Viele Beschäftigte fragen sich derzeit: Wie lässt sich 2026 früher in Rente gehen – und was gilt eigentlich für den eigenen Jahrgang? Die Antwort ist komplizierter, als viele denken, denn gleich mehrere Übergangsregelungen laufen noch parallel. Wer hier den Überblick verliert, riskiert teure Rentenabschläge oder gar Fehlentscheidungen. Alle Infos dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
2026 – ein Jahr mit mehreren Rentenstufen
Im Jahr 2026 gilt für neue Ruheständler keine einheitliche Altersgrenze. Stattdessen greifen verschiedene Übergangstabellen, weil die Anhebung der Regelaltersrente auf 67 Jahre schrittweise erfolgt. Wer 1960 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Erst ab dem Jahrgang 1964 wird die vollen 67 Jahre erreicht haben.
Das bedeutet: Wer 2026 das 66. Lebensjahr vollendet, liegt mitten in der Übergangsphase. Entscheidend ist daher immer das genaue Geburtsdatum – und welche Rentenart beantragt wird.
1. Regelaltersrente – der Normalfall
Die sogenannte Regelaltersrente ist die Standardform des Renteneintritts. Ab 1964er Jahrgang gilt hier das Endziel mit 67 Jahren, doch bis dahin erfolgt die Anhebung Jahr für Jahr in Zwei-Monats-Schritten.
Für den Jahrgang 1960, der 2026 besonders relevant ist, liegt der Startpunkt aktuell bei 66 Jahren und 4 Monaten. Wer also im Januar 1960 geboren ist, kann regulär im Mai 2026 in Altersrente gehen – ohne Abzüge.
Die Regelaltersrente erfordert mindestens fünf Versicherungsjahre. Abschläge gibt es in dieser Rentenart nicht, solange der Antrag zum Stichtag gestellt wird. Sie ist daher für alle interessant, die keine vorzeitige Rente anstreben und die volle Höhe der Ansprüche sichern wollen.
2. Rente für langjährig Versicherte – „Rente ab 63“
Deutlich bekannter – und emotionaler diskutiert – ist die sogenannte „Rente ab 63“. Sie richtet sich an alle, die mindestens 35 Versicherungsjahre gesammelt haben. Doch auch hier hat sich viel verändert: Das Rentenalter 63 gilt nur noch für besonders alte Jahrgänge.
Im Jahr 2026 liegt die Altersgrenze für langjährig Versicherte bereits deutlich höher: für den Jahrgang 1963 bei 66 Jahren und 2 Monaten. Bedeutet im Klartext: Der Begriff „Rente ab 63“ ist längst überholt – er beschreibt heute eine flexible vorgezogene Rente, die mit Abschlägen erkauft wird.
Diese Abschläge betragen 0,3 % pro Monat, den jemand vor der persönlichen Regelaltersgrenze in Rente geht. Wer also ein Jahr früher aussteigt, verliert dauerhaft 3,6 % seiner Rente; bei drei Jahren Vorruhestand sind es schon 10,8 %.
3. Rente für besonders langjährig Versicherte – 45 Jahre Arbeitsleben
Für Menschen mit besonders langen Erwerbsbiografien gibt es die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren. Hier greift ebenfalls eine stufenweise Anhebung. Wer 1961 geboren ist, darf noch mit 64 Jahren und 6 Monaten ohne Abschlag gehen. Für den Jahrgang 1964 liegt die Grenze dann ebenfalls bei 65 Jahren.
Damit können beispielsweise Arbeitnehmer, die früh begonnen haben (z. B. mit 16 oder 17 Jahren in Ausbildung gingen), durchaus schon mit 64 oder 65 Jahren in Rente – und zwar ohne finanzielle Einbußen. Das setzt allerdings voraus, dass lückenlos 45 Versicherungsjahre nachgewiesen werden können, inklusive Zeiten von Pflichtbeiträgen, Kindererziehung oder Pflege naher Angehöriger.
4. Rente für Schwerbehinderte – Sonderregel mit eigenem Kalender
Eine weitere wichtige Variante betrifft Menschen mit anerkanntem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Diese Versicherten dürfen grundsätzlich zwei Jahre vor der individuellen Regelaltersgrenze in Rente gehen – wahlweise mit oder ohne Abschläge.
2026 gilt hier Folgendes:
Für den Jahrgang 1961 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 64 Jahren und 4 Monaten, für einen Antrag mit Abschlägen schon mit 61 Jahren und 4 Monaten. Auch diese Übergänge steigen bis 2029 schrittweise an.
Ob sich der frühere Eintritt lohnt, hängt von der individuellen Lebenserwartung und Rentenhöhe ab. Ein kostenloses Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung kann hier Klarheit schaffen.
5. Abschläge und Hinzuverdienst – was 2026 wichtig bleibt
Seit der Flexirente sind Hinzuverdienste auch für Frührentner wesentlich unkomplizierter. Wer 2026 vorzeitig in Altersrente geht, darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Rentenkürzung. Diese Regelung, ursprünglich pandemiebedingt eingeführt, wurde mittlerweile dauerhaft im Gesetz verankert.
Trotzdem sollten Renteninteressierte die Abschläge im Blick behalten. Denn diese wirken lebenslang. Ein Beispiel:
Eine monatliche Rente von 1.500 Euro reduziert sich durch einen dreijährigen Vorruhestand um rund 162 Euro pro Monat – für den Rest des Lebens.
6. Jahrgangsgenaue Planung – das lohnt sich
Wer 2026 über den Ruhestand nachdenkt, sollte frühzeitig prüfen, welche Stichtage gelten. Schon wenige Monate Differenz beim Geburtsdatum können entscheidend sein. Online-Rechner der Rentenversicherung zeigen sekundenschnell, welches Eintrittsalter individuell gilt und wie hoch die Kürzungen ausfallen würden.
Insbesondere für Jahrgänge 1960 bis 1963 herrscht aktuell eine Übergangsphase, in der pro Jahr zwei Monate mehr zur Altersgrenze addiert werden. Für Versicherte mit 45 Jahren Beiträgen oder anerkannter Schwerbehinderung eröffnet das weiterhin Chancen auf einen früheren Start – aber nur, wenn alle Zeiten korrekt gemeldet sind.
Fazit: 2026 bleibt das Jahr der Übergänge
Das Rentenjahr 2026 markiert den Endspurt der Altersgrenzenanhebung. Wer „vor 67“ starten will, braucht einen klaren Überblick: Welche Rentenart passt, welche Grenze gilt, und was kostet ein früher Ausstieg?
Die Unterschiede zwischen Regelaltersrente, „Rente ab 63“, 45-Jahre-Regel und Schwerbehindertenrente sind oft nur auf den zweiten Blick erkennbar – machen aber tausende Euro Unterschied aus.
Deshalb lohnt es sich, sorgfältig zu planen – und den Rentenantrag nicht vorschnell zu stellen. Alle Details, Beispiele und Tabellen finden sich auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.


