Neue Grundsicherung 2026: Das steckt wirklich im Regelsatz – und warum es zu knapp wird!

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Regelsatz Grundsicherung 2026: Höhe und Ziel

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Regelbedarfe im Bürgergeld und in der neuen Grundsicherung 2026 nicht zu erhöhen – es kommt zur zweiten Nullrunde in Folge. Für Alleinstehende bleiben damit 563 Euro, für Paare und Kinder abgestufte Beträge, die das Existenzminimum pauschal sichern sollen.

  • Der Existenzminimumbericht legt fest, dass diese Beträge nicht unterschritten werden dürfen; nominale Kürzungen sind ausgeschlossen.
  • Real bedeutet die Nullrunde jedoch: Steigende Preise bei Energie, Lebensmitteln und Mobilität fressen die Kaufkraft des Regelsatzes weiter auf.

Was im Regelsatz 2026 enthalten ist

Der Regelsatz der neuen Grundsicherung ist (wie beim noch gültigen Bürgergeld) eine Pauschale, aus der Leistungsberechtigte alle typischen Lebenshaltungskosten außerhalb von Miete und Heizkosten bestreiten müssen. Im Detail umfasst er insbesondere folgende Bereiche:​

  • Ernährung & Getränke: Lebensmittel, nichtalkoholische Getränke, gelegentliche auswärtige Verpflegung (z. B. Imbiss, Bäcker).​
  • Kleidung & Schuhe: Alltagskleidung, Unterwäsche, Schuhe, saisonale Neuanschaffungen, kleine Reparaturen.
  • Strom (Haushaltsenergie): Haushaltsstrom für Licht, Kühlschrank, Waschmaschine, aber ohne Heizkosten, die gesondert über Unterkunftskosten laufen.
  • Wohnen im engeren Sinne: Kleinere Haushaltsgeräte, Putzmittel, Geschirr, Bettwäsche, Vorhänge, Instandhaltung im Haushalt.
  • Gesundheit & Körperpflege: Zuzahlungen bei Medikamenten, Praxisgebühren, Brillen (nur in Ausnahmefällen extra), Hygieneartikel wie Seife, Shampoo, Zahnpasta.
  • Verkehr & Mobilität: ÖPNV-Tickets, Fahrradreparaturen, in Ausnahmefällen anteilig Auto-Kosten (z. B. Sprit), sofern kein Extra-Bedarf anerkannt wird.
  • Kommunikation & Medien: Handyvertrag oder Prepaid-Guthaben, Festnetz/Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitungen, Bücher, Streaming nur im Rahmen der Pauschale.
  • Freizeit, Kultur & Bildung: Vereinsbeiträge, gelegene Kino- oder Schwimmbadbesuche, Lernmaterial, einfache Urlaubsfahrten.
  • Sonstiges: Geschenke in kleinem Rahmen, Haushalts- und Haftpflichtversicherung, geringfügige Rücklagen für Ersatzbeschaffungen.

Nicht im Regelsatz enthalten sind insbesondere angemessene Unterkunfts- und Heizkosten, die gesondert vom Jobcenter übernommen werden, sowie anerkannte Mehrbedarfe (z. B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, kostenaufwändige Ernährung).

Regelsatz-Beträge 2026 im Überblick

Die neue Grundsicherung übernimmt die bekannten Bürgergeld-Bedarfsstufen, die 2026 unverändert weiter gelten.

Regelbedarfsstufe 2026PersonengruppeBetrag 2026 pro Monat
Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Stufe 2Partner in Bedarfsgemeinschaft (volljährig)506 €
Stufe 3Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern451 €
Stufe 4Jugendliche 14–17 Jahre471 €
Stufe 5Kinder 6–13 Jahre390 €
Stufe 6Kinder bis 5 Jahre357 €

Diese Beträge gelten parallel auch als Orientierung für die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII.

Was sich 2026 neben dem Regelsatz ändert

Formal bleibt der Regelsatz gleich, aber das Gesamtsystem der neuen Grundsicherung wird deutlich verschärft.

  • Strengere Sanktionen: Stufenmodell mit Kürzungen bis hin zur (zeitweisen) kompletten Leistungseinstellung bei wiederholten Pflichtverletzungen.
  • Wohnkosten strenger gedeckelt: Wegfall der großzügigen Karenzzeit, frühere Anpassung an „angemessene“ Mietobergrenzen, teilweise Deckelung.
  • Vermögen & Schonvermögen: Ende der sehr hohen Bürgergeld-Freibeträge; Vermögen muss schneller eingesetzt werden, bevor ein Anspruch besteht.

Damit rückt der Fokus 2026 stärker auf „Fordern“ und Arbeitsaufnahme – während der Regelsatz in Euro stabil bleibt, steigt der Druck auf Leistungsbeziehende spürbar.

Praxistipps: So holst du das Maximum aus dem Regelsatz 2026

  • Haushaltsplan erstellen: Einnahmen (Regelsatz, Kindergeld, Nebenjob) und alle laufenden Ausgaben detailliert auflisten, um Kostentreiber bei Strom, Handy oder Abos zu erkennen.
  • Verträge prüfen: Strom, Internet, Handy und Versicherungen vergleichen; Einsparungen hier wirken sich direkt im engsten Budgetposten – dem Regelsatz – aus.
  • Mehrbedarfe prüfen lassen: Alleinerziehung, Krankheit, Schwangerschaft oder schulische Bedürfnisse können zusätzliche Leistungen bringen, die über den Regelsatz hinausgehen.
  • Frühzeitig Beratung nutzen: Sozial- und Schuldnerberatung, Erwerbsloseninitiativen und Wohlfahrtsverbände helfen, Ansprüche auf Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen oder Grundsicherung im Alter auszuschöpfen.

So bleibt der Blick nicht nur auf der nackten Zahl von 563 Euro, sondern auf dem gesamten Leistungspaket, das 2026 in der neuen Grundsicherung zur Verfügung steht – trotz Nullrunde und schärferer Regeln.

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