Die Tarifrunde 2026 für den öffentlichen Dienst der Länder wird härter, als es die nackte „7‑Prozent-Forderung“ vermuten lässt. Denn hinter den Prozenten verbergen sich Mindestbeträge, Extra-Zahlungen für Anwärter – und die bange Frage, ob Beamtinnen und Beamte überhaupt etwas davon sehen werden.
Was wirklich hinter den 7 Prozent steckt
- Die Gewerkschaften von ver.di bis dbb fordern 7 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 300 Euro im Monat, damit vor allem die unteren Entgeltgruppen real spürbar profitieren.
- Der Prozentwert ist damit eher politische Signalzahl – entscheidend ist der feste Mindestbetrag von 300 Euro, der bei niedrigen Einkommen schnell deutlich über 7 Prozent Plus bedeuten kann.
300 Euro Mindestbetrag: Gewinner und Verlierer
- Der geforderte Mindestbetrag von 300 Euro würde viele Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen deutlich besserstellen als eine reine 7‑Prozent-Erhöhung.
- Für höher eingruppierte Angestellte wäre der Effekt dagegen deutlich kleiner, hier läge das Plus teilweise sogar unter dem, was in anderen Branchen zuletzt durchgesetzt wurde.
Plus 200 Euro für Anwärter – Kampf um den Nachwuchs
- Zusätzlich verlangen die Gewerkschaften monatlich 200 Euro mehr für Anwärter, Auszubildende und Praktikantinnen, um den öffentlichen Dienst im Wettbewerb mit Wirtschaft und Kommunen attraktiver zu machen.
- Gerade Länderpolizei, Schulen, Justiz und Finanzverwaltungen klagen seit Jahren über Bewerbermangel – ohne spürbare Aufschläge droht die Lücke bei Nachwuchskräften weiter zu wachsen.
Zähes Ringen in Potsdam: So geht es weiter
- Die Tarifrunde TV‑L 2025/26 ist dreistufig angelegt: Nach dem Auftakt im Dezember 2025 folgen die zweite Runde am 15./16. Januar 2026 und die entscheidende Abschlussrunde vom 11. bis 13. Februar 2026 in Potsdam.
- Bislang liegen von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) keine konkreten Angebote auf dem Tisch – die Arbeitgeber pochen auf enge Haushalte, während die Gewerkschaften bereits zu Warnstreiks und Großdemos mobilisieren.
Was das für Beamtinnen und Beamte bedeutet
- Ein Tarifergebnis gilt direkt nur für Tarifbeschäftigte; für die Beamtinnen und Beamten der Länder müssen die Parlamente eigene Besoldungsgesetze beschließen, eine automatische Übernahme gibt es nicht.
- Zwar haben viele Länder in der Vergangenheit Tarifergebnisse „zeit- und wirkungsgleich“ übertragen, doch Haushaltsklauseln und Verschiebungen – etwa um mehrere Monate – sind längst keine Seltenheit mehr.
Warum die Erhöhung oft verspätet ankommt
- Selbst wenn ein Land das Ergebnis 1:1 übernimmt, vergehen bis zum Inkrafttreten des Besoldungsgesetzes und zur technischen Umsetzung in den Besoldungsstellen häufig etliche Monate.
- Für Beamtinnen und Beamte bedeutet das: Während Tarifangestellte ihr höheres Entgelt meist zeitnah auf dem Konto sehen, müssen sie sich häufig mit rückwirkenden Nachzahlungen begnügen – und bis dahin steigende Preise aus eigener Tasche stemmen.

