Rechtlicher Hintergrund
Gemäß Sozialrecht müssen alle Zuflüsse, also Einnahmen, offengelegt werden, damit das Jobcenter prüfen kann, ob diese auf die Leistungen anzurechnen sind und der Anspruch auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht. Es geht um die Prüfung der Bedürftigkeit, die Anspruchsvoraussetzung nach dem SGB II ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahmen durch Verkäufe auf eBay, Kleinanzeigen oder anderen Plattformen erzielt wurden. Seit Inkrafttreten des Plattform-Steuer-Transparenzgesetzes (PStTG) werden Verkaufsdaten von Plattformen wie eBay an das Finanzamt übermittelt, und darüber erhalten auch die Jobcenter Zugriff auf diese Daten.
Rechtliche Grundlage ist § 60 SGB I. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Erklärung von anspruchsbegründenen Tatsachen und zur Vorlage von Beweismitteln. Darunter fallen Kontoauszüge und auch Ebay-Kauflisten.
Wann ist die Kontrolle erlaubt?
- Private Veräußerungsgeschäfte bis zu 30 Transaktionen im Jahr und einem Gesamtwert von unter 2.000 Euro bleiben meist steuer- und meldungsfrei. Das gilt für das PStTG. Für den Anspruch auf Bürgergeld / Grundsicherung ist jedoch entscheidend, ob eine anrechnungspflichtige Einnahmen erzielt werden.
- Sobald also der Verdacht besteht, dass gewerbliche Verkäufe oder regelmäßige Einnahmen erzielt werden, kann das Jobcenter Nachweise wie Kauflisten, Kontoauszüge oder PayPal-Übersichten verlangen.
Was müssen Jobcenter-Empfänger beachten?
- Sämtliche Einnahmen aus Verkäufen sollten vorsorglich dem Jobcenter gemeldet werden, um Rückforderungen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das gilt vor allem dann, wenn die Einnahme auf dem Girokonto verbucht wird. Denn in die Kontoauszüge kann das Jobcenter oder das Grundsicherungsamt Einsicht nehmen.
- Es empfiehlt sich, lückenlose Nachweise über die Verkäufe und deren Anlass (z.B. Haushaltsauflösung, einmaliger Verkauf, private Vermögensumwandlung) vorzulegen. Besonders wichtig sind vollständige und ungeschwärzte Kontoauszüge oder Zahlungsbelege.
Handlungsempfehlungen für Bürgergeld-Empfänger
- Offene Kommunikation mit dem Jobcenter. Lieber zu früh als zu spät Verkaufsaktivitäten melden.
- Verkaufsbelege und Kontoauszüge bereithalten, insbesondere bei größeren Einnahmen oder regelmäßigen Verkäufen.
- Im Streitfall anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, gerade wenn eine Strafanzeige oder Rückforderung im Raum steht.
Fazit zur Anforderung von Ebay-Listen durch das Amt
Die Anforderung einer eBay-Kaufliste durch das Jobcenter ist unter den aktuellen gesetzlichen Regelungen grundsätzlich zulässig, wenn sie zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Einkommensanrechnung dient. Transparenz und zeitnahe Meldepflichten schützen Leistungsbezieher vor rechtlichen Problemen.
Zusätzliche Anmerkung: was für die Anforderung von Ebay Kauf- und Verkaufslisten durch das Amt im Bereich Bürgergeld gilt, gilt auch für den Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung!


