Politische Entscheidung: Warum das Bürgergeld verschwindet
Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das 2023 eingeführte Bürgergeld wieder abzuschaffen und durch eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende zu ersetzen. Begründet wurde das mit dem Ziel, Leistungen „gerechter und treffsicherer“ auszurichten und den Fokus stärker auf schnelle Arbeitsaufnahme statt längerer Qualifizierungsphasen zu legen.
Kritiker wie der Verein Für sozuiales Leben e.V. sprechen von einer faktischen Rückkehr zu einem strengeren Hartz‑IV‑System mit neuem Namen: Mehr Sanktionen, weniger Karenz, mehr Druck. Befürworter verweisen dagegen auf höhere Zuverdienstmöglichkeiten und eine klarere Struktur, die Arbeit lohnender machen soll.
Zeitplan: Wie geht es jetzt weiter?
Der Kabinettsbeschluss zur neuen Grundsicherung liegt vor, der Gesetzentwurf wurde Mitte Dezember 2025 beschlossen und an den Bundestag überwiesen. Im Januar 2026 ist die erste Lesung im Bundestag vorgesehen, danach folgen Ausschussberatungen sowie zweite und dritte Lesung mit Schlussabstimmung – aktuell geplant für den 5. und 6. März 2026.
Nach der Verabschiedung befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz; ist auch dort die Zustimmung gesichert, soll die neue Grundsicherung zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Bundesagentur für Arbeit warnt allerdings, dass die IT‑Umstellung inklusive Softwareanpassungen mindestens elf Monate braucht; in internen Papieren ist daher auch ein möglicher Start „ab Mitte November 2026“ im Gespräch.
Im Einzelnen:
Januar 2026 – Erste Lesung im Bundestag
Der Gesetzentwurf wird erstmals im Plenum des Deutscher Bundestag beraten und anschließend in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
- Planung: Erste Lesung am 15.–16. Januar 2026.
Beratung in den Ausschüssen
Zuständig ist insbesondere der Ausschuss für Arbeit und Soziales.
- Plamnung Ausschussberatungen: 28. Januar 2026
- Öffentliche Sachverständigenanhörungen geplant u. a. am 23. Februar 2026.
- Planung der abschließenden Ausschussberatungen: 4. März 2026.
Zweite und dritte Lesung im Bundestag
Nach Abschluss der Ausschussberatungen folgen die zweite und dritte Lesung mit Schlussabstimmung im Plenum.
- Planung für den 5. und 6. März 2026.
Bundesrat
Nach der Verabschiedung im Bundestag wird das Gesetz dem Bundesrat vorgelegt.
- Planung für den 27. März 2026.
Inkrafttreten
Sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen, soll das Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Schritt 1: Regelsätze und Besitzschutz 2026
Für 2026 wurden die Regelbedarfe in einer eigenen Verordnung fortgeschrieben – formal hätte es wegen der gemessenen Preisentwicklung sogar zu einer rechnerischen Absenkung kommen müssen. Genau das wird durch eine Besitzschutzregel verhindert: Die Regelsätze bleiben auf dem Niveau von 2024/2025, Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich.
Damit ist klar: Die neue Grundsicherung startet voraussichtlich mit identischen Regelsätzen wie das Bürgergeld. Die eigentlichen Verschärfungen kommen über die „Spielregeln“: Vermögensprüfung, Kosten der Unterkunft, Sanktionen und Mitwirkungspflichten.
Schritt 2: Vermögen – von Karenzzeit zu Sofortprüfung
Einer der sichtbarsten Brüche ist die Abkehr von der großzügigen Karenzzeit beim Vermögen, die das Bürgergeld eingeführt hatte. Bislang wurden Vermögen im ersten Jahr nur stark eingeschränkt geprüft, höhere Freibeträge galten als zentrales Schutzversprechen der Reform.
Die neue Grundsicherung sieht stattdessen eine sofortige Vermögensprüfung vor, bei der die Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter oder die Zahl der Arbeitsjahre gekoppelt wird. In der Praxis bedeutet das: Wer arbeitslos wird, muss früher und genauer offenlegen, welche Ersparnisse vorhanden sind, und kann weniger beiseitelegen, ohne Leistungen zu verlieren.
Schritt 3: Unterkunftskosten und „Deckel“
Auch bei den Kosten der Unterkunft wird an der Schraube gedreht. Während das Bürgergeld in der anfänglichen Karenzzeit in der Regel die tatsächlichen Wohnkosten übernahm, sollen die Wohnkosten in der neuen Grundsicherung bereits in dieser Phase gedeckelt werden.
Der Deckel soll bei der anderthalbfachen Höhe der örtlichen Angemessenheitsgrenze liegen. Wer in einer sehr teuren Wohnung lebt, muss also deutlich früher mit Aufforderungen zur Kostensenkung, Umzug oder Untervermietung rechnen.
Schritt 4: Sanktionen – von „milde“ zu „hart“
Beim Bürgergeld waren Sanktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 auf maximal 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt, vollständige Leistungskürzungen galten als unzulässig. Außerdem blieb die Miete selbst bei Sanktionen grundsätzlich unangetastet.
Die neue Grundsicherung dreht dieses Prinzip um:
- Bereits das erste Pflichtversäumnis (z.B. Terminversäumnis, Ablehnung zumutbarer Arbeit) soll Kürzungen von 30 Prozent auslösen.
- Bei wiederholten Verstößen kann der Leistungsanspruch vollständig ruhen; vorgesehen sind dann Sachleistungen oder Gutscheine statt Geld.
- Es gilt die sog. “Dreimal plus Eins – Regelung”
Damit kehren schärfere Sanktionsregeln zurück, die politisch als „Wiederherstellung des Forderns und Förderns“ verkauft werden, aber verfassungsrechtlich umstritten bleiben.
Schritt 5: Vermittlung, Qualifizierung und Zuverdienst
In der neuen Grundsicherung erhält die schnelle Arbeitsaufnahme Vorrang vor längerfristigen Qualifizierungen. Jobcenter sollen stärker auf „schnelle Integration“ setzen; längere Weiterbildungen oder Umschulungen könnten schwieriger durchzusetzen sein, wenn gleichzeitig einfache Jobs offenstehen.
Positiv ist: Geplant sind verbesserte Hinzuverdienstregelungen, damit sich Minijobs und Teilzeit stärker lohnen. Wer arbeitet, soll einen größeren Teil seines Einkommens behalten können; genaue Freibetragsstufen werden im Gesetzgebungsverfahren konkretisiert und können sich bis zur Verabschiedung noch ändern.
Was bedeutet das konkret für Bürgergeld-Beziehende?
- Automatische Umstellung: Bestehende Bürgergeld-Bescheide werden durch die Jobcenter automatisch in Bescheide der neuen Grundsicherung umgewandelt – ein gesonderter Neuantrag ist grundsätzlich nicht nötig.
- Alte Zusagen auf dem Prüfstand: Karenzzeit, Vermögensschonung und milde Sanktionen gelten ab Inkrafttreten der neuen Grundsicherung nicht mehr; laufende Bewilligungszeiträume können angepasst werden.
- Mehr Kontrollen, mehr Mitwirkung: Häufigere Einladungen, strengere Nachweise und eine geringere Fehlertoleranz bei Terminen sind zu erwarten.
Für Betroffene lohnt es sich, bereits 2026 Beratungsangebote (Sozialberatung, Erwerbsloseninitiativen, Schuldnerberatung) zu nutzen, um Auswirkungen auf die eigene Situation zu prüfen und rechtzeitig gegen fehlerhafte Bescheide vorzugehen.


