Grundsatz: Was zahlt das Jobcenter 2026?
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden beim Bürgergeld in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind (§ 22 SGB II). Die Heizkosten laufen vollständig neben dem Regelbedarf, müssen also nicht aus dem Regelsatz bezahlt werden. Haushaltsstrom ist davon getrennt und muss grundsätzlich aus dem Regelsatz finanziert werden.
Heizkostenabrechnung: Nachzahlung oder Guthaben
Ist die Heizkostenabrechnung höher als die Vorauszahlungen, kann das Jobcenter eine Nachforderung übernehmen, wenn Bürgergeld bezogen wird und die Kosten insgesamt noch angemessen sind. Auch wenn vorher kein Bürgergeld bezogen wurde, kann bei extrem hoher Nachzahlung ein Antrag gestellt werden – beim Bürgergeld gilt für Heizkostennachforderungen eine verlängerte Frist von bis zu drei Monaten nach Fälligkeit. Entsteht ein Guthaben, wird dieses in der Regel als Einkommen angerechnet und kann den Leistungsanspruch mindern.
Was bedeutet „angemessen“ bei Heizkosten?
Die Angemessenheit orientiert sich an Wohnungsgröße, Heizungsart (Gas, Öl, Fernwärme, Strom) sowie regionalen Richtwerten und dem Heizspiegel. Viele Jobcenter veröffentlichen eigene Tabellen mit Höchstwerten für Unterkunft und Heizung; überschreiten die tatsächlichen Heizkosten diese Grenzen deutlich und dauerhaft, kann ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden. In der Karenzzeit im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs werden die Unterkunftskosten zwar voll übernommen, die Heizkosten aber von Beginn an nur in angemessenem Umfang.
Sonderfälle: Heizstrom, Warmwasser, Nachtspeicher
Wer mit Strom heizt (z.B. Nachtspeicheröfen, Direktheizungen), bekommt die Heizstromkosten als Heizkosten anerkannt, soweit sie im Rahmen bleiben. Der normale Haushaltsstrom wird dagegen nicht vom Jobcenter übernommen, auch nicht bei sehr hohen Energiepreisen. Wird Warmwasser dezentral per Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt, gibt es zusätzlich einen pauschalen Mehrbedarf zum Regelsatz; höhere tatsächliche Kosten können anerkannt werden, wenn sie über einen Zähler nachgewiesen sind.
So läuft die Übernahme in der Praxis im Jahr 2026
Die laufenden Heizkosten (Vorauszahlungen) werden in der Regel direkt an den Vermieter oder Versorger gezahlt oder im Bedarf berücksichtigt, solange sie angemessen sind. Heizkostenabrechnungen sollten immer sofort beim Jobcenter eingereicht werden, damit Nachzahlungen rechtzeitig übernommen werden können und keine Mahngebühren entstehen. Bei dauerhaft hohen Verbräuchen kann das Jobcenter Sparmaßnahmen verlangen oder einen Umzug in eine günstigere, energetisch bessere Wohnung anstoßen; bei Gründen außerhalb des Einflussbereichs (schlechte Dämmung, Preisschocks) sind Ausnahmen per Einzelfallprüfung möglich.
Keine Verrechnung von Stromkostenguthaben mit Heizkostennachforderung
Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. April 2024 (Az.: B 7 AS 21/22 R) stellte klar, dass Jobcenter tatsächlich angefallene und angemessene Heizkosten vollständig übernehmen müssen und insbesondere ein Stromguthaben nicht mit einer Heizkostennachforderung verrechnen dürfen. Der Grund: sonst müssten Bürgergeld‑Beziehende einen Teil der Heizkosten rechtswidrig aus dem Regelbedarf zahlen. Zur Erinnerung: Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt werden. Ersparnisse und Guthaben dort kommen nicht dem Jobcenter zugute.


