Zeitplan: Wann die neue Grundsicherung kommt
Die Bundesregierung hat durch Kabinetsbeschluss vom 17.12.2025 die Reform des Bürgergeldes beschlossen und somit auf den Weg gebracht. Es wird zu einer „Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgebaut, die ab 2026 gelten soll. Offiziell wird derzeit ein Start „Mitte 2026“ beziehungsweise der 1. Juli 2026 als realistischer Termin genannt. Bundestag und Bundesrat müssen sich zunächst noch mit dem Gesetzentwurf befassen ihn beschließen, danach kommen die technischen Vorbereitungen bei der Bundesagentur für ARbeit.
Klar ist aber auch: Der Zeitplan ist nicht in Stein gemeißelt, Verzögerungen durch Streit im Bundestag oder Bundesrat könnten den Start in das zweite Halbjahr 2026 oder sogar Anfang 2027 verschieben. Für Bürgergeld-Beziehende ist wichtig: die Jobcenter nehmen die Umstellung automatisch vor, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.
Was sicher kommt: die Reform
Die neue Grundsicherung ersetzt das Bürgergeld als Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II und übernimmt dabei viele Strukturen des bisherigen Systems. Der Name „Bürgergeld“ verschwindet, stattdessen soll die Leistung wieder „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ heißen – verbunden mit einem stärkeren Fokus auf Pflichten und Arbeitsaufnahme.
Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass Erwerbsaufnahme wieder klar Vorrang vor längerer Qualifizierung haben soll. Die Reform ist damit keine komplette Systemumkehr, aber eine deutliche Akzentverschiebung hin zu mehr Verbindlichkeit und Sanktionen innerhalb des bekannten Grundsicherungsrahmens.
Regelsätze: Wie viel Geld es 2026 gibt
Für 2026 wurden die Regelbedarfe im Bürgergeld und in der Sozialhilfe nach der bisherigen Fortschreibungsformel festgesetzt; diese Regel gilt voraussichtlich zum letzten Mal. Für alleinstehende Erwachsene liegen die Regelsätze aktuell bei rund 563 Euro, für Partner etwas darunter und für Kinder altersabhängig zwischen etwa 357 und 471 Euro.
Mit der neuen Grundsicherung wird sich in einem ersten Schritt an den Regelsatzbeträgen wenig ändern – die eigentlichen Einschnitte betreffen eher Pflichten, Sanktionen und Vermögen. Künftige Anpassungen sollen sich wieder stärker an der Lohn- und Preisentwicklung orientieren, was zu niedrigeren Steigerungen führen kann als die zuletzt sehr inflationsorientierte Berechnung beim Bürgergeld.
Sanktionen: Was deutlich strenger wird
Kern der Reform sind erheblich verschärfte Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Klar ist, dass die neue Grundsicherung bei wiederholter fehlender Mitwirkung bis zu einem vollständigen Leistungsentzug gehen kann – statt der bisherigen Obergrenze von 30 Prozent Kürzung.
Geplant sind höhere Kürzungssätze bereits beim ersten Verstoß. Es gilt die sog. Dreimal-plus-eins-Regel. Sozialverbände warnen vor Eingriffen ins Existenzminimum, was verfassungsrechtlich verboten ist.
Vermögen und Wohnen: Weniger Schutz, mehr Druck
Die bislang großzügige Karenzzeit beim Bürgergeld, in der Vermögen und Wohnkosten nur eingeschränkt geprüft wurden, soll deutlich verkürzt oder ganz gestrichen werden. Statt relativ hohem Schonvermögen ist künftig eine unmittelbare Vermögensprüfung mit zum Teil nach Alter gestaffelten Freibeträgen vorgesehen.
Auch bei den Kosten der Unterkunft soll es schärfere Regeln geben: Die Deckelung der Miete an örtliche Obergrenzen greift früher, und überhöhte Wohnkosten sollen schneller beanstandet werden. Einige Vorschläge sehen sogar Pflichten vor, gegenüber Vermietern aktiv zu werden, wenn Mieten die Mietpreisbremse überschreiten.
Arbeit, Vermittlung, Qualifizierung
Mit der neuen Grundsicherung soll der Vorrang der schnellen Arbeitsaufnahme wieder klar vor Qualifizierung und längeren Weiterbildungen stehen. Während beim Bürgergeld „Fördern vor Fordern“ und umfangreiche Weiterbildungsgelder im Vordergrund standen, plant die Reform kürzere Maßnahmen und stärkeren Druck, auch einfachere Jobs anzunehmen.
Weiterbildungsprämien und Boni werden teilweise zurückgefahren, während gleichzeitig Hinzuverdienst-Freibeträge ausgebaut werden sollen, um Erwerbsarbeit attraktiver zu machen. Ziel ist es, mehr Leistungsbeziehende schneller in Beschäftigung zu bringen und so mittelfristig Ausgaben zu senken.
Was noch offen ist und sich ändern kann
Trotz Kabinettsbeschluss und Koalitionslinien sind viele Details noch nicht endgültig festgezurrt, weil Bundestag und Bundesrat die Reform noch beraten und verändern können. Dazu gehören unter anderem die exakte Ausgestaltung der Sanktionstufen, die Höhe und Staffelung von Vermögensfreibeträgen sowie Übergangsregelungen für Bestandsfälle.
Auch beim Starttermin, bei der Frage möglicher Härtefallregeln und einem eventuellen verfassungsrechtlichen Nachsteuern – etwa bei Vollsanktionen – sind Änderungen bis 2026 möglich. Insbesondere wird es auch um den Schutz von psychisch kranken Leistungsbeziehern gehen. Für Betroffene ist deshalb wichtig, die politische Entwicklung genau zu verfolgen. Mehr können sie im Moment nicht tun.


