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Bürgergeld – Streit nimmt zu: Warum immer mehr Bescheide der Grundsicherung vor Gericht landen

Immer mehr Beziehende von Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende wehren sich gegen Bescheide der Jobcenter – 2025 wurden über eine halbe Million Widersprüche eingelegt und mehr als 53.000 Klagen angestrengt. Fachleute gehen davon aus, dass diese Zahlen mit den verschärften Regeln der neuen Grundsicherung ab 2026 weiter steigen werden. Auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., finden sie im folgenden Artikel einen Überblick über die Fakten!

Aktuelle Zahlen: Widersprüche und Klagen explodieren

Im Jahr 2025 registrierten die Jobcenter 501.667 Widersprüche gegen Bürgergeld-Bescheide – gut 78.000 mehr als noch 2024. Parallel stieg die Zahl der Klagen von 48.785 auf 53.164 Verfahren, also um rund 4.400 Fälle.

  • Die Widerspruchsquote in den gemeinsam von BA und Kommunen betriebenen Jobcentern lag 2025 bei 2,1 Prozent (2024: 1,8 Prozent).
  • Die Klagequote blieb zwar formal bei etwa 0,2 Prozent, absolut aber wurden deutlich mehr Verfahren vor den Sozialgerichten geführt.

Damit hat sich der Trend der Vorjahre umgekehrt: Nach Jahren mit eher rückläufigen oder stagnierenden Zahlen zeigt die Kurve erstmals wieder klar nach oben.

Warum Bürgergeld-Beziehende häufiger zum Widerspruch greifen

Die steigenden Zahlen sind kein Zufall, sondern Ergebnis mehrerer Entwicklungen.​

  • Komplexere Rechtslage: Mit der Einführung des Bürgergelds und den mehrfach geänderten Regeln (Schonvermögen, Karenzzeit, Sanktionen) sind Bescheide komplizierter geworden – Fehler und Missverständnisse häufen sich.
  • Mehr Rechtsbewusstsein: Beratungsstellen, soziale Medien und spezialisierte Portale informieren intensiver über Rechte, Widerspruchsfristen und Mustertexte – viele Betroffene akzeptieren fehlerhafte Bescheide nicht mehr still.

Hinzu kommt, dass die Zahl der Bürgergeld-Beziehenden seit 2023 etwa bei 5,5 Millionen stagniert – die Zunahme der Widersprüche lässt sich also nicht damit erklären, dass plötzlich viel mehr Menschen im System sind. Vielmehr legen pro 100 Bescheide deutlich mehr Betroffene Einspruch ein als noch vor wenigen Jahren.

Häufigste Streitpunkte mit den Jobcentern

Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigen klar, woran sich der Streit am häufigsten entzündet.

  • Kosten der Unterkunft und Heizung: Besonders oft geht es um die Frage, ob Miete und Heizkosten in „angemessener“ Höhe anerkannt werden – gerade in angespannten Wohnungsmärkten ein Dauer-Konfliktthema.
  • Aufhebung und Erstattung: Viele Widersprüche richten sich gegen nachträgliche Aufhebungen von Bewilligungsbescheiden und Rückforderungen, etwa nach vermeintlichen Überzahlungen.

Ebenfalls häufig streitig ist die Anrechnung von Einkommen und Vermögen – etwa bei Minijobs, Selbstständigkeit, Schenkungen oder kleinen Ersparnissen. Die größte Sammelkategorie in der BA-Statistik lautet „Sonstiges“; darunter fallen unter anderem Sanktionen bei fehlender Mitwirkung, einbehaltene Leistungen oder fehlerhafte Bedarfsgemeinschaften.

Wie oft haben Widersprüche und Klagen Erfolg?

Ein Blick in die Auswertungen der Jobcenter zeigt, dass Widerspruch und Klage keineswegs aussichtslos sind.

  • 2025 erledigten die Jobcenter 476.728 Widersprüche; gut 61 Prozent wurden abgewiesen oder von den Betroffenen zurückgezogen.
  • In 147.213 Fällen wurde die Entscheidung geändert; in rund neun Prozent aller Widerspruchsverfahren stellte die BA explizit eine fehlerhafte Rechtsanwendung fest.

Bei den Sozialgerichten wurden 2025 rund 52.858 Klagen abgeschlossen, in etwa zwei Dritteln der Fälle bestätigten die Gerichte die Jobcenter-Entscheidungen. In dem übrigen Drittel kam es zu Vergleichen, Änderungen oder vollständigen Korrekturen der Bescheide – auch hier also eine nennenswerte Erfolgsquote für Leistungsberechtigte.

Bemerkenswert: In vielen Fällen konnten Jobcenter erst im Widerspruch korrekt entscheiden, weil Betroffene Unterlagen nachreichten oder Mitwirkungspflichten nachholten. Das zeigt, wie wichtig ein aktiver Dialog und vollständige Akten sind – aber auch, dass Erstbescheide häufig unter großem Zeitdruck entstehen.

Warum die Zahlen weiter steigen dürften

Mehrere Faktoren sprechen dafür, dass Widersprüche und Klagen künftig noch häufiger werden.

  • Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Ab 2026 soll das Bürgergeld durch eine verschärfte Grundsicherung ersetzt werden – mit strengeren Mitwirkungspflichten, schärferen Sanktionen und engeren Vermögensregeln.
  • Komplexere Sanktionen: Härtere Leistungskürzungen und strengere Fristen erhöhen die Gefahr fehlerhafter Bescheide – und damit den Anreiz, sich rechtlich zu wehren.

Sozialrechtsexperten sprechen bereits von einer drohenden „Klagewelle“, weil viele neue Regelungen erst durch Gerichte konkret ausgelegt werden müssen. Gleichzeitig warnen Wohlfahrtsverbände davor, dass strengere Vorgaben bei den Unterkunftskosten und Vermögensprüfungen zu mehr Konflikten mit den Jobcentern führen werden.

Was Betroffene jetzt und immer tun sollten

Wer Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält, sollte Bescheide nicht ungeprüft hinnehmen.

  • Bescheid prüfen: Beträge für Regelsatz, Mehrbedarfe, Miete/Heizung und Einkommen genau kontrollieren, am besten mit Hilfe von Beratungsstellen oder Online-Rechnern.
  • Fristen beachten: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Jobcenter eingehen – schriftlich oder zur Niederschrift.

Kostenlose Unterstützung bieten etwa Erwerbslosenberatungen, Sozialverbände, Initiativen gegen Hartz IV/Bürgergeld sowie – gegen Mitgliedsbeitrag – und Rechtsschutzstellen von Gewerkschaften. Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrecht-Baustein hat, kann zudem prüfen lassen, ob eine Klage vor dem Sozialgericht sinnvoll ist; Gerichtskosten fallen in der Regel nicht an.

Je komplexer das System der Grundsicherung wird, desto wichtiger sind gut informierte Leistungsberechtigte, die ihre Rechte kennen und wahrnehmen – und Jobcenter, die transparent, rechtssicher und nachvollziehbar entscheiden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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