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Neue Grundsicherung 2026: Was sicher kommt – und wo es noch Fragezeichen gibt

Die neue Grundsicherung soll ab 2026 das Bürgergeld ablösen und bringt härtere Pflichten, strengere Sanktionen und weniger Schonung beim Vermögen, während die Regelsätze zunächst weitgehend stabil bleiben. Gleichzeitig ist vieles – vor allem Starttermin, konkrete Beträge und Teile der Detailregeln – politisch noch in Bewegung und im Parlament noch nicht beschlossen. Einzelheiten im Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., Bürger & Geld!

Zeitplan: Wann die neue Grundsicherung kommt

Die Bundesregierung hat durch Kabinetsbeschluss vom 17.12.2025 die Reform des Bürgergeldes beschlossen und somit auf den Weg gebracht. Es wird zu einer „Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgebaut, die ab 2026 gelten soll. Offiziell wird derzeit ein Start „Mitte 2026“ beziehungsweise der 1. Juli 2026 als realistischer Termin genannt. Bundestag und Bundesrat müssen sich zunächst noch mit dem Gesetzentwurf befassen ihn beschließen, danach kommen die technischen Vorbereitungen bei der Bundesagentur für ARbeit.

Klar ist aber auch: Der Zeitplan ist nicht in Stein gemeißelt, Verzögerungen durch Streit im Bundestag oder Bundesrat könnten den Start in das zweite Halbjahr 2026 oder sogar Anfang 2027 verschieben. Für Bürgergeld-Beziehende ist wichtig: die Jobcenter nehmen die Umstellung automatisch vor, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Was sicher kommt: die Reform

Die neue Grundsicherung ersetzt das Bürgergeld als Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II und übernimmt dabei viele Strukturen des bisherigen Systems. Der Name „Bürgergeld“ verschwindet, stattdessen soll die Leistung wieder „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ heißen – verbunden mit einem stärkeren Fokus auf Pflichten und Arbeitsaufnahme.

Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass Erwerbsaufnahme wieder klar Vorrang vor längerer Qualifizierung haben soll. Die Reform ist damit keine komplette Systemumkehr, aber eine deutliche Akzentverschiebung hin zu mehr Verbindlichkeit und Sanktionen innerhalb des bekannten Grundsicherungsrahmens.

Regelsätze: Wie viel Geld es 2026 gibt

Für 2026 wurden die Regelbedarfe im Bürgergeld und in der Sozialhilfe nach der bisherigen Fortschreibungsformel festgesetzt; diese Regel gilt voraussichtlich zum letzten Mal. Für alleinstehende Erwachsene liegen die Regelsätze aktuell bei rund 563 Euro, für Partner etwas darunter und für Kinder altersabhängig zwischen etwa 357 und 471 Euro.

Mit der neuen Grundsicherung wird sich in einem ersten Schritt an den Regelsatzbeträgen wenig ändern – die eigentlichen Einschnitte betreffen eher Pflichten, Sanktionen und Vermögen. Künftige Anpassungen sollen sich wieder stärker an der Lohn- und Preisentwicklung orientieren, was zu niedrigeren Steigerungen führen kann als die zuletzt sehr inflationsorientierte Berechnung beim Bürgergeld.

Sanktionen: Was deutlich strenger wird

Kern der Reform sind erheblich verschärfte Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Klar ist, dass die neue Grundsicherung bei wiederholter fehlender Mitwirkung bis zu einem vollständigen Leistungsentzug gehen kann – statt der bisherigen Obergrenze von 30 Prozent Kürzung.

Geplant sind höhere Kürzungssätze bereits beim ersten Verstoß. Es gilt die sog. Dreimal-plus-eins-Regel. Sozialverbände warnen vor Eingriffen ins Existenzminimum, was verfassungsrechtlich verboten ist.

Vermögen und Wohnen: Weniger Schutz, mehr Druck

Die bislang großzügige Karenzzeit beim Bürgergeld, in der Vermögen und Wohnkosten nur eingeschränkt geprüft wurden, soll deutlich verkürzt oder ganz gestrichen werden. Statt relativ hohem Schonvermögen ist künftig eine unmittelbare Vermögensprüfung mit zum Teil nach Alter gestaffelten Freibeträgen vorgesehen.

Auch bei den Kosten der Unterkunft soll es schärfere Regeln geben: Die Deckelung der Miete an örtliche Obergrenzen greift früher, und überhöhte Wohnkosten sollen schneller beanstandet werden. Einige Vorschläge sehen sogar Pflichten vor, gegenüber Vermietern aktiv zu werden, wenn Mieten die Mietpreisbremse überschreiten.

Arbeit, Vermittlung, Qualifizierung

Mit der neuen Grundsicherung soll der Vorrang der schnellen Arbeitsaufnahme wieder klar vor Qualifizierung und längeren Weiterbildungen stehen. Während beim Bürgergeld „Fördern vor Fordern“ und umfangreiche Weiterbildungsgelder im Vordergrund standen, plant die Reform kürzere Maßnahmen und stärkeren Druck, auch einfachere Jobs anzunehmen.

Weiterbildungsprämien und Boni werden teilweise zurückgefahren, während gleichzeitig Hinzuverdienst-Freibeträge ausgebaut werden sollen, um Erwerbsarbeit attraktiver zu machen. Ziel ist es, mehr Leistungsbeziehende schneller in Beschäftigung zu bringen und so mittelfristig Ausgaben zu senken.

Was noch offen ist und sich ändern kann

Trotz Kabinettsbeschluss und Koalitionslinien sind viele Details noch nicht endgültig festgezurrt, weil Bundestag und Bundesrat die Reform noch beraten und verändern können. Dazu gehören unter anderem die exakte Ausgestaltung der Sanktionstufen, die Höhe und Staffelung von Vermögensfreibeträgen sowie Übergangsregelungen für Bestandsfälle.

Auch beim Starttermin, bei der Frage möglicher Härtefallregeln und einem eventuellen verfassungsrechtlichen Nachsteuern – etwa bei Vollsanktionen – sind Änderungen bis 2026 möglich. Insbesondere wird es auch um den Schutz von psychisch kranken Leistungsbeziehern gehen. Für Betroffene ist deshalb wichtig, die politische Entwicklung genau zu verfolgen. Mehr können sie im Moment nicht tun.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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