Neue Grundsicherung 2026: Karenzzeit fürs Schonvermögen fällt weg – wer jetzt zuerst sein Erspartes aufbrauchen muss
Ab Juli 2026 fällt bei der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende die Karenzzeit für das Schonvermögen weg—das Vermögen wird direkt bei Antragstellung geprüft und die Freibetragsgrenzen richten sich künftig nach Lebensalter. Damit müssen Antragsteller schneller auf eigenes Erspartes zurückgreifen, bevor ein Anspruch besteht. Was genau auf Bürgergeld Bezieher zukommt, zeigt nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
Die kommende Bürgergeld Reform beendet die bisherige Karenzzeit zum Schonvermögen (12 Monate) aus dem Bürgergeld-System, in der bis zu 40.000 Euro Schonvermögen geschützt waren. Zukünftig gelten altersgestaffelte Vermögensfreibeträge:
Bis 30 Jahre: 5.000 Euro
Bis 41 Jahre: 10.000 Euro
Bis 51 Jahre: 12.500 Euro
Ab 51 Jahren: 20.000 Euro
Langjährig geförderte private Altersvorsorge (z.B. Riester, Rürup) bleibt geschützt, andere Ersparnisse müssen jedoch vollständig geprüft und ggf. eingesetzt werden.
Auswirkungen für Leistungsberechtigte
Jeder Antragsteller muss das Vermögen nun sofort offenlegen. Überschreiten die Rücklagen den altersabhängigen Freibetrag, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Gerade jüngere Antragsteller sind schneller gezwungen, privat gespartes Kapital für den Lebensunterhalt einzusetzen.
Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt weiterhin als angemessenes Schonvermögen geschützt.
Weitere wichtige Änderungen ab 2026
Strengere Sanktionen bei Pflichtverletzungen—bis zu vollständigem Leistungsentzug, soweit rechtlich zulässig.
Sofortige Prüfung der Angemessenheit von Miet- und Heizkosten; keine Karenzzeit mehr für die Wohnung.
Hinzuverdienstgrenzen werden erhöht, um Erwerbstätigkeit attraktiver zu machen.
Verpflichtende Teilnahme an Integrations- und Beschäftigungsmaßnahmen; die Kooperation mit den Jobcentern wird restriktiver kontrolliert.
Tabelle: Bürgergeld vs. Neue Grundsicherung 2026
Kriterium
Bürgergeld (2025)
Neue Grundsicherung (2026)
Vermögensprüfung
Karenzzeit mit hohen Freibeträgen
Sofortige Prüfung, altersabhängiger Freibetrag
Schonvermögen
Bis zu 40.000 € geschützt in Karenzzeit
5.000–20.000 €, nach Alter gestaffelt
Mietkosten
12 Monate Karenzzeit
Sofort angemessen
Sanktionen
Bis zu 30 %, selten vollständiger Entzug
Strenger, bis zum vollständigen Entzug
Hinzuverdienst
Begrenzte Freibeträge
Erhöhte Freibeträge
Maßnahmen
Freiwillig oder individuell vereinbart
Teilnahme und Kontrolle verpflichtend
Fazit und Einordnung
Mit dem Wegfall der Karenzzeit wird der Zugang zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende für viele Betroffene verschärft. Besonders Personen mit geringen Ersparnissen oder privater Altersvorsorge können schneller in eine finanzielle Notlage geraten und müssen frühzeitig ihre Rücklagen verbrauchen, um Leistungsansprüche zu erlangen. Die Regelung stellt große Herausforderungen für Empfänger, aber auch für das Ziel der Armutsvermeidung und sozialen Absicherung dar.
Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.
Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.
Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.
Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.
Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.
Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl, etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.
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