Für viele Rentner kommt er jedes Jahr aufs Neue – der Brief vom Finanzamt. Plötzlich soll auf die Altersrente eine Nachzahlung fällig sein. Besonders nach Rentenerhöhungen oder wenn noch Nebeneinkünfte hinzukommen, steht die Frage im Raum: Bleibt die Rente 2026 steuerfrei – oder greift das Finanzamt jetzt stärker zu?
Alle Infos, Hintergründe und Rechenbeispiele finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Warum immer mehr Rentner betroffen sind
Der Grund liegt im Zusammenspiel von Rentenerhöhung, Inflation und Steuerrecht. Mit jeder Anpassung der Renten steigen zwar die monatlichen Beträge, doch gleichzeitig wächst der steuerpflichtige Anteil – der Freibetrag, der einmal zu Rentenbeginn festgelegt wurde, bleibt dagegen konstant.
Was viele nicht wissen: Schon ein kleiner Zusatzverdienst, etwa aus einem Minijob oder Kapitalanlagen, kann dafür sorgen, dass der steuerfreie Grundfreibetrag überschritten wird. Das Ergebnis: Eine Nachzahlung, die oft mehrere Hundert Euro betragen kann.
Der Grundfreibetrag 2026 im Überblick
Der Grundfreibetrag ist die entscheidende Größe, wenn es um die Steuerpflicht der Rente geht. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei. Erst wer darüber liegt, muss Einkommenssteuer zahlen.
Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums liegt der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 Euro für Ledige bzw. 24.696 Euro für Verheiratete. Damit steigt die Freigrenze leicht im Vergleich zu 2025 – eine Entlastung, die allerdings durch höhere Renten schnell wieder aufgezehrt werden kann.
Beispielrechnung: Wann Rentner steuerpflichtig werden
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie knapp die Grenze oft verläuft:
- Eine alleinstehende Rentnerin erhält 1.200 Euro Monatsrente, also 14.400 Euro im Jahr.
- Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil beträgt, je nach Rentenbeginn, rund 83 %.
- Das bedeutet: 11.952 Euro müssen steuerlich angesetzt werden – nur knapp unter dem Grundfreibetrag 2026.
Schon eine kleine Rentenerhöhung oder Zinseinnahmen können in diesem Fall dazu führen, dass erstmalig eine Steuererklärung eingereicht werden muss. Viele Rentner sind überrascht, wenn sie vom Finanzamt plötzlich als „steuerpflichtig“ eingestuft werden.
Warum Rentenerhöhungen steuerliche Folgen haben
Ab Juli 2026 werden Renten in West und Ost voraussichtlich erneut steigen – Prognosen rechnen mit einem Plus von etwa 3 %. Das klingt zunächst erfreulich, kann aber steuerliche Konsequenzen haben. Denn:
- Der steuerfreie Anteil wird nur einmal beim Renteneintritt festgelegt.
- Steigt die Rente später, erhöht sich lediglich der steuerpflichtige Teil.
- Damit wächst das zu versteuernde Einkommen jedes Jahr etwas weiter.
Wer also vor einigen Jahren steuerfrei war, kann durch diese schleichende Entwicklung nachträglich in die Steuerpflicht rutschen.
Extra-Einkommen: Wann die Grenze wirklich kippt
Viele Ruheständler bessern ihre Rente mit Nebenverdiensten auf – durch Vermietung, kleine Beratungsjobs oder Kapitaleinkünfte. Solange die Summe aller Einkünfte – also gesetzliche Rente plus Nebeneinnahmen – unter dem Grundfreibetrag bleibt, besteht keine Steuerpflicht.
Doch sobald die Gesamteinkünfte darüber liegen, greift die Einkommensteuer. Dabei zählt nicht die Bruttorente, sondern der steuerpflichtige Anteil, der sich aus dem individuellen Rentenfreibetrag ergibt.
Experten raten daher, regelmäßig zu prüfen, ob die Einkommensteuererklärung sinnvoll ist – selbst wenn keine Pflicht besteht. Denn wer etwa hohe Krankenkassenbeiträge oder außergewöhnliche Belastungen nachweisen kann, bekommt nicht selten Geld vom Finanzamt zurück.
Wie sich Steuern vermeiden oder mindern lassen
- Steuerfreibeträge prüfen: Wer 2026 erstmals über dem Grundfreibetrag liegt, sollte sich den Rentenfreibetrag genau berechnen lassen.
- Sonderausgaben nutzen: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer oder Spenden wirken steuermindernd.
- Außergewöhnliche Belastungen geltend machen: Gesundheitliche Mehrkosten, Pflegeaufwendungen oder Fahrtkosten können angesetzt werden.
- Zusätzliche Steuererklärung lohnt sich: Vor allem für Rentner mit hohen Versicherungsbeiträgen führt eine freiwillige Steuererklärung oft zu Rückzahlungen.
Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bieten dafür spezialisierte Beratungen an – häufig schon ab rund 50 Euro im Jahr.
Was sich 2026 noch ändert
Neben der Anhebung des Grundfreibetrags sorgt auch die geplante Teilabschaffung der sogenannten Doppelbesteuerung für Bewegung. Der steuerpflichtige Rentenanteil soll bei Neurentnerinnen und Neurentnern ab 2026 langsamer ansteigen. Statt einer jährlichen Erhöhung um 1 Prozentpunkt sind zunächst nur 0,5 Prozentpunkte vorgesehen.
Das bedeutet: Wer 2026 neu in Rente geht, profitiert länger von einem höheren steuerfreien Anteil. Langfristig soll diese Änderung dafür sorgen, dass Rentner nicht doppelt zur Kasse gebeten werden – einmal während des Arbeitslebens und erneut im Ruhestand.
So lässt sich die eigene Steuerpflicht prüfen
Einen schnellen Überblick bietet der Rentensteuer-Rechner der Deutschen Rentenversicherung oder der Finanzverwaltung. Dort lässt sich mit wenigen Angaben herausfinden, ob die eigene Rente unter dem Grundfreibetrag bleibt oder nicht.
Zur Berechnung werden benötigt:
- Jahresrente laut Rentenbescheid
- Rentenbeginn (wegen des individuellen Freibetrags)
- Eventuelle Zusatzeinkünfte
- Abziehbare Ausgaben (z. B. Krankenkassenbeiträge)
Das Ergebnis zeigt, ob 2026 eine Steuererklärung Pflicht ist – oder sich freiwillig lohnt.
Fazit: Frühzeitig prüfen, Ärger vermeiden
2026 wird für viele Ruheständler ein entscheidendes Jahr, wenn es um die Steuerfrage geht. Die Kombination aus Rentenerhöhung, Inflation und nur moderat steigenden Freibeträgen sorgt dafür, dass mehr Renten steuerpflichtig werden.
Wer den individuellen Rentenfreibetrag kennt und regelmäßig überprüft, kann unangenehme Überraschungen vermeiden – oder sich sogar über eine Erstattung freuen.


