Grundprinzip: Nebenkosten als Teil der Unterkunftskosten
Bei Bürgergeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende zählen die kalten Nebenkosten und Heizkosten zur „Kosten der Unterkunft und Heizung“ (KdU), soweit sie angemessen sind. Werden diese Beträge vom Leistungsträger getragen, gilt: Alles, was später als Guthaben aus der Betriebskosten- oder Heizkostenabrechnung entsteht, gehört rechtlich zum gleichen Bedarf und ist deshalb grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen.
Guthaben aus Nebenkostenabrechnung: Wann darf man nichts behalten?
Kommt es bei einer Nebenkostenabrechnung zu einem Guthaben, muss der Vermieter dieses meist an den Mieter auszahlen oder mit laufenden Vorauszahlungen verrechnen. Haben Bürgergeld- oder Grundsicherungsträger die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen übernommen, wird ein solches Guthaben regelmäßig vom Jobcenter/Sozialamt eingefordert oder mit den laufenden Leistungen verrechnet.
Das bedeutet: In der Praxis bleibt Leistungsberechtigten in diesen Fällen in der Regel kein frei verfügbares Nebenkosten-Guthaben, weil es den bisherigen Unterkunftsbedarf rückwirkend mindert.
Ausnahmen: Wann ein Guthaben (teilweise) bleiben kann
Anders kann es aussehen, wenn bestimmte Kosten aus dem Regelbedarf oder aus eigenem Einkommen bezahlt wurden, etwa Haushaltsstrom oder selbst getragene Nebenkostenanteile. Guthaben, die klar auf solche selbst finanzierten Posten entfallen, können – je nach Konstellation – nicht oder nur anteilig als Einkommen angerechnet werden. Hier kommt es auf die genaue Abrechnung und Zuordnung an.
Wichtig ist außerdem, ob die Nebenkosten sich auf Zeiten beziehen, in denen bereits Leistungen bezogen wurden: Guthaben aus Zeiträumen vor dem Leistungsbeginn werden grundsätzlich nicht als Bürgergeld-/Grundsicherungseinkommen gewertet.
Blick nach vorn: Neue Grundsicherung 2026 und Nebenkosten
Mit der Umstellung vom Bürgergeld auf die neue Grundsicherung ab Mitte 2026 bleibt das Grundprinzip erhalten: Übernommene Unterkunfts- und Heizkosten werden als Bedarf anerkannt, Nachzahlungen können weiterhin übernommen und Guthaben müssen bedarfsmindernd berücksichtigt werden. Verschärft wird allerdings das System bei der Angemessenheit und der Deckelung der Unterkunftskosten, sodass steigende Nebenkosten künftig schneller zu nicht gedeckten Mietlücken führen können.


