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Rundfunkbeitrag sinkt auf 6,12 €: Mit Merkzeichen RF bis zu 440 € rückwirkend zurückholen

Mit dem Merkzeichen RF halbiert sich nicht nur der Rundfunkbeitrag – viele können sogar Hunderte Euro zurückbekommen. Jetzt prüfen, ob Anspruch besteht.

Wer das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis trägt, kann sich über eine spürbare Entlastung freuen. Statt 18,36 Euro monatlich für den Rundfunkbeitrag müssen Berechtigte künftig nur 6,12 Euro zahlen. Noch besser: Die Ermäßigung kann nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend beantragt werden. So lassen sich zu viel gezahlte Beiträge für bis zu drei Jahre nachträglich erstatten – wenn die Voraussetzungen schon früher erfüllt waren und belegt werden können.
Alle Hintergründe und Informationen dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Wer die Ermäßigung erhält

Das Merkzeichen RF („Ermäßigung des Rundfunkbeitrags“) steht Menschen mit einer schweren Behinderung zu, die bestimmte soziale oder gesundheitliche Einschränkungen haben. Es wird vom Versorgungsamt ausgestellt und im Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Anspruch haben beispielsweise:

  • Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung,
  • Personen mit einer erheblichen geistigen oder körperlichen Einschränkung,
  • Empfänger von Blindenhilfe oder Pflegeleistungen hoher Stufe.

Wichtig ist: Das Merkzeichen muss offiziell bescheinigt sein. Erst dann kann die Rundfunkbeitragsstelle (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) die Ermäßigung gewähren.

Wie hoch die Ersparnis ist

Der Unterschied ist deutlich: Statt des regulären Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Monat zahlen Berechtigte nur 6,12 Euro. Das entspricht einer Ersparnis von 12,24 Euro monatlich oder knapp 147 Euro im Jahr. Bei einem dreijährigen Rückzahlungsanspruch können sich bis zu rund 440 Euro zurückholen lassen – ein beachtlicher Betrag für viele Rentnerinnen, Rentner und Leistungsbeziehende.

Rückwirkende Erstattung – so geht’s

Viele wissen nicht, dass der Rundfunkbeitrag rückwirkend reduziert werden kann, wenn das Merkzeichen RF schon früher vorlag. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Anspruchsvoraussetzung – nicht das Ausstellungsdatum der Ermäßigung.

Das bedeutet konkret:

  • Wer die Voraussetzungen bereits vor bis zu drei Jahren erfüllte, kann sich zu viel gezahlte Beiträge nachträglich erstatten lassen.
  • Der Beitragsservice prüft die Nachweise, meist anhand von Bescheiden des Versorgungsamts oder Kopien des alten Ausweises.
  • Eine rückwirkende Ermäßigung wird maximal für drei Jahre ab Antragstellung berücksichtigt (§ 10 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Wurden beispielsweise im Januar 2026 die Unterlagen eingereicht und das Merkzeichen gilt nachweislich seit 2023, kann die Ermäßigung auch für die Jahre 2023, 2024 und 2025 gelten.

Schritt-für-Schritt: Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung

  1. Nachweis prüfen – Liegt ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF vor?
  2. Formular ausfüllen – Das Antragsformular gibt es auf der Website des Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de) oder bei Gemeinden.
  3. Kopie beifügen – Eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises ist erforderlich.
  4. Antrag einreichen – Per Post oder Online-Upload an den Beitragsservice senden.
  5. Rückerstattung abwarten – Nach Prüfung erfolgt eine schriftliche Mitteilung und gegebenenfalls eine Rückzahlung.

Wer die Unterlagen sorgfältig vorbereitet, kann die Bearbeitung deutlich beschleunigen.

Häufige Missverständnisse

Viele Betroffene gehen davon aus, dass die RF-Ermäßigung automatisch greift, sobald das Merkzeichen im Ausweis steht. Das stimmt jedoch nicht. Der Antrag muss aktiv gestellt werden, sonst läuft der volle Beitrag weiter.

Ebenfalls wichtig: Für Mitbewohnerinnen und Mitbewohner gilt die Ermäßigung nicht automatisch. Nur die Person, auf die der Beitragsbescheid läuft, kann sie geltend machen. Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt, wird der Beitrag grundsätzlich nur einmal fällig.

Warum sich der Antrag lohnt

Die Ersparnis ist nicht nur finanziell spürbar. Sie entlastet gerade diejenigen, die ohnehin mit eingeschränkten Budgets leben – etwa Menschen mit Pflegebedarf, Rentnerinnen oder Empfänger sozialer Hilfen.

Die Möglichkeit, Beiträge rückwirkend zu senken, ist zusätzlich ein starkes Signal sozialer Fairness. Wer jahrelang den vollen Betrag gezahlt hat, obwohl die Voraussetzungen längst erfüllt waren, kann sich nun berechtigt Geld zurückholen.

Fazit

Das Merkzeichen RF ist mehr als ein Buchstabe im Schwerbehindertenausweis – es steht für echte finanzielle Entlastung. Mit nur einem Antrag lässt sich die monatliche Zahlung auf rund ein Drittel senken. Und wer rechtzeitig handelt, profitiert sogar rückwirkend.

Darum lohnt sich jetzt, die eigenen Unterlagen zu prüfen und beim Beitragsservice einzureichen. Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, sollte sich das Geld nicht entgehen lassen – es wartet nur darauf, zurückgezahlt zu werden.

Alle Infos, Formulare und rechtlichen Hintergründe finden Interessierte auf Bürger & Geld, dem sozialen Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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