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Änderungen bei Kindergeld Auszahlung ab 2026 – was neu und möglicherweise rechtswidrig ist

Ab Januar 2026 treten beim Kindergeld in Deutschland einige Änderungen in Kraft: Der monatliche Betrag steigt leicht auf 259 Euro pro Kind, der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht und es bleiben strukturelle Unterschiede in der Auszahlung bestehen. Diskussionen über rechtliche Bedenken entzünden sich derzeit vor allem an der Art und Weise der Auszahlung (Wegfall der Barscheck-Auszahlung). Einzelheiten in folgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Erhöhung: Neue Kindergeld-Sätze und Freibeträge

  • Das Kindergeld beträgt ab 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat – vier Euro mehr als 2025.
  • Der Kinderfreibetrag steigt auf insgesamt 9.756 Euro pro Jahr (inkl. Betreuungsfreibetrag).
  • Die Erhöhung erfolgt automatisch, Eltern müssen keinen Antrag stellen.

Auszahlung: Bestehendes und neue Regeln

  • Die Auszahlungstermine richten sich weiterhin nach der Endziffer der Kindergeldnummer, wobei niedrige Endziffern (z. B. 0 oder 1) früher im Monat, hohe Endziffern (z. B. 8 oder 9) später ausgezahlt werden.
  • Überweisungen erfolgen ausschließlich an Bankarbeitstagen, weshalb sich Feiertage und Wochenenden auf die Termine auswirken können.
  • Eltern mit mehreren Kindern erhalten eine Gesamtsumme, es bleibt aber nur eine Person anspruchsberechtigt.
  • Das Barcheckverfahren fällt weg! Und das ist die Neuregelung, die ab Januar 2026 in Kraft treten soll!

Sonderregelung im Bundeskindergeldgesetz

Im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) soll folgende Regelung in § 11 Abs. 3 eingefügt werden:

„Abweichend von § 47 Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch werden das sozialrechtliche Kindergeld und der Kinderzuschlag ausschließlich auf das angegebene Konto bei einem Geldinstitut, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 gilt, überwiesen. Die Überweisung erfolgt kostenfrei.“

Quelle: BT DS 21/2634, S. 7

Was ist möglicherweise rechtswidrig?

Die Bundesregierung plant mit Wirkung ab 2026 eine neue gesetzliche Vorgabe für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag: Die Bundesagentur für Arbeit zahlt diese Leistungen künftig ausschließlich auf ein angegebenes Bankkonto aus, das bei einem Institut innerhalb des EU-Raums geführt wird und für das die SEPA-Verordnung gilt. Kosten für die Überweisung fallen dabei für die Empfänger nicht an.

Bislang bestand in Ausnahmefällen ein Anspruch auf alternative, kostenfreie Auszahlung – etwa per Scheck oder Barcheck, wenn Betroffene nachweisen konnten, dass eine Kontoeröffnung aus persönlichen Gründen unmöglich war (zum Beispiel bei Geflüchteten, Wohnungslosen oder Menschen mit Pfändung). Diese Möglichkeit wird mit der neuen gesetzlichen Regelung gestrichen und ausdrücklich durch eine Konto-Pflicht ersetzt. Andere Auszahlungswege entfallen somit.

Damit entfällt die bisherige Einzelfallprüfung, die im Sozialgesetzbuch (SGB I, § 47) vorgesehen ist. § 11 Abs. 3 BKGG – Entwurf hebelt diese Regelung im SGB I aus. Künftig müssen Kindergeld- und Kinderzuschlag-Empfänger generell selbst für ein eigenes Konto sorgen.

Experten und Sozialverbände kritisieren diese Änderung deutlich: Sie sehen darin eine potenzielle Benachteiligung besonders schutzbedürftiger Gruppen und verweisen darauf, dass auch künftig Einzelfälle existieren werden, in denen eine Kontoeröffnung nicht möglich ist – zum Beispiel durch fehlende Unterlagen, negative SCHUFA oder rechtliche Unsicherheit bei einem ungeklärten Aufenthaltsstatus.

Juristen halten die weitgehende Abschaffung alternativer Auszahlungswege für rechtlich problematisch, da im Sozialrecht stets der Einzelfall gewürdigt werden muss. Die Bundesregierung schaut hingegen nur auf den Verwaltungsaufwand und möchte die Auszahlung technisch vereinfachen und Missbrauch vermeiden.

Fazit zu geplanten Änderungen bei der Kindergeld Auszahlung 2026

Die Frage nach der sozialen und juristischen Angemessenheit der Konto-Pflicht bei der Kindergeld Auszahlung unter Wegfall der Möglichkeit der Barscheck-Auszahlung wird im Jahr 2026 die Gerichte beschäftigen!

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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