entwaldungsverordnung vollständig in Kraft, die strengere Lieferkettenregeln für bestimmte Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Palmöl und Holz vorschreibt. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte aus entwaldungsfreien Quellen stammen und detaillierte Herkunftsnachweise führen.
Diese Vorgaben können zu höheren Produktions- und Beschaffungskosten führen, die sich perspektivisch auch in Verbraucherpreisen niederschlagen, insbesondere bei Lebensmitteln, Möbeln und Papierprodukten. Verbraucher profitieren im Gegenzug von mehr Transparenz und einem stärkeren Schutz von Wäldern und Ökosystemen weltweit.
Unsere Dezember-Empfehlung: Was Rentner und Verbraucher jetzt konkret tun sollten!
- Rentenbescheide prüfen: Erwerbsminderungsrentner und Hinterbliebene sollten den neuen Bescheid ab Dezember genau kontrollieren, insbesondere Höhe des Zuschlags und mögliche Nachzahlungen.
- Konto einrichten: Wer noch Bar-Rente erhält, muss umgehend ein Giro- oder Basiskonto eröffnen und die Daten der Rentenversicherung mitteilen.
- Krankenkasse und Tarife vergleichen: Bei steigenden Zusatzbeiträgen lohnt ein Kassenwechsel; Fristen und Sonderkündigungsrecht beachten.
- Online-Verträge dokumentieren: Künftig wird der Widerrufsbutton Standard – bis dahin sollten Bestätigungs-E-Mails und Vertragsdaten sorgfältig archiviert werden.
- Strom- und Gasverträge checken: Neue Schutzregeln und eventuell angepasste Tarife machen einen Preisvergleich zum Jahresende besonders sinnvoll.


