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Nebenkostenabrechnung beim Bürgergeld: Darfst du das Guthaben 2026 behalten?

Nebenkostenabrechnungen sorgen bei Bürgergeld- und Grundsicherungsempfängern regelmäßig für Unsicherheit: Darf ein Guthaben behalten werden, oder fordert das Amt es zurück. Entscheidend ist, ob die Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter bzw. Sozialamt übernommen wurden – dann wird ein Guthaben in aller Regel angerechnet und mindert den Leistungsanspruch. Alle Einzelheiten hierzu auf folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Grundprinzip: Nebenkosten als Teil der Unterkunftskosten

Bei Bürgergeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende zählen die kalten Nebenkosten und Heizkosten zur „Kosten der Unterkunft und Heizung“ (KdU), soweit sie angemessen sind. Werden diese Beträge vom Leistungsträger getragen, gilt: Alles, was später als Guthaben aus der Betriebskosten- oder Heizkostenabrechnung entsteht, gehört rechtlich zum gleichen Bedarf und ist deshalb grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen.

Guthaben aus Nebenkostenabrechnung: Wann darf man nichts behalten?

Kommt es bei einer Nebenkostenabrechnung zu einem Guthaben, muss der Vermieter dieses meist an den Mieter auszahlen oder mit laufenden Vorauszahlungen verrechnen. Haben Bürgergeld- oder Grundsicherungsträger die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen übernommen, wird ein solches Guthaben regelmäßig vom Jobcenter/Sozialamt eingefordert oder mit den laufenden Leistungen verrechnet.

Das bedeutet: In der Praxis bleibt Leistungsberechtigten in diesen Fällen in der Regel kein frei verfügbares Nebenkosten-Guthaben, weil es den bisherigen Unterkunftsbedarf rückwirkend mindert.

Ausnahmen: Wann ein Guthaben (teilweise) bleiben kann

Anders kann es aussehen, wenn bestimmte Kosten aus dem Regelbedarf oder aus eigenem Einkommen bezahlt wurden, etwa Haushaltsstrom oder selbst getragene Nebenkostenanteile. Guthaben, die klar auf solche selbst finanzierten Posten entfallen, können – je nach Konstellation – nicht oder nur anteilig als Einkommen angerechnet werden. Hier kommt es auf die genaue Abrechnung und Zuordnung an.

Wichtig ist außerdem, ob die Nebenkosten sich auf Zeiten beziehen, in denen bereits Leistungen bezogen wurden: Guthaben aus Zeiträumen vor dem Leistungsbeginn werden grundsätzlich nicht als Bürgergeld-/Grundsicherungseinkommen gewertet.

Blick nach vorn: Neue Grundsicherung 2026 und Nebenkosten

Mit der Umstellung vom Bürgergeld auf die neue Grundsicherung ab Mitte 2026 bleibt das Grundprinzip erhalten: Übernommene Unterkunfts- und Heizkosten werden als Bedarf anerkannt, Nachzahlungen können weiterhin übernommen und Guthaben müssen bedarfsmindernd berücksichtigt werden. Verschärft wird allerdings das System bei der Angemessenheit und der Deckelung der Unterkunftskosten, sodass steigende Nebenkosten künftig schneller zu nicht gedeckten Mietlücken führen können.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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