Wenn Pflege zur Belastung wird – und viele trotzdem kein Geld bekommen
Tausende Menschen in Deutschland pflegen tagtäglich Mutter, Vater oder Partner – oft liebevoll, rund um die Uhr. Doch viele wissen gar nicht: Sie könnten dafür Geld bekommen. Kein kleines Extra, sondern teils mehrere Hundert Euro im Monat, zusätzlich zu Unterstützung und Entlastung. Trotzdem verzichtet ein Großteil auf diese Hilfe – aus Unwissen oder Angst vor Formularen.
Wie genau die Leistungen funktionieren, wer Anspruch hat und wie Pflegekassen wirklich helfen müssen, das erklärt Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Pflege ist Arbeit – aber meist unbezahlt
Pflege zu Hause bedeutet Verantwortung, Stress und oft auch finanzielle Opfer. Viele Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben den Job ganz auf, um sich zu kümmern. Was kaum jemand weiß: Diese Hilfeleistung kann als „Pflege“ im Sinne des Pflegegesetzes anerkannt werden – und damit einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse auslösen.
Auch wenn kein Pflegedienst ins Haus kommt, steht pflegenden Angehörigen sogenanntes Pflegegeld zu. Dieses wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, die es an die betreuende Person weitergeben kann. Entscheidend ist der Pflegegrad – nicht, ob jemand eine Ausbildung in Pflege hat.
Der erste Schritt: Pflegegrad beantragen
Der wichtigste Schritt ist einfach, aber oft der schwierigste: Den Pflegegrad beantragen.
Zuständig ist die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse. Wer den Antrag stellt, bekommt Besuch vom Medizinischen Dienst (MD). Dort wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person noch ist – beim Waschen, Essen, Anziehen, Einkaufen oder bei der Medikamenteneinnahme.
Auf Basis dieser Begutachtung wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 vergeben. Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Geld und mehr Entlastungsleistungen. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Unterstützungsbedarf.
So viel Geld steht pflegenden Angehörigen zu
Viele schätzen die Summen, um die es geht, völlig falsch ein. Wer regelmäßig hilft, kann bei Pflegegrad 2 bereits 332 Euro pro Monat, bei Pflegegrad 3 573 Euro und bei Pflegegrad 4 765 Euro Pflegegeld erhalten. Beim höchsten Pflegegrad 5 sind es 947 Euro monatlich.
Zusätzlich zur direkten Geldleistung kommen je nach Situation noch Pflegesachleistungen, Zuschüsse für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Entlastungsbeträge hinzu. Diese können zusammen mehrere Tausend Euro pro Jahr ausmachen – und werden in vielen Fällen kaum genutzt.
Bürokratie schreckt viele ab – das muss nicht sein
Warum also gehen so viele Pflegeleistungen im Alltag verloren?
Viele Betroffene berichten, sie hätten schlicht keine Zeit oder Energie, sich um Anträge zu kümmern. Andere glauben, sie hätten „keinen Anspruch“, weil die Pflege „doch nur ein bisschen Hilfe im Alltag“ sei.
Doch das Gesetz unterscheidet klar: Schon wer regelmäßig bei Körperpflege, Ernährung oder Alltagsbewältigung unterstützt – etwa beim Wäschewaschen, Einkaufen oder bei Arztterminen – kann Anspruch auf Leistungen haben.
Ein weiterer Irrglaube: Die Pflegekasse zahlt nur, wenn professionelle Pflegedienste im Einsatz sind. Falsch! Angehörige können die Betreuung übernehmen und das Pflegegeld selbst erhalten.
Der Anruf, der alles verändert
Der Weg zum Pflegegeld beginnt mit einem einfachen Schritt: Ein Anruf bei der Pflegekasse.
Dort lässt sich der Antrag formlos stellen – auch telefonisch. Im Anschluss folgt der Besuch des Medizinischen Dienstes oder eines unabhängigen Gutachters. Je besser die Situation dabei dokumentiert ist – zum Beispiel durch ein Pflegetagebuch oder ärztliche Nachweise –, desto reibungsloser verläuft der Prozess.
Tipp: Angehörige sollten sich nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Pflegeberatungsstellen der Kommunen, Pflegestützpunkte oder Sozialverbände (z. B. VdK, Sozialverband Deutschland) unterstützen kostenlos bei Antrag, Widerspruch und Organisation.
Entlastung, die Leben verändert
Neben dem Pflegegeld selbst gibt es zahlreiche zusätzliche Entlastungsangebote:
- Verhinderungspflege: Wenn Pflegende selbst krank oder im Urlaub sind, übernimmt die Kasse bis zu 1.612 Euro pro Jahr für Ersatzpflege.
- Kurzzeitpflege: Bei vorübergehender stationärer Betreuung nach Krankenhausaufenthalten gibt es bis zu 1.774 Euro jährlich.
- Entlastungsbetrag: Monatlich 125 Euro für Haushaltshilfe, Betreuung oder Unterstützung im Alltag.
Diese Kombination kann dafür sorgen, dass Angehörige wieder Zeit für sich finden – ohne dass die Pflege darunter leidet.
Ein gesellschaftliches Problem
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums werden aktuell rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause betreut – häufig ausschließlich durch Angehörige. Etwa 5,2 Millionen Menschen gelten als pflegebedürftig, Tendenz steigend.
Trotzdem nutzen Schätzungen zufolge mehr als 600.000 Haushalte keine Pflegeleistungen, obwohl sie Anspruch hätten. Die Folge: pflegende Familien übernehmen Aufgaben, die eigentlich das Sozialsystem abfedern soll – und geraten selbst in finanzielle oder emotionale Not.
Fazit: Wer pflegt, hat Anspruch
Pflege ist keine private Angelegenheit, sondern gesellschaftliche Aufgabe. Und wer Verantwortung übernimmt, hat ein Recht auf Unterstützung – einfach, klar und gesetzlich geregelt.
Oft genügt ein kurzer Anruf, um den ersten Schritt zu machen. Wer zu lange wartet, verschenkt jeden Monat bares Geld. Informationen, wie man Leistungen richtig beantragt und welche Ansprüche im Detail bestehen, gibt es hier – auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.


