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Heizkostenabrechnung 2026 & Bürgergeld: So viel zahlt das Jobcenter für die Heizkosten in der Grundsicherung

Beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter die Heizkosten grundsätzlich zusätzlich zum Regelbedarf, solange sie als „angemessen“ gelten – auch Nachforderungen aus der Heizkostenabrechnung können dann meist voll gezahlt werden. Was als angemessen gilt, legen die Kommunen anhand von Richtwerten und Heizspiegeln fest; zu hohe Kosten können ein Kostensenkungsverfahren auslösen. In nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären wir die Einzelheiten.

Grundsatz: Was zahlt das Jobcenter 2026?

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden beim Bürgergeld in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind (§ 22 SGB II). Die Heizkosten laufen vollständig neben dem Regelbedarf, müssen also nicht aus dem Regelsatz bezahlt werden. Haushaltsstrom ist davon getrennt und muss grundsätzlich aus dem Regelsatz finanziert werden.

Heizkostenabrechnung: Nachzahlung oder Guthaben

Ist die Heizkostenabrechnung höher als die Vorauszahlungen, kann das Jobcenter eine Nachforderung übernehmen, wenn Bürgergeld bezogen wird und die Kosten insgesamt noch angemessen sind. Auch wenn vorher kein Bürgergeld bezogen wurde, kann bei extrem hoher Nachzahlung ein Antrag gestellt werden – beim Bürgergeld gilt für Heizkostennachforderungen eine verlängerte Frist von bis zu drei Monaten nach Fälligkeit. Entsteht ein Guthaben, wird dieses in der Regel als Einkommen angerechnet und kann den Leistungsanspruch mindern.

Was bedeutet „angemessen“ bei Heizkosten?

Die Angemessenheit orientiert sich an Wohnungsgröße, Heizungsart (Gas, Öl, Fernwärme, Strom) sowie regionalen Richtwerten und dem Heizspiegel. Viele Jobcenter veröffentlichen eigene Tabellen mit Höchstwerten für Unterkunft und Heizung; überschreiten die tatsächlichen Heizkosten diese Grenzen deutlich und dauerhaft, kann ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden. In der Karenzzeit im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs werden die Unterkunftskosten zwar voll übernommen, die Heizkosten aber von Beginn an nur in angemessenem Umfang.

Sonderfälle: Heizstrom, Warmwasser, Nachtspeicher

Wer mit Strom heizt (z.B. Nachtspeicheröfen, Direktheizungen), bekommt die Heizstromkosten als Heizkosten anerkannt, soweit sie im Rahmen bleiben. Der normale Haushaltsstrom wird dagegen nicht vom Jobcenter übernommen, auch nicht bei sehr hohen Energiepreisen. Wird Warmwasser dezentral per Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt, gibt es zusätzlich einen pauschalen Mehrbedarf zum Regelsatz; höhere tatsächliche Kosten können anerkannt werden, wenn sie über einen Zähler nachgewiesen sind.

So läuft die Übernahme in der Praxis im Jahr 2026

Die laufenden Heizkosten (Vorauszahlungen) werden in der Regel direkt an den Vermieter oder Versorger gezahlt oder im Bedarf berücksichtigt, solange sie angemessen sind. Heizkostenabrechnungen sollten immer sofort beim Jobcenter eingereicht werden, damit Nachzahlungen rechtzeitig übernommen werden können und keine Mahngebühren entstehen. Bei dauerhaft hohen Verbräuchen kann das Jobcenter Sparmaßnahmen verlangen oder einen Umzug in eine günstigere, energetisch bessere Wohnung anstoßen; bei Gründen außerhalb des Einflussbereichs (schlechte Dämmung, Preisschocks) sind Ausnahmen per Einzelfallprüfung möglich.

Keine Verrechnung von Stromkostenguthaben mit Heizkostennachforderung

Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. April 2024 (Az.: B 7 AS 21/22 R) stellte klar, dass Jobcenter tatsächlich angefallene und angemessene Heizkosten vollständig übernehmen müssen und insbesondere ein Stromguthaben nicht mit einer Heizkostennachforderung verrechnen dürfen. Der Grund: sonst müssten Bürgergeld‑Beziehende einen Teil der Heizkosten rechtswidrig aus dem Regelbedarf zahlen. Zur Erinnerung: Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt werden. Ersparnisse und Guthaben dort kommen nicht dem Jobcenter zugute.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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