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13. Gehalt oder Nullrunde? So ungleich verteilt ist Weihnachtsgeld in Deutschland

Einmal im Jahr zeigt sich, wie gerecht es in Deutschland wirklich zugeht: beim Weihnachtsgeld. Wer bekommt den begehrten Bonus, wer geht leer aus – und wie gut stehen Beamte im Vergleich zu Angestellten in Industrie, Handel und öffentlichem Dienst wirklich da? Wir ordnen die Zahlen, Regeln und Streitpunkte rund um das 13. Gehalt ein.

Bonus am Jahresende, volle Regale, leuchtende Kinderaugen – doch längst nicht alle Menschen in Deutschland bekommen Weihnachtsgeld. Für die einen ist es das 13. Gehalt, für andere bleibt es ein unerreichter Traum. Besonders umstritten: die Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte. Während Beschäftigte in vielen Branchen um jeden Euro kämpfen, scheinen Staatsdiener oft privilegiert zu sein – zumindest auf den ersten Blick. Alle wichtigen Fakten, Zahlen, Gewinner und Verlierer rund um das Weihnachtsgeld in Deutschland finden sich hier auf „Bürger & Geld“, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..​

Wer in Deutschland überhaupt Weihnachtsgeld bekommt

In Deutschland existiert kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld, sondern ein Flickenteppich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und individuellen Arbeitsverträgen. Nach Auswertungen des WSI-Tarifarchivs erhalten aktuell rund 51 Prozent aller Beschäftigten eine Jahressonderzahlung. Entscheidend ist vor allem, ob ein Betrieb tarifgebunden ist – mit Tarifvertrag profitieren im Schnitt 77 Prozent der Beschäftigten, ohne Tarif sind es nur etwa 41 Prozent.​

Die Chancen auf Weihnachtsgeld hängen zudem stark von Branche, Region und Beschäftigungsform ab. Tarifbeschäftigte im Westen, Vollzeitkräfte, unbefristet Beschäftigte sowie Männer erhalten statistisch häufiger Weihnachtsgeld als Beschäftigte ohne Tarifbindung, in Ostdeutschland, in Teilzeit, mit befristeten Verträgen oder Frauen.​

Wo es besonders viel Weihnachtsgeld gibt

Die Höhe der Sonderzahlung fällt je nach Branche extrem unterschiedlich aus. Die Hans-Böckler-Stiftung berichtet, dass in Branchen wie der chemischen Industrie, Teilen der Energiewirtschaft oder bei der Deutschen Bahn ein volles 13. Monatsgehalt – also 100 Prozent eines Monatsentgelts – gezahlt wird. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar rund 110 Prozent eines Monatsentgelts fällig, weil Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden.​

Im öffentlichen Dienst liegt die Jahressonderzahlung – je nach Entgeltgruppe – aktuell etwa zwischen gut 50 und rund 90 Prozent eines Monatsgehalts. Im Versicherungsgewerbe sind es häufig um die 80 Prozent, im westdeutschen Einzelhandel im Schnitt etwa 62,5 Prozent. In der Metall- und Elektroindustrie reichen die tariflichen Sätze meist von 25 bis 55 Prozent, zusätzlich kommen dort zum Teil weitere tarifliche Zusatzgelder hinzu.​

Öffentlicher Dienst: Jahressonderzahlung statt klassischem Weihnachtsgeld

Für Angestellte im öffentlichen Dienst heißt das klassische Weihnachtsgeld heute „Jahressonderzahlung“. Der Anspruch ist in § 20 TVöD bzw. § 20 TV-L geregelt und betrifft alle Beschäftigten, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes stehen – inklusive vieler Beschäftigter in Elternzeit.​

Die Berechnung orientiert sich am durchschnittlichen Entgelt der Monate Juli, August und September und umfasst das Tabellenentgelt sowie regelmäßige Zulagen. Für 2025 gelten beispielsweise im Bereich TVöD (VKA) Bemessungssätze von rund 84,5 Prozent des Monatsentgelts in den Entgeltgruppen 1–8, etwa 70 Prozent in 9a–12 und gut 51 Prozent in 13–15; beim Bund liegen sie in den unteren Gruppen sogar bei etwa 90 Prozent. Ab 2026 sollen diese Sätze nach Angaben spezialisierter Portale vereinfacht und teils weiter angehoben werden.​

Beamte: Wer bekommt welche Sonderzahlung?

Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat, ihre Bezüge richten sich nach Besoldungstabellen und Sondergesetzen. Für Bundesbeamte wurde die frühere Einmalzahlung als Weihnachtsgeld bereits 2009 abgeschafft und in das Grundgehalt integriert, wodurch ein dauerhafter Zuschlag von rund 5 Prozent der Jahresbezüge entstand. In mehreren Bundesländern wurde ähnlich verfahren, andere zahlen weiterhin eigenständige Jahressonderzahlungen – Sachsen gilt als Negativausnahme, weil dort lange komplett auf eine Sonderzahlung verzichtet wurde.​

Wie das Portal kredit-beamten.de berichtete, erhalten Beamte je nach Besoldungsgruppe teils pauschale Beträge, etwa mehrere Hundert bis über 1.000 Euro, oft ergänzt um kinderbezogene Sonderbeträge. Landesbehörden wie das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung nennen beispielhaft jährliche Sonderzahlungen von rund 420 Euro für aktive Beamtinnen und Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen. Parallel dazu werden Tarifergebnisse aus dem öffentlichen Dienst zeitversetzt auf die Besoldung übertragen, teils inklusive einmaliger Abschlagszahlungen ab Ende 2025.​

Profitieren Beamte beim Weihnachtsgeld besonders?

Auf den ersten Blick wirken die Beamtenregelungen komfortabel, weil Sonderzahlungen weitgehend dauerhaft abgesichert sind. Während tariflose Beschäftigte in der Privatwirtschaft jederzeit mit Kürzungen oder dem kompletten Wegfall des Weihnachtsgeldes rechnen müssen, sind Besoldung und Sonderzahlungen von Beamten gesetzlich geregelt und politisch schwerer angreifbar.​

Allerdings ist der Vergleich differenziert zu betrachten: In Branchen mit starkem Tarif und hoher Produktivität – etwa Chemie, Energie oder Eisen- und Stahlindustrie – liegen Jahressonderzahlungen teilweise deutlich über dem, was viele Beamte erhalten. Zudem wurde das Weihnachtsgeld für Bundesbeamte in der Vergangenheit faktisch gekürzt, indem es in die Grundgehälter integriert und frühere Einmalzahlungen gestrichen wurden. Von einem einheitlichen „Superbonus“ für alle Beamten kann daher nicht gesprochen werden, vielmehr profitieren sie von Planungssicherheit und regelmäßigen Anpassungen, während die Spitzenbeträge häufig in gut organisierten Tarifbranchen zu finden sind.​

Andere Gruppen: Wer geht leer aus?

Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung gehören zu den größten Verlierern beim Weihnachtsgeld. In tariflosen Unternehmen verzichtet mehr als die Hälfte der Arbeitgeber auf Sonderzahlungen oder zahlt nur in Einzelfällen freiwillige Boni – ohne Rechtsanspruch und oft abhängig von der wirtschaftlichen Lage. Besonders betroffen sind kleine Betriebe, Dienstleistungs- und Teile der Gastronomiebranchen, in denen die Löhne häufig ohnehin niedrig sind.​

Auch Minijobberinnen und Minijobber erhalten nur dann Weihnachtsgeld, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder sie aufgrund betrieblicher Übung gleichbehandelt werden müssen. Ein gesetzlicher Mindestschutz existiert ebenso wenig wie eine verbindliche Mindesthöhe. Für viele Haushalte mit geringen Einkommen bedeutet das: Gerade dort, wo jeder zusätzliche Euro gebraucht würde, bleibt die Kasse zum Jahresende häufig leer.​

Weihnachtsgeld nach Branche – Überblick

Nachfolgende Übersicht zeigt – gerundet – typische Größenordnungen des Weihnachtsgeldes in zentralen Bereichen, soweit tariflich geregelt.​

Bereich / BrancheÜbliche Höhe Weihnachtsgeld (tariflich)Quelle / Hinweis
Chemische Industrie, EnergiewirtschaftBis zu 100% eines Monatsentgelts (13. Gehalt) ​Hans-Böckler-Stiftung, Branchenangaben
Eisen- und StahlindustrieRund 110% eines Monatsentgelts ​WSI-Tarifarchiv, Gewerkschaften
Öffentlicher Dienst (TVöD/TV-L)Ca. 52–90% je nach Entgeltgruppe ​TVöD/TV-L, Fachportale
VersicherungsgewerbeRund 80% eines Monatsentgelts ​Branchenanalysen
Einzelhandel WestdeutschlandEtwa 62,5% eines Monatsentgelts ​Tarifübersichten
Metall- und ElektroindustrieMeist 25–55% plus Zusatzgelder​IG Metall, Tarifinfos
Gering entlohnte Branchen (z. B. Landwirtschaft, Teile Großhandel)Häufig pauschale Beträge, z. T. nur 250–400 Euro ​ifb, Tarifbeispiele
Beamte (je nach Land/Besoldung)Pauschale Sonderzahlung oder im Grundgehalt integrierter Zuschlag ​Besoldungsgesetze, Landesbehörden

Steuer, Sozialabgaben und Auswirkungen auf Bürgergeld

Weihnachtsgeld ist arbeitsrechtlich eine Sonderzahlung, steuerlich jedoch ganz normales Einkommen. Es unterliegt der Lohnsteuer sowie grundsätzlich Sozialabgaben; durch die sogenannten „sonstigen Bezüge“ kann die Steuerbelastung im Auszahlungsmonat spürbar ansteigen, was viele Beschäftigte überrascht. Unterm Strich bleibt aber in aller Regel ein deutlich spürbares Plus auf dem Konto.​

Für Beziehende von Bürgergeld und anderen Sozialleistungen kann eine einmalige Sonderzahlung als Einkommen angerechnet werden, sofern sie nicht unter Freigrenzen fällt. Die genaue Bewertung hängt von Art und Zeitpunkt der Zahlung sowie den jeweiligen Regelungen im SGB II und SGB XII ab, weshalb sich eine frühzeitige Beratung beim Jobcenter oder einer unabhängigen Beratungsstelle empfiehlt. Auf „Bürger & Geld“ werden diese sozialrechtlichen Folgen regelmäßig ausführlich eingeordnet.​

FAQ: Weihnachtsgeld

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein, ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch existiert nicht. Ein Rechtsanspruch entsteht nur, wenn Weihnachtsgeld ausdrücklich im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in einer verbindlichen Betriebsvereinbarung geregelt ist – oder sich aus betrieblicher Übung ergibt.

Wer bekommt in Deutschland am häufigsten Weihnachtsgeld?

Am besten stehen Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben da. Studien des WSI und des DGB zeigen, dass rund 77 Prozent der Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld erhalten, während in nicht tarifgebundenen Unternehmen mehr als die Hälfte leer ausgeht.

Profitieren Beamte stärker als andere Beschäftigte?

Beamte profitieren vor allem von der Planungssicherheit gesetzlich geregelter Sonderzahlungen oder integrierter Zuschläge im Grundgehalt. Gleichzeitig liegen Spitzenzahlungen in einigen Industriebranchen deutlich über typischen Beamten-Sonderzahlungen, wie Auswertungen von Hans-Böckler-Stiftung und Gewerkschaften zeigen.

Bekommen Rentnerinnen, Rentner und Bürgergeld-Beziehende Weihnachtsgeld?

Ein automatisches Weihnachtsgeld für Rentnerinnen und Rentner gibt es nicht. Sonderzahlungen hängen von früheren Betriebsrenten, kapitalgedeckten Verträgen oder freiwilligen Zulagen ab. Bürgergeld-Beziehende erhalten kein klassisches Weihnachtsgeld, können aber von Mehrbedarfen oder einmaligen Unterstützungen profitieren, sofern diese gesetzlich vorgesehen sind oder durch Sozialträger gewährt werden.

Kann Weihnachtsgeld gestrichen oder gekürzt werden?

Ja, je nach Rechtsgrundlage. Steht die Zahlung nur unter Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt, können Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einschränken – Grenzen setzen dabei Arbeitsverträge, Tarifverträge und die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.

Fazit: Weihnachtsgeld als Gradmesser sozialer Gerechtigkeit

Weihnachtsgeld spaltet die Arbeitswelt in Gewinner und Verlierer – von großzügigen 13. Gehältern in starken Tarifbranchen bis hin zu Nullrunden in prekären Jobs. Beamtinnen und Beamte profitieren nicht zwingend von den höchsten Beträgen, wohl aber von verlässlichen, gesetzlich abgesicherten Sonderzahlungen oder Zuschlägen, während viele Beschäftigte in der Privatwirtschaft von der wirtschaftlichen Laune ihrer Arbeitgeber abhängig bleiben.​

Für das Nachrichtenmagazin „Bürger & Geld“ des Vereins Für soziales Leben e. V. zeigt sich damit: Weihnachtsgeld ist längst mehr als nur ein Extra für Geschenke – es ist ein Spiegel der sozialen Balance in Deutschland und ein Prüfstein für Tarifpolitik, Sozialstaat und politischen Gestaltungswillen.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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