Wer 2026 mit einem Schwerbehindertenausweis unterwegs ist, kann Bus und Bahn weiterhin mit den bekannten Nachteilsausgleichen nutzen – bundesweit bleibt alles wie gehabt. Eine neue, zusätzliche Ermäßigung speziell für Menschen mit Schwerbehinderung wird es dagegen nicht geben. Doch während die Vergünstigungen bleiben, hat sich das Preisgefüge verändert. Seit dem 1. Januar 2026 kostet das Deutschlandticket 63 Euro im Monat, einige Sozialtarife ziehen nach. Was das für Fahrgäste mit Behinderung bedeutet, zeigt ein genauer Blick auf die aktuellen Regelungen. Alle wichtigen Informationen dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Altbekannte Vorteile – keine neuen Nachlässe
Auch im Jahr 2026 gilt: Der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen wie G, aG, H, Bl oder Gl sichert Betroffenen bestimmte Rechte und Vergünstigungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Dazu zählen beispielsweise Ermäßigungen bei der Bahn, kostenlose Mitfahrt im Nahverkehr für Menschen mit Merkzeichen und Nachlass bei Fahrscheinen, wenn ein sogenanntes „Beiblatt mit Wertmarke“ erworben wird.
Die bundesweit einheitliche Regel:
Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis und einer Jahreswertmarke von derzeit 91 Euro (bzw. 46 Euro für Halbjahre) dürfen alle nahverkehrlichen Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzüge kostenfrei nutzen. Dabei bleibt das Prinzip auch 2026 unverändert.
Wer auf Freifahrten angewiesen ist, kann sich also weiterhin auf den bekannten Nachteilsausgleich verlassen. Allerdings spüren viele Betroffene die steigenden Preise im Umfeld stärker – denn unabhängig vom Ausweis steigt der Kostendruck im Alltag.
Das Deutschlandticket wird teurer – auch für viele sozial Schwächere
Das Deutschlandticket, seit 2023 als günstiges Monatsangebot für 49 Euro gestartet, hat sich längst zum Rückgrat des ÖPNV-Angebots entwickelt. 2026 ist die Ära der Einführungspreise jedoch vorbei. Seit Januar zahlen Fahrgäste nun 63 Euro monatlich – ein Plus von 14 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Der Preisaufschlag betrifft damit auch jene, die kein Recht auf Freifahrt, aber Anspruch auf Ermäßigungen im Sozialtarif oder Zuschüsse vom Jobcenter oder Sozialamt haben. Besonders kritisch: Einige Bundesländer und Verkehrsverbünde haben ihre Sozialtickets gleichzeitig angehoben – oft im Bereich von zwei bis fünf Euro monatlich.
So kostet das Sozialticket in NRW vielerorts mittlerweile um die 42 Euro, in Berlin liegt der Preis bei 39 Euro, und in Bayern liegt das verbilligte Deutschlandticket für Bedürftige inzwischen bei 49 Euro. Eine bundesweite Lösung für einkommensschwache und behinderte Menschen gibt es weiterhin nicht – die Regelungen bleiben Flickenteppich.
Keine neuen bundesweiten Sonderrabatte – aber Diskussionen laufen
Trotz vieler Forderungen aus Behindertenverbänden und Sozialorganisationen entschied der Bund, keine zusätzliche bundesweite Ermäßigung für Menschen mit Schwerbehinderung einzuführen. Das Verkehrsministerium verweist auf die bestehenden Regelungen im Schwerbehindertenrecht, die bereits umfassende Mobilitätsnachlässe garantieren sollen.
Das sorgt für Kritik:
Viele Betroffene weisen darauf hin, dass sich die reale Ersparnis durch steigende Ticketpreise abschwächt. Gerade in Regionen, in denen die Freifahrtregelung nur eingeschränkt gilt oder kombinierte Tickets nötig sind, müssen behinderte Menschen teilweise mit höheren Eigenanteilen rechnen.
So kommentierte zuletzt der SoVD (Sozialverband Deutschland), dass Menschen mit Behinderung ohnehin oft überdurchschnittlich häufig auf Bus und Bahn angewiesen seien. Ein Anstieg der Mobilitätskosten verschlechtere daher ihre gesellschaftliche Teilhabe. Auch kommunale Behindertenbeauftragte fordern „eine faire Angleichung der Mobilitätsförderung an die Inflation – und eine stärkere Berücksichtigung bei zukünftigen Ticketmodellen“.
Sozialtarife passen sich an – meist nach oben
Parallel zu den Ticketpreisen verändern sich 2026 auch viele regionale Sozial- und Ermäßigungstarife. Zwar bieten fast alle Bundesländer weiterhin Vergünstigungen für Geringverdiener, Senioren oder Empfänger von Bürgergeld, Wohngeld oder Sozialhilfe an. Doch nur wenige haben die Preisentwicklung des Deutschlandtickets abgefedert.
Besonders in Großstädten werden die Sozialtarife stärker an das wachsende Kostenniveau angepasst. Einige Verkehrsverbünde, darunter der MVV in München oder der HVV in Hamburg, prüfen zudem neue Rabattmodelle – bislang allerdings ohne verbindliche Einführung.
Menschen mit Behinderung profitieren davon nur indirekt, sofern sie auch weitere Sozialleistungen beziehen. Beim reinen Nachteilsausgleich durch den Schwerbehindertenausweis bleibt es beim Status quo.
Was bleibt wichtig im Jahr 2026
- Bestehende Nachteilsausgleiche gelten fort.
Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Ausweis und Wertmarke fahren weiterhin unentgeltlich im Regionalverkehr. - Keine neuen bundesweiten Ermäßigungen.
Der Bund plant kein zusätzliches Nachlassprogramm speziell für Personen mit Schwerbehindertenausweis. - Das Deutschlandticket kostet 63 Euro.
Sozialtickets werden teurer, bleiben aber regional unterschiedlich geregelt. - Regionale Verbünde müssen nachjustieren.
Behindertenverbände fordern, dass Landesregierungen örtliche Ergänzungsmodelle prüfen, um Teilhabe zu sichern.
Für viele Betroffene ergibt sich daraus ein gemischtes Bild: Wer das Freifahrtrecht nutzt, profitiert weiterhin stark – wer dagegen in Grenzbereichen unterwegs ist oder die Wertmarke nicht erhalten kann, spürt zunehmend die höheren Ticketpreise. Damit zeigt sich 2026 einmal mehr, dass soziale Mobilität auch vom Wohnort abhängt.
Stimmen aus der Praxis: „Viele fühlen sich abgehängt“
Behindertenverbände berichten, dass Anfragen zur Mobilitätsförderung zunehmen. Besonders Menschen mit geringem Einkommen, aber ohne Freifahrtsberechtigung, fragen nach Unterstützung. Kommunale Sozialämter sehen sich teils mit steigenden Zuschussanträgen konfrontiert.
Ein Sprecher des Vereins Für soziales Leben e. V. betont:
„Mobilität ist entscheidend für gesellschaftliche Teilhabe. Wenn die Ticketpreise steigen, aber keine neuen Nachteilsausgleiche geschaffen werden, wächst die Belastung für Menschen mit Behinderung – gerade in strukturschwachen Regionen.“
Wie es 2027 weitergeht, hängt auch davon ab, ob der Bund die Entwicklung der Sozial- und Verkehrspreise in die nächste Novelle des Schwerbehindertenrechts einbezieht. Bis dahin gilt: Wer mobil bleiben will, sollte die Vergünstigungen kennen, kombinieren und regelmäßig prüfen.


