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Jobcenter fordert Ebay‑Kaufliste: Dürfen die wirklich deine Einkäufe kontrollieren?

Das Jobcenter darf im Rahmen der Prüfung des Anspruchs auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende unter bestimmten Umständen eine eBay-Kaufliste oder Verkaufsübersicht von Leistungsempfängern bzw. Antragstellern verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass über die Plattform Einnahmen erzielt werden, die als Einkommen anzurechnen sind. Was erlaubt ist und was nicht, erklärt unserer Experte in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Rechtlicher Hintergrund

Gemäß Sozialrecht müssen alle Zuflüsse, also Einnahmen, offengelegt werden, damit das Jobcenter prüfen kann, ob diese auf die Leistungen anzurechnen sind und der Anspruch auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht. Es geht um die Prüfung der Bedürftigkeit, die Anspruchsvoraussetzung nach dem SGB II ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahmen durch Verkäufe auf eBay, Kleinanzeigen oder anderen Plattformen erzielt wurden. Seit Inkrafttreten des Plattform-Steuer-Transparenzgesetzes (PStTG) werden Verkaufsdaten von Plattformen wie eBay an das Finanzamt übermittelt, und darüber erhalten auch die Jobcenter Zugriff auf diese Daten.

Rechtliche Grundlage ist § 60 SGB I. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Erklärung von anspruchsbegründenen Tatsachen und zur Vorlage von Beweismitteln. Darunter fallen Kontoauszüge und auch Ebay-Kauflisten.

Wann ist die Kontrolle erlaubt?

  • Private Veräußerungsgeschäfte bis zu 30 Transaktionen im Jahr und einem Gesamtwert von unter 2.000 Euro bleiben meist steuer- und meldungsfrei. Das gilt für das PStTG. Für den Anspruch auf Bürgergeld / Grundsicherung ist jedoch entscheidend, ob eine anrechnungspflichtige Einnahmen erzielt werden.
  • Sobald also der Verdacht besteht, dass gewerbliche Verkäufe oder regelmäßige Einnahmen erzielt werden, kann das Jobcenter Nachweise wie Kauflisten, Kontoauszüge oder PayPal-Übersichten verlangen.

Was müssen Jobcenter-Empfänger beachten?

  • Sämtliche Einnahmen aus Verkäufen sollten vorsorglich dem Jobcenter gemeldet werden, um Rückforderungen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.​ Das gilt vor allem dann, wenn die Einnahme auf dem Girokonto verbucht wird. Denn in die Kontoauszüge kann das Jobcenter oder das Grundsicherungsamt Einsicht nehmen.
  • Es empfiehlt sich, lückenlose Nachweise über die Verkäufe und deren Anlass (z.B. Haushaltsauflösung, einmaliger Verkauf, private Vermögensumwandlung) vorzulegen. Besonders wichtig sind vollständige und ungeschwärzte Kontoauszüge oder Zahlungsbelege.

Handlungsempfehlungen für Bürgergeld-Empfänger

  • Offene Kommunikation mit dem Jobcenter. Lieber zu früh als zu spät Verkaufsaktivitäten melden.
  • Verkaufsbelege und Kontoauszüge bereithalten, insbesondere bei größeren Einnahmen oder regelmäßigen Verkäufen.
  • Im Streitfall anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, gerade wenn eine Strafanzeige oder Rückforderung im Raum steht.

Fazit zur Anforderung von Ebay-Listen durch das Amt

Die Anforderung einer eBay-Kaufliste durch das Jobcenter ist unter den aktuellen gesetzlichen Regelungen grundsätzlich zulässig, wenn sie zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Einkommensanrechnung dient. Transparenz und zeitnahe Meldepflichten schützen Leistungsbezieher vor rechtlichen Problemen.

Zusätzliche Anmerkung: was für die Anforderung von Ebay Kauf- und Verkaufslisten durch das Amt im Bereich Bürgergeld gilt, gilt auch für den Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung!

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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