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Bürgergeld / neue Grundsicherung und Rente – in welchen Fällen das möglich ist!

Bürgergeld bzw. neue Grundsicherung und Rente passen nur in wenigen, klar definierten Konstellationen zusammen. In den meisten Fällen gilt: Wer die reguläre Altersrente erreicht hat, fällt aus dem Bürgergeld-System heraus und muss bei Bedarf Grundsicherung im Alter nach SGB XII beantragen. Einen Überblick hierzu gibt folgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Bürgergeld und Rente: Nur in Ausnahmefällen

Bürgergeld (bis zur Umstellung neue Grundsicherung) ist eine Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen unterhalb der Regelaltersgrenze. Deshalb schließt eine laufende Altersvollrente den Bezug von Bürgergeld grundsätzlich aus – hier ist dann das Sozialamt für Grundsicherung im Alter zuständig.

Bürgergeld und Rente können dennoch zusammenfallen, wenn

  • keine Altersvollrente läuft, sondern eine andere Rentenart, und
  • Erwerbsfähigkeit (mindestens drei Stunden tägliche Arbeit) gegeben ist.

Fälle, in denen Bürgergeld + Rente möglich sind

  1. Teil-Erwerbsminderungsrente
    • Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält und noch mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als erwerbsfähig und kann bei Bedürftigkeit Bürgergeld bekommen.
    • Die Teil-EM-Rente wird als Einkommen angerechnet, Bürgergeld stockt den Bedarf auf.
  2. Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer-, Waisenrente)
    • Bezieher einer Witwen‑, Witwer‑ oder Waisenrente, die selbst noch unter der Regelaltersgrenze sind und erwerbsfähig gelten, können Bürgergeld erhalten, wenn die Rente nicht zum Leben reicht.
    • Auch hier gilt: Die Hinterbliebenenrente wird als Einkommen berücksichtigt, Bürgergeld ergänzt bis zur Bedarfsgrenze.
  3. Sonderrenten und Entschädigungsleistungen
    • Bestimmte Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Entschädigungsleistungen können ganz oder teilweise anrechnungsfrei sein; dann kann zusätzlich Bürgergeld fließen, sofern Hilfebedürftigkeit besteht.
    • Ob und wie angerechnet wird, richtet sich nach Spezialvorschriften; eine Einzelfallprüfung im Jobcenter ist hier unverzichtbar.
  4. Übergangsphase bis zur Altersrente
    • Wer kurz vor der Regelaltersgrenze steht, noch keine Altersrente bezieht und arbeitslos ist, kann Bürgergeld erhalten – die spätere Altersrente beendet den Anspruch dann regelmäßig.

Wann Bürgergeld und Altersrente ausgeschlossen sind

Eine reguläre Altersrente (oder volle Erwerbsminderungsrente) schließt Bürgergeld aus, weil dann keine Erwerbsfähigkeit mehr unterstellt wird. Reicht die Altersrente nicht zum Leben, ist der richtige Weg die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII beim Sozialamt – nicht das Bürgergeld/Jobcenter.

Auch für Beziehende der künftigen neuen Grundsicherung (Nachfolgerin des Bürgergelds) wird diese Systemtrennung beibehalten:

  • Erwerbsfähige unterhalb der Regelaltersgrenze: neue Grundsicherung (Jobcenter).
  • Menschen mit Altersvollrente oder dauerhafter voller Erwerbsminderung: Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung (Sozialamt).

Neue Grundsicherung 2026 und Rente

Mit der Umstellung vom Bürgergeld auf die neue Grundsicherung ab 2026 ändert sich die Grundlogik nicht, sondern wird eher verschärft. Erwerbsfähige sollen stärker in Arbeit vermittelt werden, Sanktionen werden verschärft, und die Anrechnung von Einkommen wie Renten bleibt grundsätzlich bestehen.

Für Rentenbeziehende bedeutet das:

  • Teil-EM-Rente oder Hinterbliebenenrente + neue Grundsicherung bleiben weiter möglich, solange Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit gegeben sind.
  • Wer eine Altersvollrente bezieht, fällt in die Grundsicherung im Alter – die neue Grundsicherung/Jobcenter-Leistung ist dann nicht mehr zuständig.

Grundsicherung im Alter: Aufstockung zur Rente

Wenn die Altersrente zu niedrig ist, greift nicht Bürgergeld, sondern Grundsicherung im Alter nach SGB XII. Anspruch besteht, wenn

  • die Regelaltersgrenze erreicht ist oder eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt,
  • das zu berücksichtigende Einkommen (Rente, ggf. weitere Einnahmen) nicht für den notwendigen Lebensunterhalt reicht und
  • kein erhebliches Vermögen vorhanden ist.

Die Rente wird vollständig als Einkommen angerechnet, die Grundsicherung stockt bis zum sozialhilferechtlichen Bedarf (Regelsatz plus angemessene Wohnkosten) auf. Unterhaltspflichtige Kinder werden rechtlich erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro wieder relevant, was verdeckte Altersarmut abbauen soll.

Zusammenbfassung: was Betroffene beachten sollten

Wer Rente bezieht und zusätzlich Bürgergeld oder künftig neue Grundsicherung bekommen möchte, sollte

  • genau prüfen, welche Rentenart vorliegt (Teil‑EM, Hinterbliebenenrente vs. Altersvollrente),
  • klären, ob noch Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II besteht, und
  • sich im Zweifel beim Jobcenter oder einer unabhängigen Sozialberatung beraten lassen, um Fehlanträge und Rückforderungen zu vermeiden.

Für Altersrentnerinnen und Altersrentner mit zu niedriger Rente ist dagegen fast immer der Sozialamts‑Weg zur Grundsicherung im Alter der richtige – nicht mehr das Bürgergeld bzw. die neue Grundsicherung für Erwerbsfähige.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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